Fußnoten

 

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NLP für Verbrecher – “Causa DVNLP”: Mafia-, Stasi- und Nazi-Methoden im deutschen NLP (Amazon Kindle und Print Edition)

      1. Den Inhalt dieses Buches habe ich als „Causa DVNLP“-Abschlussbericht am 18.04.2019 auf ThiesStahl.de veröffentlicht und dann mehrfach ergänzt und korrigiert (siehe die Vorversionen). Zum leichteren Anklicken hier die Fußnoten und hier weitere Texte und Materialien zur „Causa DVNLP“
      2. Siehe „NLP-Assoziationen“.
      3. Siehe „Das perverse Dreieck als rekursives Muster im DVNLP„„Gewalt, Missbrauch, Doppelmoral und die Wiederkehr des Verdrängten im DVNLP““DVNLP von allen guten Geistern verlassen? Sollbruchstelle faschistoid-totalitäre Ausrutscher und Verlust der Selbstkontrolle“„Das NLP und die Verrückten. Der DVNLP korrumpiert seine Methode“„‚My beautiful delinquent German Verband!‘ DVNLP vollendet Täter-Opfer-Umkehr““Täterverband DVNLP – Schweigen, Leugnen und Verdrängen“„DVNLP + GNLC verstecken mutmaßlichen Sexualstraftäter“,  “Wegen welcher Verbrechen steht der DVNLP am Pranger?“,  Juristische Fakten der „Causa DVNLP“und „Psychiatrisierung. Nicht witzig.“
      4. Zu diesem Sprachgebrauch siehe das „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil zu meinem Artikel “DVNLP von allen guten Geistern verlassen?“.
      5. Von der „Causa DVNLP“ spreche ich als Reaktion auf die DVNLP-Stellungnahme „Zur Causa Thies Stahl und … [die Beschwerdeführerin], welche der Vorstand, die Beschwerdeführerin und mich diskreditierend und diffamierend, vom 26.09.2014 bis zum Juli 2015 öffentlich auf dvnlp.de stehen ließ. Siehe dazu die Entgegnung Stahl DVNLP-Causa-Stelln. (06.10.2014).
      6. Siehe das Hamburger Landgericht im „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil (Seite 9).
      7. Mit „Verbrechen“ sind hier sowohl die im Folgenden zu beschreibenden, synergetisch kumulierten Verfehlungen und vor der Mitgliedschaft verheimlichten, unethischen und durchaus als kriminell zu bezeichnenden Entgleisungen der sich untereinander synchronisierenden und als „Seilschaft“ organisierenden „Causa DVNLP“-EinzeltäterInnen gemeint, als auch die kollektiv im DVNLP begangenen Verfehlungen der einseitigen Aufgabe der Unschuldsvermutung, des Rufmordes und der Mobjustiz*. Deren in seiner Gesamtheit das Verbrechen einer vollständigen Täter-Opfer-Umkehr zu Lasten der Beschwerdeführerin zeitigendes Zusammenwirken resultierte schließlich in einem zunehmend weitere Personen, auch außerhalb des DVNLP, einbeziehenden und sich komplex selbstorganisierenden Stigmatisierungs- und Psychiatrisierungs-Prozess (vergl. „Psychiatrisierung. Nicht witzig.“und „Psychiatrisches Gutachten – ein Geschenk für das pädokriminelle Tätersystem und den DVNLP“). *Die Misshandlung zweier stimmberechtigter DVNLP-Mitglieder durch andere DVNLP-(Vorstands-)Mitglieder und einen nur zu diesem Zweck beauftragten Sicherheitsdienst, die mit brachialer Gewalt am Sprechen gehindert und aus der vom Vorstand im Zuge seiner machtmissbrauchenden Selbstjustiz manipulierten und getäuschten Mitgliederversammlung entfernt worden sind, kann durchaus als Mob- oder Lynch-Justiz bezeichnet werden (vergl. Bundeszentrale für politische Bildung). 
      8. Foerster, Heinz von (1993), KybernEthik, Merve Verlag, Berlin 1993
      9. In „Gewalt, Missbrauch, Doppelmoral und die Wiederkehr des Verdrängten im DVNLP“und „Das NLP und die Verrückten. Der DVNLP korrumpiert seine Methode“ finden sich erste Überlegungen.
      10. Link: „Das perverse Dreieck als rekursives Muster im DVNLP“.
      11. Jay Haley, „The perverse triangle“, in: J. Zuk & I. Nagy (Eds.), Family therapy and disturbed families, Palo Alto 1967
      12. Da Bert Hellinger Haleys „perverses Dreieck“ auch als Grundlage für seine „Ordnungen der Liebe“ verwendet hat, ist es auch in der Welt der Systemaufstellungen ein grundlegendes Konzept. Um so erstaunlicher, dass der DVNLP-Vorstand, der jetzt mit Peter Klein einen Vertreter der Aufstellungsarbeit in seinen Reihen hat, meine auf diesem Konzept basierende Analyse der „Causa DVNLP“ (in „Das perverse Dreieck als rekursives Muster im DVNLP„) noch immer standhaft ignoriert. Vielleicht kann sich der DVNLP-Vorstand aber von Peter Klein die systemdynamischen Prinzipien erklären lassen, mit deren Hilfe ich in „Gewalt, Missbrauch, Doppelmoral und die Wiederkehr des Verdrängten im DVNLP“das weiterhin bestehende Risiko von Teilnehmerinnen DVNLP-zertifizierter Seminare beschreibe, Opfer von durch DVNLP-Lehrtrainer begangenen Gewalttaten zu werden.
      13. „Das NLP und die Verrückten. Der DVNLP korrumpiert seine Methode“.
      14. Die Anonymisierung XY sowie die weiteren in diesem Artikel benutze ich auch in „Causa DVNLP – Die Chronologie“und in meinen vorherigen Veröffentlichungen.
      15. Die für XY als Heilpraktiker zuständige Behörde ist an dieser Stelle eindeutig. Am 04.08.2015 teilt sie der Beschwerdeführerin mit: „Sexueller Missbrauch durch einen Arzt, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker steht dann unter Strafandrohung, wenn es um zu behandelnde Patienten geht (§ S174c Abs.2 StGB). Dies gilt ganz unabhängig von einer seelischen oder geistigen Erkrankung des Patienten. Strafbar bleiben sexuelle Handlungen für einen Arzt, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker selbst dann, wenn die am Patienten vorgenommenen sexuellen Handlungen im gegenseitigen Einvernehmen stattfinden, speziell dann, wenn sie noch während des Behandlungsverhältnisses erfolgen, in dem der Patient ja unter der Obhut des Therapeuten steht.“
      16. Ob und in welchem Ausmaß diese und die anderen in diesem Artikel beschriebenen perversen Missbrauchsdreiecke innerhalb des DVNLP auch mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung derjenigen Personen einhergingen, mit der jeweils pervers gegen Dritte koaliert wurde, kann nur im Kontext eines DVNLP-Untersuchungsausschluss oder einer gerichtlichen Aufarbeitung erörtert werden. Nach den im DVNLP unterdrückten Berichten der Beschwerdeführerin ist allerdings in allen Fällen davon auszugehen, in denen sie in der Position der missbrauchten Teilnehmerin oder Klientin war, und zwar im Zusammenspiel, quasi „in Tateinheit“, mit extrem unethischen, durch die jeweiligen DVNLP-Lehrtrainer und DVNLP-Lehrtrainerinnenzu verantwortenden Rollenvermischungen. Aber, um es sehr pointiert auszudrücken: In diesem Artikel kann und darf nicht die Rede davon sein, welcher Beschwerde-Adressat oder welche Beschwerde-Adressatin, als männliches oder weibliches DVNLP-Mitglied bzw. als DVNLP-Seminarteilnehmerin oder DVNLP-Seminarteilnehmer, im Kontext und Vollzug sexueller und (Macht-)Missbräuche eher an einem Cunnilingus, einer Fellatio oder einem Koitus interessiert war und, schon gar nicht, wer von ihnen eher an hetero- oder homosexuellen Begegnungen mit Kindern und Jugendlichen.
      17. Die Beschwerdeführerin hatte sich an mich in meiner Funktion als den Verband initiierendes Gründungsvorstands- und erstes deutsches Ehrenmitglied gewandt – mit der Bitte um Vermittlung in ihren Konflikten mit XY, Cora Besser-Siegmund und Martina Schmidt-Tanger. Das war der Beginn der „Causa DVNLP“.
      18. Siehe die Facebook-Seite Hallig-Oland-Hendriks (22.05.2016).
      19. Als Dr. jur. Jens Tomas als DVNLP-Lehrtrainer schon Ausbilder im Martina Schmidt-Tangers „NLP-professional“-Institut und privat noch der Mann an ihrer Seite war, erzählte er mir eines Abends beim vielleicht dritten Bier, dass er in einer „NLP-professional“-Practitioner-Ausbildungsgruppe eine sowohl vor seiner Co-Trainerin Martina Schmidt-Tanger als auch vor der betreffenden Gruppe verheimlichte Affäre mit einer Teilnehmerin hatte. Nach einem sich über einige Wochen erstreckenden Loyalitätskonflikt entschied ich mich, die Loyalität zu meiner mit mir zu dem Zeitpunkt schon zwanzig Jahre befreundeten und unter ihrer gegenwärtigen Beziehung sehr leidenden Kollegin wichtiger zu nehmen als die zu ihm als Mann an ihrer Seite und erzählte ihr von seiner Beichte. Dr. jur. Jens Tomas, den ich auch schon aus der Zeit kenne, als er als RA Jens Tomaschewski noch Seminarteilnehmer und heimlicher Geliebter von Martina Schmidt-Tanger war, ist seitdem nicht gut auf mich zu sprechen. Meine Hypothese, dass er mich unbewusst als Beichtvater ausgesucht hat, damit ich ihm bei der Beendigung seiner Beziehung helfe, habe ich nie mit ihm besprochen. — Dieser eher private Hintergrund ist für ein Verständnis der „Causa DVNLP“ sehr wichtig, denn in ihr geht es doch in erster Linie um den Umgang mit verheimlichten Liebesbeziehungen zwischen Ausbildern/Coaches mit TeilnehmerInnen/KlientInnen und den Fragen, die deren ethische oder strafrechtliche Einordnung, sowie den verbandsinternen Umgang mit aus ihnen resultierenden Missbrauchsbeschwerden betreffen. Dass Dr. jur. Jens Tomas und Martina Schmidt-Tanger eigene Erfahrungen mit in Gruppen verheimlichten macht-asymmetrischen, intimen Beziehungen hatten, wollten sie auf jeden Fall für sich behalten – auch um den Preis, dass die Vorwürfe der Beschwerdeführerin im Verband nicht behandelt und kommuniziert werden sollten und sie dabei als Mitglied und Person „unter die Räder kam“. (Diese Fußnote entstand am 20.11.2019: Obwohl Martina Schmidt-Tanger die Beschwerdeführerin als unsere Ausbildungsteilnehmerin und mich als ihren Kollegen hinter den Kulissen schmutzig verraten hat, brauchte es die ganzen sechs Jahre der „Causa DVNLP“, bis ich mit der Veröffentlichung dieses für die „Causa DVNLP“ wichtigen privaten Hintergrundes der damals aus Martina Schmidt-Tanger und Dr. jur. Jens Tomas bestehenden Verbandsführung die Loyalität zu ihr aufgekündigt habe. Sie ihr gegenüber aufzukündigen, war leichter als Dr. jur. Jens Tomas gegenüber.)
      20. Siehe “Sind Sie „Halligoland“, Herr DVNLP-Geschäftsführer Berend Henriks?.
      21. Wenn es sich bei einer verdeckten Operation um eine militärische Spezialeinheit handelt, kann es dem Ausführenden passieren, damit leben (und ggf. eben auch sterben) zu müssen, ohne offiziellen Befehl gehandelt zu haben und von seinem Vorgesetzten noch nicht einmal gekannt zu werden.
      22. Zu diesem aus der deutschen Nazi- und Stasi-Zeit stammenden Sprachgebrauch siehe “DVNLP von allen guten Geistern verlassen? Sollbruchstelle faschistoid-totalitäre Ausrutscher und Verlust der Selbstkontrolle“„‚My beautiful delinquent German Verband!‘ DVNLP vollendet Täter-Opfer-Umkehr“und das „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil.
      23. Man denke etwa an diese Filmszene: Der US-Präsident fragt seinen Chefberater angesichts eines seine Macht gefährdenden Problems, was denn die von ihm inoffiziell-verdeckt eingesetzte Spezial-Truppe zur Lösung dieses Problems unternehmen würde. Siehe dazu: „Das wollen Sie gar nicht wissen, Herr Präsident.”in Das Zweite DVNLP-Fake-Mitglieder-Forum (23.01.2015).
      24. Siehe „Das NLP und die Verrückten. Der DVNLP korrumpiert seine Methode“.
      25. Wieder in der Familienanalogie gedacht: Koaliert der Vater mit seinen Kindern gegen deren Mutter, so ist „sich verbrüdern“ (fraternisieren) sehr sinnbildlich für seinen Wechsel auf die Ebene der Geschwister. In dieser Analogie gesprochen hat sich der DVNLP-Vorstandsvorsitzende Dr. jur. Jens Tomas mit etlichen „einfachen“ männlichen und weiblichen DVNLP-Mitgliedern und auch rangniedrigeren DVNLP-Funktionsträgern „vergeschwistert“.
      26. Die meisten von ihnen hat sie wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, unterlassener Hilfeleistung, Nötigung und außerdem wegen eines Gruppen-Mobbings angezeigt.
      27. Konfliktpartner aus der damaligen Mastergruppe sind Petra P., Sprecherin der DVNLP-Regionalgruppe Hamburg/Schleswig-Holstein (bis zum 30.11.2017) und Mitglied des Kuratoriums des DVNLP (bestätigt in 2016), Leo Buchholz, der heutige Finanzvorstand, sowie die DVNLP-Mitglieder AK, KA und DK, und die TeilnehmerInnen DD, BG, GA und DN. Sie alle kämpfen, nach deren im DVNLP unterdrückten Berichten aus nachvollziehbaren eigenen Gründen, auf der Seite des Missbrauchers und mutmaßlichen Sexualstraftäters XY gegen die Beschwerdeführerin – bis heute.
      28. Hier sind die Konfliktpartner der Beschwerdeführerin die Teilnehmer SM und DN. Aber auch Martina Schmidt-Tanger selbst ist mit ihr – bis heute – in intensive Konflikte verstrickt, sowohl in ihren Funktionen als Senior-Mitglied der DVNLP-Aus- und Fortbildungskommission und Ausbilderin, als auch als Privatperson. Von DN, der mit XY und der Beschwerdeführerin zusammen Teilnehmer in meinem Hamburger Master war, berichtet die Beschwerdeführerin, dass er der verlängerte Arm von XY in ihrer Coaching-Ausbildung bei Martina Schmidt-Tanger und mir war – der seinerseits mutmaßlich wiederum Teil des pädokriminellen Tätersystems ist, aus dem der Beschwerdeführerin im November 2011 die Flucht und der Ausstieg gelungen war.
      29. In diesem Training war wieder XY ihr Konfliktpartner, diesmal als Mitteilnehmer im Trainertraining, zusammen mit dem von ihr als Mittäter bezeichneten Kursbegleiter OA und ebenfalls der Ausbilder Stephan Landsiedel.
      30. Siehe Mail Jens an Thies (29.05.2014)
      31. Siehe Causa-Stellungnahme DVNLP (26.09.2014)“Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014 (Seite 1) und Mail Thies an DVNLP (18.05.2014) (Seite 5). Die entsprechenden verleumderischen Falschdarstellungen wurden auch durch den heutigen DVNLP-Vorstand, als Rechtsnachfolger des Dr. jur. Jens Tomas-Unrechtsvorstandes, bis heute nicht korrigiert: Der DVNLP lässt seinen Geschäftsführer das Verbandsvolk weiterhin belügen, siehe Hendriks an Mitglied (24.01.2018)„DVNLP verlässt sich auf lügenden Geschäftsführer“ und „DVNLP lügt. Chronisch“.
      32. Im bis heute unter die Leute gebrachten DVNLP-Statement zu Stahl (03.05.2016) lügt der Vorstand: „Der Vorstand bietet … ein Mediationsgespräch (mit einem von Thies Stahl vorgeschlagenen) Mediator in Hamburg an. Dieses Mediationsangebot wird seitens Thies Stahl abgelehnt.“ Siehe auch: Die Mails vom 09.06., 14.07., 06. und 11.09.2014 in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014 und SMS-Austausch Stahl-Mediator (22.07.2014)
      33. Das Konzept „Ökologie von Systemen“, wie es Menschen und ihre Beziehungsnetze sind, aber auch die Gesamtpraxis einer Psycho-Methode, ist ein zentrales für das NLP. Dass heute der Vorstand des diese Methode vertretenden Verbandes Nachhilfe hierzu braucht, ist natürlich traurig. 
      34. Wie ausgeführt in: „Gewalt, Missbrauch, Doppelmoral und die Wiederkehr des Verdrängten im DVNLP“.
      35. Siehe die theoretischen und praktischen Vorüberlegungen für einen angemessenen Umgang des DVNLP mit Machtmissbräuchen in meinen vom Vorstand unterschlagenen MV-Anträgen ( MV-Antrag Stahl2. MV-Antrag Stahl3.-5. MV-Antrag Stahl), in Gedanken zu Machtmissbrauch und Ethik im DVNLP (12.06.2014) sowie in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014 und “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      36. Martina Schmidt-Tanger ist Mitglied der „Aus- und Fortbildungskommission des DVNLP“, Anita von Hertel der „DVNLP-Fachgruppe Mediation“, Henrik Andresen der „DVNLP-Schlichtungskommission“. Dr. jur. Jens Tomas war Mitglied des Vorstandes und Petra P. Sprecherin der „DVNLP-Regionalgruppe Hamburg/Schleswig-Holstein“.
      37. Die 2014er-Mitgliederversammlung wurde von Martina Schmidt-Tanger, Dr. jur. Jens Tomas, Petra P., Anita von Hertel und Leo Buchholz mit Hilfe einer ausgefeilten, beamer- und krokodilstränengestützten Lügen- und Rufmord-Dramaturgie manipuliert und getäuscht, die alle Merkmale von Nazi-Standgerichten (mit gewaltsam erzwungen, abwesenden Angeklagten) und stalinistischen Schautribunalen aufwiesen. Vergl. dazu “DVNLP von allen guten Geistern verlassen? Sollbruchstelle faschistoid-totalitäre Ausrutscher und Verlust der Selbstkontrolle“, das „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteilund das Urteil – Einstweilige Verfügung MV.
      38. Siehe dazu die Ausführungen des Landgerichtes Berlin (01.07.2015) im Kostenfestsetzungsbeschluss. Diese von totalitären Regimen vorgelebte Praxis scheint der DVNLP jetzt durch eine Satzungsänderung institutionalisieren zu wollen (siehe die geplante Ergänzung des § 11 Abs. 5 Satzungsänderungen Vorstandsantrag (18.09.2018) und https://www.dvnlp.de/news/vorstand-des-dvnlp-wieder-komplett-nach-nachwahl/).
      39. Siehe Satzungsänderungen Vorstandsantrag (18.09.2018)und https://www.dvnlp.de/news/vorstand-des-dvnlp-wieder-komplett-nach-nachwahl/.
      40. das „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil (09.03.2017).
      41. Zu dieser um den nach den Berichten der Beschwerdeführerin im engeren Umfeld meiner Seminare und im weiteren Umfeld des DVNLP zuhälterisch tätigen Missbraucher und mutmaßlichen Sexualstraftäter XY und dessen Unterstützerinnen Cora Besser-Siegmund, Martina Schmidt-Tanger und Anita von Hertel herum entstandenen „Seilschaft“ von über Satzungsbrüche, Amtsmissbräuche, verbandsoffizielle, aber schmutzig-heimliche Aktionen und tätergefällige Berichterstattungen in die „Causa DVNLP“ verstrickten Verbandsfunktionären und -mitgliedern, die sich im Oktober 2016 zu DVNLP-Ehrenmitgliedern und -preisträgern ernennen ließen, gehören, neben Martina Schmidt-Tanger und Cora Besser-Siegmund, Dr. jur. Jens Tomas, Dr. Franz-Josef-Hücker, Stephan Landsiedel und das heutige Vorstandsmitglied Ralf Dannemeyer. Bisher noch nicht in diesen Club der neuen Mafia-Honoratioren „Ehrenmitglieder und Ehrenpreisträger des DVNLP“ aufgenommen wurden die ebenfalls in die Verfehlungen und Verbrechen der „Causa DVNLP“ verstrickten Sprecherinnen der DVNLP-Fachgruppe Mediation, Anita von Hertel, und Petra P., die ehemalige Sprecherin der DVNLP-Regionalgruppe Hamburg-Schleswig-Holstein, sowie der heutige, tief in die Konflikte um XY und die Beschwerdeführerin verstrickte Finanz-Vorstand Leo Buchholz.
      42. [Man soll] die Aktivitäten eines anderen nicht einschränken, sondern es wäre gut, sich auf eine Weise zu verhalten, die die Freiheit des anderen und der Gemeinschaft vergrößert. Denn je größer die Freiheit ist, desto größer sind die Wahlmöglichkeiten und desto eher ist auch die Chance gegeben, für die eigenen Handlungen Verantwortung zu übernehmen. Freiheit und Verantwortung gehören zusammen. Nur wer frei ist – und immer auch anders agieren könnte –, kann verantwortlich handeln.“ Zitiert aus Heinz von Foerster/Bernhard Pörksen: Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners: Gespräche für Skeptiker, 1999, S. 25.) Siehe diesen Gedanken auch im „1. Unterdrückten Antrag (Stahl) für die DVNLP-Mitgliederversammlung 2014“.
      43. Das satzungswidrige und physisch gewaltsame Entfernen zweier stimmberechtigter Mitglieder aus einer vom Vorstand manipulierten und getäuschten DVNLP-Mitgliederversammlung durch eine fünfköpfige „Schutz-Staffel“, wobei eine Person, die Beschwerdeführerin, lang auf das Pflaster vor dem Veranstaltungsgebäude hinschlägt (siehe Blogbeitrag “Dumpfe Gewalt im DVNLP” (31.10.2014)), wird hier als Akt kommunikativer undphysischer Gewalt gefasst. Dieser schränkt die Wahl- und Entwicklungsmöglichkeiten der meisten Beteiligten drastisch ein und erweitert sie, vermutlich ausschließlich, nur für diejenigen der in diesem Artikel namentlich genannten Personen, die trotz – oder vermutlich gerade wegen – ihres Mitwirkens an diesen Verbrechen im DVNLP mit der Ehrenmitglied- und Ehrenpreisträgerschaft ausgezeichnet, bzw., wie Leo Buchholz und Ralf Dannemeyer, neu in den Vorstand gewählt wurden.
      44. Die Kritik am herkömmlichen Missbrauchsbegriff, der sich auf die Überlebende, d.h. das Opfer eines Missbrauches bezieht, setzt ja zu Recht da an, wo dieser Begriff suggeriert, es gäbe so etwas wie einen angemessenen „Gebrauch“ der betreffenden Person. 
      45. Vorüberlegungen in:  MV-Antrag Stahl2. MV-Antrag Stahl3.-5. MV-Antrag Stahl), Gedanken zu Machtmissbrauch und Ethik im DVNLP (12.06.2014)“Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014und “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      46. Siehe die Texte „DVNLP verlässt sich auf lügenden Geschäftsführer“DVNLP-Regionalgruppe BW auf FB (19.01.2018) und „DVNLP lügt. Chronisch“.
      47. Waren schon Anja Mýrdal und die anderen neuen Vorstandsmitglieder (durch meine Mails an alle Mitglieder und meine Veröffentlichungen) gut aufgeklärt über die nun auch von ihnen mitzuverantworten, im DVNLP nicht aufgeklärten Verfehlungen und Entgleisungen, so trifft das umso mehr auf die neuen Vorstandsmitglieder Leo Buchholz und Ralf Dannemeyer zu: Sie sind nicht nur Mitwisser, sondern, auf unterschiedliche Weise zwar, aber beide doch deutlich auch „Causa DVNLP“-Mittäter.
      48. Siehe dazu „DVNLP + GNLC verstecken mutmaßlichen Sexualstraftäter“
      49. Siehe den „nicht behandelten Antrag der Beschwerdeführerin an die Schlichtungskommission“.
      50. Siehe dazu „Hintergrund der Missbrauchs-Beschwerden“ und den „nicht behandelten Antrag der Beschwerdeführerin an die Schlichtungskommission“. Einen weiteren Einblick in ihre damalige Lebenssituation und in ihre Geschichte gewährt die Beschwerdeführerin durch ihre Zustimmung zu der Veröffentlichung des tätergefälligen psychiatrisches Schuldfähigkeitsgutachtens und meiner Abhandlung über dieses, „Psychiatrisches Gutachten – ein Geschenk für das pädokriminelle Tätersystem und den DVNLP“.
      51. Seit sie sich bewusst erinnern könne, also seit sie Kleinkind war, hätte ihre Mutter – bis zu ihrem Tod in 2007 das Zentrum des Tätersystems – sie darin ausgebildet und bis an alle Grenzen ihrer physischen und psychischen Belastbarkeit trainiert, jede erdenkliche Spielart sexueller Dienstleistungen für Männer und für Frauenperfekt zu beherrschen und auszuhalten. Sie erwarb schon früh eine große Kunstfertigkeit darin, Gruppen von männlichen und weiblichen pädophilen und anderen Freiern tanzend und singend zu unterhalten und zu lenken – was oft mit Requisiten geschah, wie von ihr als Kind (ohne Höschen) getragene Funkenmariechen- oder Can-Can-Kleidern, um die zahlenden FreierInnen zu animieren. Zu den Performance-Fähigkeiten der Beschwerdeführerin gehörte es auch, schon als Siebenjährige mit Gruppen von Freiern alleine klarzukommen, wie eine Dompteurin, die es in der Hand hatte, wann wer mit welchen Akt, sie zu missbrauchen, dran sein durfte. Diese Fähigkeit hatte sie dann als Groupworkerin-Sozialpädagogin mit straffälligen Jugendlichen genauso verfeinert wie als Incentive- und Animiergirl in geheimen Vorstandsmeetings oder im V.I.P.-Umfeld von DVNLP-Lehrtrainern und Lehrtrainerinnen. – Zum Zeitpunkt der Erweiterung des Tätersystems um XY war die Lage der Beschwerdeführerin fast bis ins Unerträgliche erschwert durch den zusätzlich gewaltvoll gegen sie durchgesetzten Zwang ihres zweiten Zuhälter-Ehemannes, für seine Cuckold- und Wife-Sharing-Vorlieben noch weitere sexuelle Begegnungen mit Männern und Frauenzu initiieren und zu inszenieren – bevorzugt mit von ihr dann gleichzeitig für die in der gemeinsam geführten Firma (Jugendhilfeträger und Fortbildungsinstitut) zu akquirierenden SponsorInnen und für die in ihr neu eingerichtete Coaching-Ausbildung anzuwerbenden Top-DozentInnen. Letztere sollte sie – so ihre beiden Zuhälter-Ehemänner und das Hintergrundtätersystem – mithilfe ihrer besonderen und lebenslang trainierten, sexuell-erotischen und kommunikativen Fähigkeiten aus dem Kreis der bekannten und exponierten männlichen und weiblichen DVNLP-Lehrtrainer für ihre gemeinsame Firma rekrutieren.
      52. Zum Zeitpunkt der Teilnahme der Beschwerdeführerin in meinem NLP-Master wusste ich weder um ihre traumatischen Kindheitserfahrungen, noch um den durch meinen Kursbegleiter XY mitverursachten und verstärkten, in ihrem Leben bis zu ihrem Ausstieg im November 2011 vorherrschenden Zwang, sich prostituieren zu müssen. Erst als ich nach dem Masterkurs Ende 2011 eine Beziehung mit ihr einging, konnte sie mir ab Anfang 2012 stufenweise immer mehr erzählen. Über ihre schwierige Situation mit meinem Kursbegleiter XY und meiner Trainer-Kollegin Martina Schmidt-Tanger – beide hatten mich nicht über die spezielle, unethische Natur ihrer unprofessionellen und eher privaten Beziehung mit der Beschwerdeführerin unterrichtet – konnte die Beschwerdeführerin mir erst ab Anfang 2013 detailliert berichten. Vor diesem Zeitpunkt konnte sie sich nicht sicher sein, dass ich ihr und nicht XY und Martina Schmidt-Tanger glauben würde.
      53. „Hintergrund der Missbrauchs-Beschwerden“ und Antrag Beschwerdeführerin an die Schlichtungskommission.
      54. Siehe die Mails Cora Thies (28.03.2014). Hier eine kurze Definition von „psychische Dekompensation“: Wenn es einem Menschen psychisch (auch) nicht (notdürftig) mehr gelingt, einen emotionalen Mangel und/oder eine kognitive Fehlentwicklung zu kompensieren, dekompensiert er oder sie, d.h. das vorher nur notdürftig kompensierte Leiden schlägt nun voll durch und der Betreffende muss psychotherapeutisch behandelt werden.
      55. In „‚My beautiful delinquent German Verband!‘ DVNLP vollendet Täter-Opfer-Umkehr“findet sich im Kapitel „Fragwürdige Psychotherapie am Beginn der ‚Causa DVNLP‘“ eine detaillierte Beschreibung der berufsethischen Verfehlungen Cora Besser-Siegmunds, ebenfalls in „DVNLP + GNLC verstecken mutmaßlichen Sexualstraftäter“.
      56. Der Vorstandsvorsitzende Dr. jur. Jens Tomas hat sich, wie die anderen Genannten auch, ebenfalls von KF, dem als Mittäter angezeigten Anwalt von XY, vor Gericht als „Leumundszeuge“ gegen die Beschwerdeführerin und mich benennen lassen – anstatt seine Neutralität als Vorstandsvorsitzender zu wahren und eine Mediation zu ermöglichen.
      57. Siehe auch Mails Cora Thies (28.03.2014)
      58. „Hintergrund der Missbrauchs-Beschwerden“Antrag Beschwerdeführerin an die SchlichtungskommissionAntrag Stahl an Schlichtungskommission und „Rücknahme der Supervisionsbescheinigung für XY“
      59. „Übernahmeverschulden“ bedeutet, Cora Besser-Siegmund hätte, da mit ihm zusammen in intensive Konflikte mit Dritten verstrickt, XY gar nicht in Therapie nehmen dürfen.
      60. Mündlich am 27.03.2015 und zuvor am 23.03.2015 schriftlich (siehe Nicht-Mitglieder an Schlichtungskommission (Dez. 2014-2017)). Dieses Versprechen hat der DVNLP und seine Schlichtungskommission nicht eingehalten.
      61. Siehe Befangenheitsantrag H.A. SK (26.03.2015).
      62. Siehe das Ergebnis einer Internet-Recherche in meinem Artikel „Gewalt, Missbrauch, Doppelmoral und die Wiederkehr des Verdrängten im DVNLP“.
      63. Siehe dazu die Seiten 8-10 im “bahnbrechenden Urteil zu den Nazi-Analogien“ zu meinem Artikel “DVNLP von allen guten Geistern verlassen? Sollbruchstelle faschistoid-totalitäre Ausrutscher und Verlust der Selbstkontrolle“.
      64. Ausgleichsverpflichtung wird hier im Sinne der auf Hellinger und Varga von Kibéd/Sparrer zurückgehenden systemischen Ausgleichsprinzipien verstanden (siehe dazu Marlen Gabriele Arnold/Daimleroder Christa Kolodej). Die ökonomische Umdeutung von „Schuld“ in „Schulden“ geht vor allem auf Bert Hellinger („Schuld und Schulden aus systemischer Sicht“) und Matthias Varga von Kibéd zurückgeht. Für den schnellen Überblick siehe hier.
      65. Siehe im Antrag MST via Dr. jur. G. auf EV (05.06.2014)auf Seite 5.
      66. Für meinen Teil diese Leitungsfehlers habe ich verbandsintern die Verantwortung übernommen und mich zu meiner entsprechenden Ausgleichsverpflichtung bekannt (siehe “Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014und “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014).
      67. Die Beschwerdeführerin berichtet, dass Martina Schmidt-Tanger es im „Provo“- und im ersten Ausbildungsseminar der Coaching-Ausbildung in harscher Form abgelehnt hätte, mit ihr darüber zu reden, wie sie mit ihr, mir und der Tatsache, dass die Beschwerdeführerin und ich uns schon in einer für die Gruppendynamik relevanten Weise näher kennengelernt hatten, umgehen wolle. Dass das für die Beschwerdeführerin schon in der Zeit, als ich als Co-Trainer noch nicht mit im Kurs war, eine echte Schwierigkeit darstellte, gehört zu den vielen Dingen und Ereignissen in den von Martina Schmidt-Tanger alleine geleiteten Seminaren, über die sie mich offensichtlich fahrlässigerweise nicht informiert hatte.
      68. Ein DVNLP-Untersuchungsausschuss müsste die Beschwerdeführerin durch eine geeignete juristische Vereinbarung wirksam von dem „Maulkorb“ befreien, der ihr durch die satzungswidrigen, „DVNLP-gesponserten“ Unterlassungsklagen Martina Schmidt-Tangers und ihres „NLP-professional“-Kollegen SM verpasst worden ist.
      69. Es musste entschieden werden, wie mit dem formal aufgrund der nicht eingehaltenen Zeit zwischen Master- und Trainertraining ungültigen Trainer-Zertifikat von Stephan Landsiedel umzugehen ist, z.B. welche Bedingungen die Beschwerdeführerin eventuell hätte erfüllen müssen, damit es trotz des von Stephan Landsiedel zu verantwortenden Formfehlers hätte anerkannt werden können. Diese Entscheidung musste die Aus- und Fortbildungskommission, zusammen mit dem Vorstand und ggf. der Schlichtungskommission, dann aber nicht mehr fällen, weil Martina Schmidt-Tanger und Dr. jur. Jens Tomas sich, in Zusammenarbeit mit Stephan Landsiedel, und den anderen „Causa DVNLP“-Tätern für eine „Entsorgung“ der Beschwerdeführerin durch Kriminalisierung und Psychopathologisierung entschieden hatten.
      70. Siehe Antrag MST via Dr. G. auf EV (05.06.2014).
      71. Siehe Seite 9-10 im Urteil zu den Nazi-Analogien“
      72. Siehe ihre Mails vom 30.05.2014 in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      73. Ich hatte es damals leider versäumt, bzw. es überhaupt nicht erwogen, meine langjährig befreundete Kollegin Martina Schmidt-Tanger deshalb anzuzeigen. Ich hätte es tun sollen, denn die Grundstruktur ihrer verleumderischen und psychiatrisierenden Zuschreibungen an die Beschwerdeführerin und an meine Person taucht danach in mehreren Kontexten – viral – immer wieder auf: Sie findet sich in einem von den in den Jugend- und Gesundheitsbehörden Hamburgs einflussreichen Hintergrundtätern manipulierten Bericht des Sozialpsychiatrischen Dienstes an das Landeskriminalamt (LKA), in verschiedenen aus diesem abgeleiteten, die Beschwerdeführerin und mich pathologisierenden LKA-Vermerken und in der in die LKA-Akte gelangten Falschaussage der DVNLP-Denunziantin Petra P.. All das sind Bestandteile einer vom Vorstand zu verantwortenden Synchronisation des Täter-Opfer-Umkehr-Prozesses im DVNLP mit einem Täter-Opfer-Umkehr-Prozess, der, vermutlich durch das Tätersystem, in den Behörden Sozialpsychiatrischer Dienst, LKA und Staatsanwaltschaft initiiert wurde (siehe die Dokumentation „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“). Auch im Tätergefälligkeitsgutachten über die Beschwerdeführerin, wie in meinem Artikel “Psychiatrisches Gutachten – ein Geschenk für das pädokriminelle Tätersystem und den DVNLP“ beschrieben, taucht dieses Grundmuster der Schmidt-Tanger´schen „Initial-Psychopathologisierung“ ihrer ehemaligen „NLP-professional“-Ausbildungsteilnehmerin und meiner Person wieder auf, ebenso wie in der lügendurchsetzten DVNLP-Stellungnahme dem SPIEGEL gegenüber und, quasi als Spätfolge, als Wirkung der Wirkung der Wirkung, in der Psychiatrisierung unserer Personen durch die Aufsteller-Kollegen Dr. Gunthard Weber, Dagmar und Dr. Friedrich Ingwersen (siehe “Psychiatrisierung. Nicht witzig“).
      74. Auf diese Beschwerden, wie auch auf die entsprechenden Anzeigen, kann hier, wie schon erwähnt, wegen der Unterlassungsklagen (siehe den nächsten Punkt), nicht eingegangen werden. 
      75. Die Beschwerdeführerin benennt in ihrer Strafanzeige gegen Martina Schmidt-Tanger und ebenfalls in ihrer gegen sie im DVNLP eingereichten Beschwerde ein ihr als Teilnehmerin der von Martina Schmidt-Tanger geleiteten Seminare „Provokatives Coaching“, „Coaching-Beziehung“ und „Coaching-Ausbildung Block I“ gegenüber gezeigtes unprofessionelles und unethisches Fehlverhalten als Seminarleiterin. Die Beschwerdeführerin moniert sowohl Verhaltensweisen von Martina Schmidt-Tanger, welche die direkte, persönlich-intime Face-to-Face-Kommunikation zwischen beiden betrifft, als auch solche, die im Zusammenhang mit einem von ihr als extrem gewaltvoll benannten Verhalten anderer TeilnehmerInnen dieser Seminare stehen, z.B. DN und SM, und sich auf deren von der Beschwerdeführerin ebenfalls zur Anzeige gebrachtes, unethisches und mutmaßlich das Recht der Beschwerdeführerin auf sexuelle Selbstbestimmung verletzendes Verhalten beziehen.
      76. In ihrer Strafanzeige gegen SM, und ebenfalls in ihrer gegen SM im DVNLP eingereichten Beschwerde, wirft die Beschwerdeführerin SM, als Mitteilnehmer in der Coaching-Ausbildung bei Martina Schmidt-Tanger und „NLP-professional“-Mitarbeiter, ein unethisches und ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung extrem verletzendes Verhalten vor.
      77. Die Satzung des DVNLP sieht vor, dass im Falle von Konflikten im Verband, bevor Gerichte eingeschaltet werden, zuerst versucht werden muss, diese verbandsintern zu klären. In § 29 Abs. 4 der DVNLP-Satzung heißt es: „Vor gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern einerseits und dem Verband andererseits oder den Organen des Verbandes ist die Schlichtungskommission anzurufen und der Schiedsspruch abzuwarten. Ein Gerichtsverfahren ohne die Einschaltung der Schlichtungskommission und einen abschließenden Schiedsspruch ist unzulässig.“
      78. Siehe Antrag MST via Dr. jur. G. auf EV (05.06.2014).
      79. Die Beschwerdeführerin hatte dem Gericht ein Attest ihrer Ärztin vom 02.07.2014 vorgelegt, nach dem die Beschwerdeführerin (zum damaligen Zeitpunkt!) „zur Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung mit Täterkontakt nicht in der Lage“war, da „ein Täterkontakt zu einer Retraumatisierung führen würde“ (siehe Attest Dr. … f. Gericht (02.07.2014)).
      80. Nur vor einem der Schweigepflicht unterliegendem DVNLP-Untersuchungsausschuss hätte sie noch reden können. Anträge auf Einsetzung eines solchen hatten die Beschwerdeführerin und ich gestellt, aber eine Abstimmung darüber wurde durch die Manipulation und Täuschung der MV durch den „Dr. jur. Jens Tomas“-Vorstand verhindert (2.2.8.3. Missbrauch der Mitgliederversammlung). 
      81. Weder die Kinder der Beschwerdeführerin, noch einzelne Master-TeilnehmerInnen oder andere innerhalb und außerhalb des DVNLP beteiligte Personen waren – und sind bis heute – bereit, eine Aussage zu machen, die über eine diffamierende Psychopathologisierung der Beschwerdeführerin hinausgehen würde (wie sie z.B. Petra P. bei der Polizei, als Falschaussage, gemacht hat). Die Erwachsenen vermutlich deshalb nicht, weil sie sich, was ihre Reputation, ihre mangelnde Zivilcourage und auch ihre strafrechtliche Situation angeht, nicht selbst belasten wollen. 
      82. Alle drei Versäumnisurteile hat die Beschwerdeführerin auch deshalb akzeptiert, weil sie, mit mir zusammen, der festen Überzeugung war, dass (1.) die im Verband angebahnte Mediation zustande kommt und (2.) die Mitgliederversammlung einen Untersuchungsausschuss einsetzten würde (siehe MV-Antrag der Beschwerdeführerin (23.09.2014) MV-Antrag Stahl1. Unterdrückter Antrag (Stahl) für die DVNLP-Mitgliederversammlung 20142. MV-Antrag StahlMV-Anträge Stahl #3 bis #5MV-Anträge sechs weiterer Verbandsmitglieder.
      83. Siehe RA KF Schriftsatz LG HH (05.03.2014).
      84. Alle Mails, in denen es um die Beschwerdeführerin und um XY ging, sind keine privaten Mails, sondern kollegiale Mails zwischen ihr und mir als Ausbilder der Beschwerdeführerin und zwischen ihr und mir als Amtsinhaber bzw. Funktionsträger des DVNLP, sie als Senior-Mitglied der Aus- und Fortbildungskommission und ich als Gründungsvorstands- und Ehrenmitglied des DVNLP, also berufsbezogene und verbandsinterne Mails.
      85. Siehe jeweils unter diesem Datum in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014.
      86. Siehe Die „S.O.S.-Notwehr“-Veröffentlichung.
      87. Siehe “Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014und “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      88. Martina Schmidt-Tanger weiß sehr wohl, wie sie den Priming-Effekt (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Priming_(Psychologie)bewusst einsetzen kann, das weiß ich aus Gesprächen mit ihr. Dass sie ihn offensichtlich bewusst gegen mich eingesetzt hat, überraschte mich weniger als die Tatsache, dass ich das über einen langen Zeitraum nicht gemerkt habe.
      89. Die wirklich privaten Teile dieser eben nicht privaten sondern vertraulichen Mails zwischen ihr und mir, als Verbandsfunktionsträger, sind hier in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014und “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014geschwärzt.
      90. Das vermutlich sehr bewusste Kalkül und strategische Design von Martina Schmidt-Tanger und Dr. jur. Jens Tomas (und seine mafiotisch agierenden Jura-Studienkollegen Harms und Dr. jur. G.) für diese verdeckte Operation war es wohl, diese verbandsintern-vertraulichen Mails XY zur Verwendung in seinem Gerichtsverfahren gegen mich zur Verfügung zu stellen, um die Beschwerdeführerin als unglaubwürdig darzustellen. Beide sind hypnostrategisch und eben auch juristisch ausreichend vorgebildet, um zu wissen, dass sie die Beschwerdeführerin dafür gar nicht zu erwähnen brauchten: Es wird ihnen klar gewesen sein, dass der Richter davon ausgehen würde, dass wenn der DVNLP-Vorstandsvorsitzende Dr. jur. Jens Tomas, und die drei – neben mir – bekanntesten DVNLP-PsychologInnen im Verband, Martina Schmidt-Tanger, Cora Besser-Siegmund und Stephan Landsiedel, sich als Leumundszeugen für XY einsetzen, die (durch eine verhaltensmäßige Präsupposition quasi hypnotisch) suggerierte Wirklichkeitsauffassung die ist, dass die Beschwerdeführerin unglaubwürdig sei. Damit haben sie den Konflikt zwischen XY und mir und sein Gerichtsverfahren gegen mich missbraucht (siehe 2.2.2. DVNLP-Vorstand missbraucht die Justiz).
      91. Siehe Strafantrag XY Mails MST+DJT via Kanzlei Dr. jur. G. an KF (25.09.2014) und Einstellungsbescheid an XY via KF (16.12.2014).
      92. den Eintrag vom 30.05.2014 in der “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014und Jens an Thies u. DVNLP (30.05.2014).
      93. Vor der Weitergabe der Mails hatte Martina Schmidt-Tanger über zweieinhalb Jahre hinweg in unseren Gesprächen zu dritt nie auch nur ansatzweise einen Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Berichte der Beschwerdeführerin geäußert, weder in Bezug auf die aus ihrer Kindheit noch auf die Berichte zu den Geschehnissen in meinem Master und in unserer Coaching-Ausbildung. Erst als die Beschwerdeführerin im DVNLP Beschwerde gegen Martina Schmidt-Tanger selbst einreichte, fing Martina Schmidt-Tanger an, in unseren Gesprächen auf „doch immerhin mögliche false memories“ hinzuweisen.
      94. Siehe die Mails von Martina Schmidt-Tanger vom 30.05.2014 an den Vorstand in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      95. Siehe das Schreiben von Verbandsanwalt Harms an die Beschwerdeführerin vom 30.05.2014 in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      96. Das Perfide an dieser zweiten Ebene der Psychopathologisierung wird den in den Hypnose-Techniken und den Sprachmustern des „Milton-Modells“ geschulten NLPlerInnenals eine spezielle Art hypnotischer Präsuppositions-Suggestion schnell deutlich: Als eine von meinem Gegenüber als vertrauenswürdig akzeptierte Autorität tue ich etwas, das, um als wahr oder sinnvoll wahrgenommen zu werden, etwas anderes präsupponiert, was dann auch als wahr oder sinnvoll wahrgenommen wird. Dieses Prinzip stammt von Milton Erickson, der einmal in Richtung des leeren Fußbodens schaute und seinen Klienten mit Hilfe der Induktion einer positiven Halluzination eines Hundes hypnotisierte. Er wies ihn nicht an, einen Hund dorthin zu halluzinieren, sondern fragte ihn, mit Blick dorthin: „Was für eine Rasse ist das?“ Wie oben schon erwähnt: Dr. jur. Jens Tomas kennt sich mit den Erickson´schen Hypnose-Techniken einigermaßen gut aus.
      97. Siehe unter dem Datum vom 03.04.2014, 20:55:08, in den Mails im Master-Verteiler 2013-2014.
      98. Siehe die “Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014und die “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      99. Siehe den Antrag der Beschwerdeführerin an die Schlichtungskommission (23.08.2013).
      100. Franz-Josef Hücker war über die Satzungsbrüche und über das entwürdigende Vorgehen des Vorstandes detailliert informiert und hat im Verband geschwiegen. 2016 wurde er, zusammen mit den anderen „Causa DVNLP“-TäterInnen trotzdem, oder wohl eher gerade deshalb, zum DVNLP-Ehrenmitglied ernannt.
      101. Siehe Thies an PK21 wg. H. (14.03.2016).
      102. Eklig, aber auch nicht ganz unwirksam: Anonym an Thies (06.12.2012)Anonym an BF (02.01.2013)und Anonym an BF (19.04.2013).
      103. „Dann zieht doch in die Eifel“war in diesem Zusammenhang der zynische Rat meiner langjährigen Kollegin Martina Schmidt-Tanger – die natürlich wusste, dass ich gerne in Hamburg und besonders gerne in unmittelbarer Elbnähe lebe.
      104. Diesen Begriff verwendete sie, nachdem ich zuvor, halb aus Spaß und halb im Ernst, zu ihr gesagt hatte, ich wäre schon „sekundär-traumatisiert“ durch die schlimmen Dinge aus ihrer Kindheit, von denen mir die Beschwerdeführerin als meine Partnerin erzählte – wohlwissend, dass das ein Begriff ist, den Trauma-Therapeuten benutzen, wenn sie die für ihre Arbeit notwendige professionelle Distanz nicht halten können. Wichtig: Die Beschwerdeführerin ist und war nie meine Klientin. Als ihr Liebespartner verfüge ich natürlich nicht über die Mittel und Fähigkeiten, die mir in der Rolle als Therapeut zur Verfügung stehen, um das im Zuhören miterlebte Grauen auf Distanz zu halten.
      105. Umso erstaunlicher, dass er sie dann später für die Dramaturgie der Manipulation und Täuschung der 2014er-Mitgliederversammlung offensichtlich auf fragwürdige Weise instrumentalisiert hat (siehe 2.2.8.3. Missbrauch der Mitgliederversammlung).
      106. Siehe die Einträge vom 30.05.2014 und 25.06.2014 im „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“.
      107. jur. Jens Tomas und die Verbandsanwälte Harms und Dr. jur. G. werden gewusst haben, dass mit einer Erhöhung des Anzeigendruckes gegen die Beschwerdeführerin die Wahrscheinlichkeit steigt, dass im LKA von der Richtigkeit des über den Sozialpsychiatrischen Dienst Altona manipulierten Vermerkes in der Akte ausgegangen werden würde, in dem sie als unglaubwürdig, da psychisch krank und vermutlich sogar – wie ich auch – wahnhaft erklärt worden war (siehe die Einträge unter dem 24.01.2014 und 27.09.2016 im „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“).
      108. Siehe den Antrag Beschwerdeführerin an die Schlichtungskommission (23.08.2013) und den Antrag Stahl an Schlichtungskommission (23.08.2013).
      109. Siehe Seite 9 im Urteil zu den Nazi-Analogien“
      110. Siehe „Meine Mails an ca. 1700 DVNLP-Mitglieder“.
      111. Siehe die  Erkl. Dr. jur. Jens Tomas (09.12.2014).
      112. Die Misshandlung zweier stimmberechtigter Mitglieder, die mit brachialer Gewalt am Sprechen gehindert und aus einer vom Vorstand im Zuge machtmissbrauchender Selbstjustiz manipulierten und getäuschten Mitgliederversammlung entfernt werden, kann als Mob- oder sogar Lynch-Justiz (vergl. Bundeszentrale für politische Bildung) angesehen werden.
      113. Siehe das Urteil einstweilige Verfg. (09.03.2017).
      114. Welch ein Verrat an den Grundpositionen des NLP! „Nothing is broken, everything works perfectly“: Natürlich haben alle Menschen die Ressourcen, die sie für ihre Veränderungen brauchen – auch wenn es um stärkste Traumatisierungen und einen so großen Wechsel in der Identität geht, wie er z.B. mit der Aufkündigung der Loyalität zu einer, und dem Ausstieg aus einer, subkulturellen, quasi-ethnischen und lebenslang zutiefst identitätsstiftenden Bezugsgruppe verbunden ist. Letztere war im Falle der Beschwerdeführerin ein pädokriminelles Tätersystem um deren Mutter herum, dem die Beschwerdeführerin bis zu ihrem Ausstieg als Kronzeugin ausgeliefert gewesen ist. Mit ihrer „Kaputt“-Formulierung erzeugte Martina Schmidt-Tanger den Eindruck, als teile sie mit den männlichen Tätern ein Menschen- oder Weltbild, das dem chauvinistischer, dümmlich-bürgerlicher Doppelmoral-Stigmatisierer und männlicher Herrenmenschen-Freier ähnelt, die so etwas denken wie, „Manche Huren sind eh kaputt, deshalb kann man(n) mit ihnen umspringen, wie man(n) will“– und dann auch schon mal eine von ihnen körperlich gewaltvoll missbrauchte Frau auf dem Müllhaufen (seelisch nicht integrierter) bürgerlicher Lustbarkeiten entsorgen. Unter der Last welcher Schuld und in Bezug auf welche eigenen Verfehlungen Martina Schmidt-Tanger hier jede weibliche Solidarität vermissen ließ, ist durch die Beschwerdeführerin nur in einem durch einen DVNLP-Untersuchungsausschuss bereitgestellten, schweigepflicht-geschützten Rahmen benennbar – oder in einem gerichtlichen Rahmen, in dem die mit schmutzigen, DVNLP-gesponserten Mitteln erwirkten Unterlassungsklagen gegen sie nicht gelten.
      115. „Psychiatrisierung. Nicht witzig“.
      116. Siehe die dreiste Lüge von Petra P. gegenüber der Polizei (unter dem 25.06.2014 im „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“), die Psychopathologisierungen in den Mails von Martina Schmidt-Tanger vom 30.05.2014 an den Vorstand in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014und die schrägen Unterstellungen von SA (siehe 2.2.7.5. DVNLP-Selbstjustiz als Scripted Reality Soap im Cyberspace).
      117. Siehe unter dem 19.06.2014 “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      118. Siehe Jens an Thies u. DVNLP (30.05.2014).
      119. Ausschlussantrag AK (08.10.2014).
      120. Siehe Mail Masterteilnehmer DK an DVNLP (25.04.2014).
      121. Siehe Ausschlussantrag OA (08.10.2014). OA ist auch der Autor von OA in Manche Schuhe tragen Metallsohlen DVNLP-XING (07.10.2014)Immer noch sichtbar in Netz: Manche Schuhe tragen Metallsohlen DVNLP-XING (14.12.2019).
      122. Link: Jens an Thies u. DVNLP (30.05.2014)
      1. Siehe Mail des DK vom 25.04.2014.
      2. Siehe SA AK DK DD KA in Koenigsmacher gemeuchelt (27.02.2015)/aktuell: Der Königsmacher wird gemeuchelt 1-2 DVNLP-XING (14.12.2019).
      3. Siehe die Beiträge im DVNLP-Mitgliederforum damals/heute: SA AK DK DD KA in Koenigsmacher gemeuchelt (27.02.2015)/Der Königsmacher wird gemeuchelt 1-2 DVNLP-XING (14.12.2019)SA AK in DVNLP-XING-Forum Die wahren Opfer (27.02.2015)/Die wahren Opfer Thread 1-4 DVNLP-XING (14.12.2019)OA in Manche Schuhe tragen Metallsohlen DVNLP-XING (07.10.2014)/Manche Schuhe tragen Metallsohlen DVNLP-XING (14.12.2019)AK und DD in Stellvertreter-Konflikte (27.02.2015)/Stellvertreter-Konflikte DVNLP -XING (14.12.2019)und DD in Meine Sicht zu einer aktuellen DVNLP-XING (26.08.2018)/Meine Sicht zu einer aktuellen DVNLP-XING (14.12.2019).
      4. Siehe Offizieller Look DVNLP-Fake-Forum (26.09.2014).
      5. Siehe “Sind Sie „Halligoland“, Herr DVNLP-Geschäftsführer Berend Henriks?und „DVNLP verlässt sich auf lügenden Geschäftsführer“
      6. Siehe Jens an Thies u. DVNLP (30.05.2014)und den Eintrag vom 25.06.2014 im „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“.
      7. Über die gegen uns gerichteten Beschwerden wurden wir, was ihre Inhalte, ihre Urheber und z.T., wie bei der von OA, sogar ihre Existenz betrifft, trotz mehrfacher Aufforderung unsererseits, uns „Ross und Reiter“ zu nennen, nicht informiert (siehe Jens Thies Jens (13.03.2014)).
      8. Siehe sein Schreiben an die Staatsanwaltschaft im „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“und die „April-Stellungnahme ohne Datum“, beide unter dem 28.04.2014. 
      1. Die April-Stellungnahme war den Konfliktpartnern aus dem Master zugestellt worden, wie die Mail des DK vom 25.04.2014 Die Beschwerdeführerin und ich bekamen sie erst nach meiner entsprechenden direkten und „ermahnenden“ Aufforderung an den Geschäftsführer (vergl. die Mails von 25.04. und 28.04.2014 in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014) zu sehen.
      2. Siehe April-ohne-Datum-Stellungnahme (XX.04.2014). Der DVNLP-Geschäftsführer Berend Hendriks von Hallig-Oland ist als „Mann fürs Grobe“ im DVNLP eher weniger für besondere Sorgfalt in organisatorisch-bürobezogenen Belangen bekannt.
      3. Siehe auch DVNLP-Vorstand an alle Mitglieder (07.10.2014).
      4. Siehe unter diesem Datum in „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“.
      5. Siehe den Ermittlungsvermerk vom 11.04.2014 (Blatt 7) in „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“ und Jens an Thies u. DVNLP (30.05.2014).
      6. Siehe das Harms-Schreiben vom 30.05.2014 im „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“ und das für die Harms´sche Fälschung verwendete Zitat der Beschwerdeführerin in Jens an Thies u. DVNLP (30.05.2014).
      7. In diesem Zusammenhang wird sofort das Gefährdungsrisiko der geplanten DVNLP-Satzungsveränderung deutlich: Die in der „Causa DVNLP“ zwar missachteten, aber zumindest formell noch existenten demokratischen Strukturen werden im Falle ihrer Umsetzung dann ganz verschwunden sein. Von einem Ausschluss bedrohte Mitglieder werden den Gremien Vorstand und Schlichtungskommission hilflos ausgeliefert sein: Will der Vorstand kein Gespräch, kann von diesem Mitglied auch über einen Antrag an die Mitgliederversammlung kein Dialog und Gehör mehr eingefordert werden. Der Souverän des Verbandes ist dann gänzlich hinter einer demokratische Strukturen vortäuschenden „Fototapete“ verschwunden. Der DVNLP korrigiert die faschistisch-totalitaristischen Entgleisungen nicht, sondern schreibt sie sich als Verband, um diese Epigenetik-Analogie zu verwenden, in die eigenen Gene.
      8. Der Vorstand hatte sie aus jeder Kommunikation mit dem DVNLP und seinen Gremien ausgeschlossen und zu dem mit ihr und mir geplanten Krisengespräch nicht eingeladen: „Soweit es um das dir [Thies]angebotene Gespräch in Göttingen geht, bleibt dieses Angebot an dich aufrechterhalten. … [die Beschwerdeführerin]ist und wird vom Vorstand dazu nicht eingeladen.“ (Siehe in Jens an Thies u. DVNLP (30.05.2014).)
      9. Siehe unter dem 30.05.2014 im „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“und Jens an Thies u. DVNLP (30.05.2014).
      10. Siehe unter dem 24.01.2014 im „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“.
      11. Siehe nochmals Jens an Thies u. DVNLP (30.05.2014), Seite 3.
      12. Siehe den Eintrag vom 12.06.2014 im „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“.
      13. Amüsant: Petra P. belügt die Polizei in der gleichen Mail, in der sie darauf hinweist, dass sie doch Schöffin am Gericht sei (siehe unter dem 25.06.2014 im „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“). 
      14. Siehe Seite 8-10 im Urteil zu den Nazi-Analogien“
      15. Siehe Seite 2 in Jens an Thies u. DVNLP (30.05.2014).
      16. Siehe Stahl Kinder der BF via Facebook (12.11.2012).
      17. Ich gehe davon aus, dass Dr. jur. Jens Tomas über Martina Schmidt-Tanger und seinen Studienkollegen, den Hilfsverbandsanwalt Dr. jur. G., sehr wohl darüber informiert war, dass die Beschwerdeführerin für ihren damaligen Ehemann SF anschaffen musste, hatten er und Dr. jur. G. seiner „NLP-professional“-Kollegin Martina Schmidt-Tanger doch geholfen, diesen Sachverhalt im Verband geheim zu halten (siehe Antrag MST via Dr. jur. G. auf EV (05.06.2014), siehe Seite 4 unten, und Verbandsanwalt Unterl.-forder. Missbrauch Hure (09.07.2015)und Das „Du warst keine Hure“-Mobbing).
      18. Siehe Thies an PK21 wg. H. (14.03.2016).
      19. Siehe Mails Stahl-XY (01.06.2013).
      20. Martina Schmidt-Tanger und Dr. jur. Jens Tomas gegenüber hatte ich diese 5.000,00 € bitter, aber immerhin noch humorvoll als an ihren Ex-Zuhälter-Ehemann zu zahlende „Ablöse“ für die Beschwerdeführerin bezeichnet. Dr. jur. Jens Tomas wusste also sehr gut, wer SF ist und auch dass SF kein DVNLP-Mitglied war. Auch wusste Dr. jur. Jens Tomas, dass die Beschwerdeführerin für SF hatte anschaffen müssen – er wollte aber nicht, zusammen mit Martina Schmidt-Tanger, dass das im Verband offiziell bekannt wird (vergl. dazu Verbandsanwalt Unterl.-forder. Missbrauch Hure (09.07.2015)).
      21. Siehe Auszug Strafanzeige SF in Psychiatrie (10.03.2014).
      22. Siehe Thies an PK21 wg. H. (14.03.2016).
      1. Siehe Anonym an Thies (06.12.2012).
      2. Als mein ehemaliger NLP-Practitioner-Teilnehmer kannte SF vermutlich das Bild von mir von 1993 im SPIEGEL, von dem viele damals den Eindruck hatten, ich würde darauf so magier-mäßig manipulativ „rüberkommen“. Vermutlich von SF in diese Richtung inspiriert ist die Aussage von SP, des Stiefvaters der Beschwerdeführerin, vom 05.03.2014: „Seid[alle Rechtschreib- und Grammatikfehler so im Original] meine Stieftochter … [die Beschwerdeführerin] Herrn Thies Stahl zum Freund hat, werde ich mit Anklageschriften über Sexuale Vergehen im Kindesalter, mir vorgeworfen die ich nie begangen habe; außerdem kennt keiner Herr Stahl persöhnlich, der so über meiner verstorbenen Frau (17.4.07) solche Anschuldigungen, wie ‚… [Beschwerdeführerin] Mutter war eine Hure und wollte, das … [Beschwerdeführerin] auch eine wird!!’ Und weitere schmutzige Aussagen parat hat, denn der Brief den … [Beschwerdeführerin] geschrieben hat, stammt von Herrn Stahl, oder wurd diktiert! Den zu Ostern 2012 schrieb sie mir und bedankte sich, das ich sie mit groß gezogen und ins Leben geführt habe! [Die Beschwerdeführerin wollte ihm mit der erwähnten Karte zu Ostern eine „Brücke bauen“, denn ihr ging es um ein Gespräch und darum, dass SP zu seinen Taten steht und sich bei ihr entschuldigt.] Ich gebe hiermit Herrn Stahl die ganze Verantwortung für diese ‚Szenerie‘, die das alles ins Rollen gebracht hat! Leider will keiner, die die Briefe gelesen haben Unterschreiben, auch nicht meine Schwägerin, die von … [Beschwerdeführerin] des öfteren besucht wurde und Äußerungen wie, … [Vorname von SP] ist ein Vergewaltiger sich geäußert hat.!“ (siehe Text Anzeige SP gegen BF (28.01.2013)).
      1. Siehe StA informiert DVNLP-Anwalt Dr. jur. G. (16.12.2014).
      2. Siehe wieder Jens an Thies u. DVNLP (30.05.2014).
      3. Siehe Seite 2 im MV-Antrag der Beschwerdeführerin (23.09.2014).
      4. Sein Auftritt vor Gericht (Vertragsstrafe) war tatsächlich bühnenreif: Sogar ich hätte ihm beinahe geglaubt, dass er sich vom Weißen Ring als Opfer betreuen hätte lassen müssen, weil ihm seine Ex-Frau, die Beschwerdeführerin, „mit Falschbezichtigungen so übel mitgespielt hätte“(vergl. dazu auch  Altona Tel. SF (08.12.2016)). 
      5. Siehe Seite 1 in DVNLP-Statement zu Stahl (03.05.2016).
      1. Siehe unter dem 25.06.2014 in „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“.
      2. Siehe Mail Masterteilnehmer DK an DVNLP (25.04.2014).
      3. Siehe den Eintrag vom 13.10.2014, 14:13, in AK DK DD KA in Koenigsmacher gemeuchelt (27.02.2015).
      4. Link: DVNLP-Statement zu Stahl (03.05.2016)
      5. Ich habe einzelnen MasterteilnehmerInnen in meinen Mails an die Gruppe keine Vorwürfe gemacht, sondern nur einige an alle gerichtete Fragen gestellt (siehe die Original-Mails an die Mastergruppe).
      6. jur. Jens Tomas und Martina Schmidt-Tanger waren schon in 2013 über diesen Gewalt-Hintergrund dieser falschen Bescheinigungen informiert. Die betreffende Nötigung durch eine Vergewaltigung hat die Beschwerdeführerin im Verfahren XY./.Beschwerdeführerin geschildert (siehe 2.3. „Manifeste Gewalt“ von DVNLPlern wahrnehmen).
      7. Siehe DVNLP an RP wg. Bescheinigung (20.03.2014)
      8. Siehe Antrag Beschwerdeführerin an die Schlichtungskommission (23.08.2013)und unter dem 06.06. und 24.10.2013 in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014.
      9. Siehe Thies Anzeige XY (06.06.2013),“Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014und “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      10. Siehe Andresen Schiedsspruch BF und Stahl (31.10.2014).
      11. Siehe  Erkl. Dr. jur. Jens Tomas (09.12.2014)und unten im Kapitel 1.2.2.4.6. Missbrauch an Henrik Andresen.
      12. Siehe April-ohne-Datum-Stellungnahme (XX.04.2014).
      1. Siehe Attest Dr. … f. Gericht (02.07.2014).
      2. Siehe Abschlusserklärung im Mitgliederbereich von dvnlp.de und Grandiose Lüge – die „Abschlusserklärung“ des DVNLP.
      3. Siehe die vorher-nachher DVNLP-Abschlusserkl. (22.09.2015-16.09.2017). Zu der vom Vorstand (natürlich) nicht eingehaltenen Zusage, an einer gemeinsamen, die „Causa DVNLP“ abschließenden Erklärung mitzuwirken, siehe Auseinandersetzung um DVNLP-Abschlusserkl. im Mitgl.bereich (2016-2017)und DVNLP boykott. gemeinsame Erklärung (Mai 2015).
      4. In DVNLP-Antworten auf Fragen des SPIEGEL (13.04.2016) auf Seite 3.
      5. Nachdem der SPIEGEL einmal für seine Verhältnisse ungewöhnlich „pro“ über das NLP berichtet hatte (siehe Der Spiegel 47/1993), fand es einer der Redakteure dort interessant zu erfahren, wie sich diese Methode in Deutschland weiterentwickelt hat. Er hat die „Causa DVNLP“ mitverfolgt.
      6. Wie oben schon erwähnt: Dr. jur. Jens Tomas war über Martina Schmidt-Tanger und seinen Studienkollegen, den Hilfsverbandsanwalt Dr. jur. G., sehr wahrscheinlich darüber informiert, dass die Beschwerdeführerin für ihren damaligen Mann SF anschaffen musste. Immerhin hatten er und Dr. jur. G. seiner „NLP-professional“-Kollegin Martina Schmidt-Tanger geholfen, diesen Sachverhalt im Verband geheim zu halten (siehe Seite 4 in der Strafanzeige MST via Dr. jur. G. gegen BF (28.07.2014)Verbandsanwalt Unterl.-forder. Missbrauch Hure (09.07.2015) und Das „Du warst keine Hure“-Mobbing.
      7. Siehe Verbandsanwalt Unterl.-forder. Missbrauch Hure (09.07.2015)und Das „Du warst keine Hure“-Mobbing.
      8. Siehe in DVNLP-Antworten auf Fragen des SPIEGEL (13.04.2016)„Herr Stahl hat versucht, den Verband in einen [so im Original]Konflikt zu missbrauchen, der ein Konflikt zwischen ihm, seiner Lebensgefährtin und dem beschuldigten Assistenten ist.“ Und in Causa-Stellungnahme DVNLP (26.09.2014)„Die Beschwerdeführerin und Thies Stahl versuchen, auf rechtlich nicht zulässige Art und Weise unter wiederholter vorsätzlicher Verletzung von Persönlichkeitsrechten private Angelegenheiten in den Kontext des Verbandes zu bringen.“
      1. Nach der neuen Satzung allerdings doch (siehe Satzungsänderungen Vorstandsantrag (18.09.2018)und Satzung des DVNLP https://www.dvnlp.de/der-dvnlp/verbandsportrat/satzung/). Vergl. dazu meine Ausführungen in 2.5. Verbandsinterne Gewaltenteilung restaurieren
      2. Siehe Vergleich LG Berlin (06.01.2015) und auch Ausführungen des Landgerichtes Berlin im Kostenfestsetzungsbeschluss (01.07.2015)
      3. Siehe XING-NLP ModInfo Vergleich im Rechtsstreit (14.01.2015)(aktueller Link: https://www.xing.com/communities/posts/vergleich-im-rechtsstreit-thies-stahl-strich-dvnlp-1009137409).
      4. Siehe ModInfo TS ausgeschlossen (04.11.2014).
      5. Siehe Facebook Lüge Padberg (01.11.2014).
      6. Siehe DVNLP Auseinandersetzung Teil 1 von 2 (16.06.2014).
      7. Beide Schreiben finden sich unter dem jeweiligen Datum in der “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      8. Ich unterstelle Dr. jur. Jens Tomas, dass er diese Passage mit Blick auf eine entsprechende hypnotisch-suggestive Wirkung bewusst so formuliert hat, dass die Leser denken sollen, die Beschwerdeführerin sei eine innerhalb des DVNLP wütende Falschbezichtigerin, die außerhalb des Verbandes keine Vorwürfe, z.B. durch polizeiliche Anzeigen, erhoben hätte, weil sie selbst quasi „genau wissen würde“, dass sie falschbezichtige. Vielleicht hat Dr. jur. Jens Tomas aber, selbst auch manchmal zum schlampigen Arbeiten neigend, auch übersehen, dass sein Geschäftsführer schlampig gearbeitet hatte – oder er hat genau das durchaus mitbekommen, aber seinen gelegentlich ebenfalls schlampig arbeitenden Halligoland-Geschäftsführer den oben zitierten, juristisch mehr als fragwürdigen Satz absichtlich nicht korrigieren lassen.
      1. Siehe in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      2. Siehe noch einmal Jens an Thies u. DVNLP (30.05.2014).
      3. Siehe unter dem jeweiligen Datum in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      4. Siehe DVNLP Auseinandersetzung Teil 2 von 2 (09.07.2014).
      5. Siehe Hendriks an Mitglied (24.01.2018)„DVNLP verlässt sich auf lügenden Geschäftsführer“ und „DVNLP lügt. Chronisch“.
      6. Siehe DVNLP Auseinandersetzung Teil 2 von 2 (09.07.2014).
      7. Siehe Einstellungsbescheid an DD und KA (16.12.2014)Einstellungsbescheid an XY via KF (16.12.2014)Einstellungsbescheid an P.P. (16.12.2014)Einstellungsbescheid an SF (16.12.2014)und Einstellungsbescheid AK (16.12.2014).
      8. Siehe StA informiert DVNLP-Anwalt Dr. jur. G. (16.12.2014).
      9. Siehe Beschluss AG-Altona (17.11.2017).
      10. Man muss wohl leider davon ausgehen, dass alle beim DVNLP nachfragenden Mitglieder bis heute in dieser Weise belogen werden: Hendriks an Mitglied (24.01.2018).
      11. Ob die §§ 258 (Strafvereitelung, hier eher in Form einer Ermittlungsvereitelung), 323c (Unterlassene Hilfeleistung gegenüber der Beschwerdeführerin; Behinderung von hilfeleistenden Personen, ich) oder 257 StGB (Begünstigung: Einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat … Hilfe leisten), hier quasi laienhaft nur als Analogie verwendet, tatsächlich anwendbar sind, sollten Dr. jur. Jens Tomas und seine zu seinen Gunsten im DVNLP involvierten mutmaßlichen Studienkollegen, Dr. jur. G. und der Verbandsanwalt Harms, selbst recherchieren.
      12. Siehe das von ihm dem Verbandsanwalt Harms in Auftrag gegebene Schreiben vom 30.05.2014 in der LKA-Akte: „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“.
      13. Von dieser hat Dr. jur. Jens Tomas mit Sicherheit gewusst, denn in seiner Mail vom 30.05.2014an mich macht er mir und der Beschwerdeführerin – unter dem völligen Verzicht auf die ihm gebotene Neutralität – Vorwürfe, wir hätten Petra P. und auch KF, den sie ebenfalls vertretenden und als dessen Mittäter angezeigten Anwalt von XY, ebenfalls beschuldigt. Von einer Synchronisierung oder Koordinierung des Vorgehens von Dr. jur. Jens Tomas mit Petra P., XY und dem gemeinsamen Anwalt KF ist also auszugehen (vergl. DVNLP-Verbandsanwalt kollaboriert mit KF Dr. jur. G. (23.09.2014)), d.h. auch davon, dass Dr. jur. Jens Tomas von der polizeilichen Falschbezichtigung Petra P.´s gewusst und sie durchaus gebilligt hat – statt die Beschwerde von Petra P. an die dafür zuständige Schlichtungskommission weiterzuleiten.
      14. Link:  Erkl. Dr. jur. Jens Tomas (09.12.2014)
      15. jur. Jens Tomas in seiner Eidesstattlichen Erklärung: “Wir erwarteten eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz, wie angekündigt.“Und: „Zu diesem Zeitpunkt [als die Beschwerdeführerin und ich in den Raum gelassen werden wollten] war das Verhalten von … [Beschwerdeführerin] und Thies Stahl in einer sehr bewegenden, tränenreichen [gemeint sind wohl die Krokodilstränen Martina Schmidt-Tangers] Mitgliederversammlung Gegenstand der Beratung. Ich hatte als Vorstand alle Maßnahmen erläutert, auch die im Notfall ein Hausverbot zu erteilen, für den Fall dass die beiden wider Erwarten eine Gerichtsentscheidung vorweisen können [Hervorhebung von mir].“
      16. Siehe die Ausführungen des Landgerichtes Berlin im Kostenfestsetzungsbeschluss (01.07.2015). Seine Strategie dürfte hier, in seiner  Erkl. (09.12.2014)deutlich werden: „Damit war auch das Hausverbot kein Hausverbot des Vorstandes oder der Sitzungsleitung mehr, sondern auch der Mitgliederversammlung, die es kurze Zeit nach der Ausschreitung des Herrn Stahl [Hervorhebung von mir] ratifiziert hat.“ Cosmic Joke: Es gab eine Mobjustiz-ähnliche, Sicherheitsdienst-Schutzstaffel-unterstützte Ausschreitung des Vorstandsmitgliedes Sebastian Mauritz und anderer DVNLP-Mitglieder gegen mich und die zierliche Beschwerdeführerin!
      17. Dem LG Berlin trug Dr. jur. Jens Tomas in seiner Erklärung vor: „Der Antrag auf Schlichtung wurde nicht entsprechend der Satzung eingereicht, sondern an RA Harms gerichtet. Damit war aus unserer Sicht der Antrag formell rechtswidrig. Wir erwarteten eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz [gemeint ist die in der vorletzten Fußnote erwähnte Gerichtsentscheidung, die wir hätten vorweisen sollen], wie angekündigt.“Das Landgericht Berlin schloss sich in seinen Ausführungen im Kostenfestsetzungsbeschluss (01.07.2015) (Seite 3) dieser irrigen Auffassung nicht an.
      18. Die Mitarbeiter waren zu dem Zeitpunkt, wie der DVNLP-Anrufbeantworter vermeldete, schon „auf dem Weg nach Bochum zur Mitgliederversammlung“.
      1. Siehe April-ohne-Datum-Stellungnahme (XX.04.2014).
      2. Gemeint sind der Verbandsanwalt Harms und der Vorsitzende Dr. jur. Jens Tomas.
      3. Gewalt durch SF in beiden Fällen. Zu der Gewalt von XY und SF gehen die Beschwerdeführerin siehe meinen Bericht aus der Gerichtsverhandlung Staatanwaltschaft./.Beschwerdeführerin im Kapitel 3. „Manifeste Gewalt“ von DVNLPlern wahrnehmen.
      4. Siehe Rücknahme der Supervisionsbescheinigung für XY.
      5. Wörtlich zu nehmen: Flog doch die Beschwerdeführerin bei unserem durch den Sicherheitsdienst besorgten Rauswurf aus der Mitgliederversammlung tatsächlich auf das Pflaster vor dem Eingang des Veranstaltungsgegbäudes.
      6. Siehe  Erkl. Dr. jur. Jens Tomas (09.12.2014).
      7. Siehe “DVNLP von allen guten Geistern verlassen? Sollbruchstelle faschistoid-totalitäre Ausrutscher und Verlust der Selbstkontrolle““Täterverband DVNLP – Schweigen, Leugnen und Verdrängen“und „‚My beautiful delinquent German Verband!‘ DVNLP vollendet Täter-Opfer-Umkehr“.
      8. Siehe das „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil (09.03.2017)zu meinem Artikel “DVNLP von allen guten Geistern verlassen? Sollbruchstelle faschistoid-totalitäre Ausrutscher und Verlust der Selbstkontrolle“.
      9. Zur „Ehrenrettung“ des Dr. jur. Jens Tomas muss wohl, ähnlich wie bei dem vor langer Zeit auch „ermächtigten“ Hitler, gesagt werden: Auch die DVNLP-Führung, die ihn in der „Ermächtigungs-Mitgliederversammlung“ anwesenden DVNLP-Mitglieder und letztlich das ganze „DVNLP-Volk“ hat ihm diese Macht „angemaßt“ (siehe unter 2.2.5.2. Missbrauch an Dr. jur. Jens Tomas).
      10. Ausgesagt per eidesstattlicher Erklärung durch das in dieser Mitgliederversammlung anwesende, damalige DVNLP-Mitglied JR (siehe  Erklärung JR zur MV (08.09.2017)).
      11. Siehe auch:  Erklärung JR zur MV (08.09.2017).
      12. Siehe dazu auch meine Ausführungen zu der von Dr. jur. Jens Tomas wie auch von Martina Schmidt-Tanger verwendeten hypnotischen Technik von Präsuppositionssuggestionen unter 2.1.3.3.5. Perfide doppelte Psychopathologisierung.
      13. Siehe MILTON!: Sprachliche Brillanz für professionelle Kommunikatoren. PraxisTraining “Hypnotische Sprachmuster“, von Jens Tomas und Martina Schmidt-Tanger.
      14. Vielleicht melden sich ja Zeugen, die in den besagten Aktenordner hinein gesehen haben und aussagen, dass er andere Schriftstücke aus der Korrespondenz und den Anträgen der Beschwerdeführerin enthielt – oder nur Altpapier aus dem DVNLP-Büro. In dem einen Fall müsste der DVNLP-Vorstand versuchen, eine grobe Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Beschwerdeführerin zu rechtfertigen, in dem anderen die Taschenspielertricks und die Ehrenmitgliedschaft eines Dr. jur. Jens Tomas.
      15. „In der Gegenwart bildet das Wort Großinquisitor überwiegend eine politische, mediale oder literarische Metapher, die auf kollektive klischeehafte Assoziationen im Zusammenhang mit der Inquisition oder der Hexenverfolgung abzielt, die im Kern die negative Vorstellung [Hervorhebung von mir:] einer Person gemeinsam haben, die im öffentlichen Auftrag Andersdenkende in böser Absicht oder Verblendung verfolgt und dabei von Grausamkeit und Machtmissbrauch geleitet wird.“ Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Großinquisitor.
      16. Bei ihnen handelte es sich, in Personalunion, um den auch als „Chef-Ankläger“ tätigen „Richter“ und seine ebenfalls in Personalunion als „psychiatrische Gutachterin“ tätige „Beisitzerin“ Martina Schmidt-Tanger, sowie um die mit der Zu-Verurteilenden in intensivste Konflikte verstrickten Master-MobberInnen Petra P., AK, Leo Buchholz und über die über die verheimlichten Satzungsbrüche und schmutzigen Operationen im Verband gut informierte, aber, wie Leo Buchholz, im tiefen Täterschweigen verharrende Anita von Hertel. 
      17. Wieder aus der  Erklärung JR zur MV (08.09.2017).
      18. Das „Liebes“-Motto des 2018er-Kongresses des DVNLP. Es ist vor dem Hintergrund der „Causa DVNLP“ genauso lächerlich wie zynisch. 
      1. Zu diesem Sprachgebrauch siehe wieder das „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil (zum Artikel “DVNLP von allen guten Geistern verlassen? Sollbruchstelle faschistoid-totalitäre Ausrutscher und Verlust der Selbstkontrolle“).
      2. Siehe  Erkl. Dr. jur. Jens Tomas (09.12.2014).
      3. Hier wurde Dr. jur. Jens Tomas offensichtlich von Martina Schmidt-Tanger mit einer weniger vorbildlichen Anwendung ihres von ihr an alle neuen DVNLP-Lehrtrainern in einer obligatorischen DVNLP-Veranstaltung verabreichten Wissens um die Trait- und State-Psychologie beraten.
      4. Interessant in diesem Zusammenhang: Die Dokumentation zum Fall Gustl Mollath.
      5. Link: ModInfo TS ausgeschlossen (04.11.2014)
      6. Siehe Dannemeyer Stahl (08.07.2015).
      7. Siehe die Facebook Lüge Padberg (01.11.2014).
      8. So wiederholte Dr. jur. Jens Tomas der Beschwerdeführerin und mir gegenüber die fragwürdige Einvernehmlichkeits-Aussage von XY, obwohl die Beschwerdeführerin dem Vorstand gegenüber (siehe unter dem 10.09.2013 in „Causa DVNLP” – Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014) dieser deutlich widersprach: „Ich hätte seiner Darstellung, nach der es sich um eine freiwillige, einvernehmliche Beziehung gehandelt haben soll, aufgrund dieses Maulkorbes … [die von Dr. jur. Jens Tomas gesponserten Unterlassungserklärungen] nur wenig entgegenzusetzen. Dieser Darstellung widerspreche ich hiermit energisch.“ jur. Jens Tomas bezweifelte explizit (vergl. Jens an Thies u. DVNLP (30.05.2014)) die Glaubwürdigkeit der Beschwerdeführerin und Cora Besser-Siegmund bezichtigte die Beschwerdeführerin, bzw. ihre Beziehung zu ihm, die psychische Dekompensation ihres Missbrauchers XY verursacht zu haben – in einem Telefonat, wie die Beschwerdeführerin berichtet, noch deutlicher als in ihrer Mail mir gegenüber (siehe Mails Cora Thies (28.03.2014)).
      9. Das sind neben den Krokodilstränen Martina Schmidt-Tangers in der von ihr belogenen Mitgliederversammlung und vor allem die Weitergabe meiner verbandsintern-vertraulichen Mails durch sie und Dr. jur. Jens Tomas an XY. Beide brauchten dem Gericht nicht explizit zu sagen, dass sie die Beschwerdeführerin für eine unglaubwürdige Falschbezichtigerin hielten: Sie konnten sicher sein, dass diese Botschaft alleine aufgrund dieser Handlung beim Richter ankommt. Auch der Entzug des DVNLP-Zertifikates durch Stephan Landsiedel als Hilfestellung für XY gehört als „sprechende Tat“ in diese Kategorie.
      10. Die Intensiv-Konfliktpartner der Beschwerdeführerin Anita von Hertel und Leo Buchholz hatte sicher gute Gründe, in der 2014er-Mitgliederversammlung geschwiegen und damit die Lügen „veredelt“ zu haben, die dort über uns aufgetischt wurden. Das Gleiche trifft wohl auch für das Mitglied der Schlichtungskommission Barbara Knuth zu.
      11. Siehe DVNLP-Verbandsanwalt kollaboriert mit KF Dr. jur. G. (23.09.2014).
      12. Siehe KF an LG MST u. P.P. (18.09.2014) und KF an LG MST u. P.P. (18.09.2014).
      13. Siehe das „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“.
      14. Mit einem von beiden kam es zu einer Sühneverhandlung, in der dieser alte Mann mir vorkam wie einer der verhärtet leugnenden Nazi-Täter, die mir manchmal in Aufstellungen begegnet sind: weit davon entfernt, sich emotional für ihr Opfer öffnen und zur eigenen Schuld stehen zu können. Der andere, SP, konnte, weil für ihn als Hamburger andere gesetzliche Rahmenbedingungen existierten als für seinen Bruder außerhalb Hamburgs, nicht zu einer solchen Begegnung mit der Beschwerdeführerin in einer „Sühneverhandlung“ verpflichtet werden.
      15. Die Beschwerdeführerin und ich hatten es in den Anwälten von VF und von XY mit zwei Anwälten zu tun, die schon über lange Jahre zu dem pädokriminellen Tätersystem im Hintergrund gehörten. Die Wucht, die von insgesamt (Dr. jur. Jens Tomas, Dr. jur. G. und den DVNLP-Anwalt Harms eingerechnet) fünf dem Tätersystem zuarbeitenden Juristen ausgeht, hatte ich unterschätzt. Sie hat mich in den letzten sechs Jahren (ehrenamtlich) gut beschäftigt – und einige Hunderttausend Euro gekostet.
      16. Insofern war Martina Schmidt-Tanger mit ihrer ihr Amt missbrauchenden DVNLP-offiziellen Psychopathologisierung der Beschwerdeführerin (siehe unter dem 18.06.2014 in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014) nicht die erste „psychisch gewaltvoll agierende“ (vergl. Seite 9/10 im Urteil zu den Nazi-Analogien“) Täterin in derem Leben.
      17. die oben erwähnten, wohl SF in Zusammenarbeit mit SP zuzuschreibenden anonymen Briefe (vor allem Anonym an Thies (06.12.2012)) und die Zeugenaussage von SP (siehe Text Anzeige SP gegen BF (28.01.2013)).
      18. Vermutlich hatte er dafür die Hilfestellung von SF, der mit den entscheidenden Mitarbeitern in den Hamburger Jugendämtern beruflich auf mehreren (zum Teil wohl auch eher dunklen) Ebenen kooperierte. Er und auch sein Co-Zuhälter, Prof. GB, sind in Hamburg und seinen Ämtern (vor allem mit den Geschäftspartnern des pädokriminellen Tätersystems) extrem gut vernetzt – was auch zu dem für die Psychiatrisierungsattacke (siehe 2.3.2. Psychiatrisierung und die Folgen) entscheidenden manipulierten Vermerk des Sozialpsychiatrischen Dienstes Altona geführt hat (siehe im „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“unter dem 24.01.2014 und dem 05.09.2016).
      19. Mein Schreiben zur Rücknahme der Supervisionsbescheinigung für XY an den Vorstand.
      20. Meine Mail vom 24.10.2013 in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014.
      21. Siehe Stahl Kinder der BF via Facebook (12.11.2012).
      22. Siehe Mails Stahl-XY (01.06.2013). Diese Mails stammen aus der Zeit, in der ich nur bruchstückhaft über die Verfehlungen von XY, und noch so gut wie gar nicht über die von Cora Besser-Siegmund, Martina Schmidt-Tanger und der anderen „Causa DVNLP“-TäterInnen informiert war.
      23. Vielleicht war ich selbst derjenige, der Dr. jur. Jens Tomas auf die Idee des Maulkorbes per Unterlassungsklagen von XY, SM und Martina Schmidt-Tanger gegen die Beschwerdeführerin gebracht hat. Ich schrieb an ihn und Martina Schmidt-Tanger: „Martina hatte vorgeschlagen, dass ich am 17.03. zur Eurer Sitzung kommen sollte. Falls Du und die anderen Vorständler das wollen, müsste ich mich juristisch noch mal schlau machen, ob BF und ich dann überhaupt frei reden könnten, oder ob uns das wieder (!) Unterlassungsklagen einbringt. Das Gleiche muss ich rausfinden für Aussagen von BF und von mir vor der Schlichtungskommission.“(Siehe unter dem 04.03.2014 in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014.) Wie blauäugig ich war: Dr. jur. Jens Tomas und seine Kollegen Harms und Dr. jur. G. waren doch diejenigen mit dem juristischen KnowHow. Aber zu dem Zeitpunkt damals wusste ich weder, wie tief Martina Schmidt-Tanger, SM und Dr. jur. Jens Tomas tatsächlich, was die Inhalte der Schuldvorwürfe gegen beide angeht, mit der Beschwerdeführerin schon in Konflikte verstrickt waren, noch in welchem Ausmaß die juristische Intelligenz des DVNLP schon damit beschäftigt war, final gegen die Beschwerdeführerin und mich zu arbeiten.
      24. XY hat vor dem LG Hamburg eingestanden, als Heilpraktiker für Psychotherapie Coaching-Sitzungen mit der Beschwerdeführerin durchgeführt zu haben – zeitgleichdamit, dass er an seiner missbräuchlich-intimen Beziehung zu ihr behandlungsbedürftig dekompensiert war. Diese Information enthält der DVNLP-Vorstand seinen Mitgliedern bis heute vor. Das muss er natürlich, weil es für die vom „Dr. jur. Jens Tomas“-Vorstand „hypnotisierten“ DVNLP-Mitglieder ja schließlich gar keinen Missbraucher XY gibt: Der NLP- und Wing-Wave-Lehrtrainer XY wird vom DVNLP und vom GNLC bis heute geschützt, gepampert und vor der Öffentlichkeit versteckt.
      25. Die Verbandsführung um Martina Schmidt-Tanger und Dr. jur. Jens Tomas herum wusste das (“Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014) und die ca. 1.700 von mir informierten Mitglieder (Meine Mails an die DVNLP-Mitglieder) auch – oder hätten es, vermittelt über meine Veröffentlichungen, wissen können.
      26. Als „Ausladung“ war es eigentlich eine Extra-Einladung zur Mitgliederversammlung – in dem Sinne, dass wir speziell und extra eingeladen wurden, in die eigens für uns eingerichtete „Sicherheitsdienst-Falle“ des Vorstandes zu tappen, in der wir uns dann vom Vorstand als „einen Tumult verursachende“ Aggressive vorführen lassen konnten (siehe2.1.4.7. Ober-Stigmatisierer1.2.2.8.3. Missbrauch der Mitgliederversammlungund 1.2.2.9.2. Vergeudete Mittel: drei Tage fünf Sicherheitsdienstler). Interessant ist, dass die Beschwerdeführerin und ich noch „genug Mitglied“ waren, um nach der Mitgliederversammlung noch das Protokoll zugeschickt zu bekommen (siehe MV-Protokoll gelbPost (09.12.2014)).
      27. Zu diesem Sprachgebrauch siehe wieder das „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil( zum Artikel “DVNLP von allen guten Geistern verlassen? Sollbruchstelle faschistoid-totalitäre Ausrutscher und Verlust der Selbstkontrolle“).
      28. Siehe Stellungnahme Thies Ausschlussverfahren (22.10.2014).
      29. Dass das Kuratorium am 24.10.2014, quasi ohne Zeit, überhaupt irgend etwas zu lesen, tagen würde, war den Juristen Harms und Dr. jur. Jens Tomas natürlich bekannt, aber nicht mir. Siehe dazu auch: Alternative Fakten DVNLP LG Berlin.
      30. Siehe Stellungnahme BF Ausschlussverfahren (22.10.2014).
      31. Er hat dem Kuratorium nicht etwa den von mir für eine gute Lesbarkeit sinnvoll formatierten Text vorgelegt, sondern einen schwer zu lesenden, unformatiert in eine nicht nachvollziehbare Tabelle gezwungenen Fließtext (siehe auch in Alternative Fakten DVNLP LG Berlin).
      32. Selbst wenn die Mitglieder des Kuratoriums meinen gut lesbar gestalteten Text mit den beigelegten Dokumenten schon, wie von den Verbandsjuristen offensichtlich geplant, am Tag zuvor erhalten hätten, hätten sie nicht ausreichend Zeit gehabt, ihn vor ihrer folgenschweren Entscheidung in dieser Sache auch zu lesen.
      33. Siehe DVNLP-Klage Markenrecht (26.08.2016).
      34. Siehe  Markenrechtsklage Junfermann (29.08.2016).
      35. “DVNLP von allen guten Geistern verlassen? Sollbruchstelle faschistoid-totalitäre Ausrutscher und Verlust der Selbstkontrolle“ (siehe dazu: „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil) und „‚My beautiful delinquent German Verband!‘ DVNLP vollendet Täter-Opfer-Umkehr“.
      36. Wie auch schon im Zusammenhang mit den Opfern der Nazi- und der DDR/MfS-Zeit hier der Hinweis: Ich bin mir bewusst, dass das unendliche Leid der Gefolterten und Getöteten und ihrer Hinterbliebenen in den entsprechenden Diktaturen eigentlich die Verwendung dieser Analogie verbietet. Aber: Die im DVNLP begangenen Untaten ohne die Verwendung dieser Analogien angemessen zu beschreiben, ist mir nicht möglich. Zumindest zur Zeit nicht, da die Beschwerdeführerin und ich aufgrund von DVNLP-gesponserten, durch Versäumnisurteile rechtskräftig gewordener Unterlassungsklagen noch nicht frei über die Taten einzelner DVNLP-LehrtrainerInnen sprechen können. Das mag sich ändern, wenn LKA und Staatsanwaltschaft mit den seit 2012 überfälligen Ermittlungen gegen die von der Beschwerdeführerin angezeigten Täter beginnen.
      37. Ich habe die Bedenken, diese Analogie hier zu benutzen, aufgrund der aktuell im DVNLP beschlossenen Satzungsänderung beiseite gelegt (siehe Satzungsänderungen Vorstandsantrag (18.09.2018) und https://www.dvnlp.de/news/vorstand-des-dvnlp-wieder-komplett-nach-nachwahl/). Diese wird zukünftigen DVNLP-Funktionären die hier beschriebene Art des „Verschwindenlassens von Mitgliedern“ enorm erleichtern.
      38. Genauer wohl: Wir „wurden verschwunden“ (siehe 2.2.7. Der Vorstand missbraucht seine Kommunikationskanäle).
      39. Man könnte beinahe glauben, der DVNLP hätte sich dieses „artgerechte“, aber Versteckthalten von unkorrigiert weiter praktizierenden Missbrauchern bei der katholischen Kirche abgeguckt.
      40. Gemeint sind hier z.B. Cora Besser-Siegmund, Martina Schmidt-Tanger, Anita von Hertel, Leo Buchholz, Franz-Josef Hücker, XY, Petra P., RP und AK. Sie alle waren, verteilt über vier Jahrzehnte, TeilnehmerInnen in meinen NLP-Ausbildungen.
      41. Das von Ralf Dannemeyer betriebene NLP-Guerilla-Forum muss man seit seiner Wahl zum Vorstand für Presse und Öffentlichkeitsarbeit wohl – auch offiziell – als ein kontrolliertes DVNLP-Forum ansehen.
      42. Immer wieder hörten wir Leute sagen, die Beschwerdeführerin sei unglaubwürdig in ihrer Behauptung, von so vielen DVNLP-Mitgliedern missbraucht worden zu sein. Leichter glauben konnten sie es, als sie sich deutlich machten, wie viele DVNLP-Mitglieder und -Lehrtrainer als Freier und Freierinnen KlientInnen der Beschwerdeführerin waren und wie wenig diese DVNLPlerInnengelernt hatten, mit dem Stress ihrer unethischen Doppelrolle als Ausbilder/Coach/Therapeut und FreierIn/ZuhälterIn anders umzugehen, als durch eine Regression auf psychisch und physisch gewaltvolles Kommunizieren und Handeln (siehe 2.6.2. Ineinandergreifende, individuelle Trauma-Reinszenierungen). Einer Regression, zu der, wie offensichtlich bei XY geschehen, eine psychische Dekompensation als Bewältigungsversuch einer durch persönliche Schuld eingegangenen Missbrauchsbeziehung dazugehört.
      43. Vor kurzem hatten wir Besuch von einem der ersten der Heidelberger Systemiker, der in seiner Jahrzehnte langen Beratungspraxis schon viel erlebt hat und sich von daher auch auskannte mit Systemen verbrecherisch-organisierter Gewalt. Gut, dass wir alles öffentlich gemacht haben, meinte er, das hätte angesichts ihres damaligen, in höchste pädokriminelle Kreise hinein vernetzten Tätersystems sicher einen gewissen Überlebensvorteil.
      44. Vor diesem Hintergrund war das „Liebes“-Motto des 2018er-Kongresses des DVNLP genauso lächerlich wie zynisch. Angesichts der heuchlerischen Doppelmoral und der faschistischen Entgleisungen im DVNLP wäre folgendes Motto wohl passender gewesen: „Doppelmoral, Vorurteil und Hass leben. Andersartigkeit ausgrenzen und Vielfalt vernichten!“
      45. Die Beschwerdeführerin hatte einen eigenen Ansatz in der Gruppenarbeit mit aggressiv auffälligen und gewaltbereiten und -tätigen straffälligen Jugendlichen entwickelt und diesen in der Aus- und Weiterbildung im Systemischen Arbeiten auch mit Erwachsenen weiterentwickelt, u.a. zu den Themen Konfliktmanagement, Mediation und Persönlichkeitsentwicklung.
      46. Modelling für NLP-Leser ein wichtiger Begriff: Das NLP ist entstanden aus dem Modelling der Kompetenzen hochbefähigter Therapeuten und anderer professioneller Kommunikatoren.
      47. Diese spezielle Kompetenz besteht vor allem darin, Dissoziationen in einer integrierenden Weise so einzusetzen, dass die Entstehung einer „Dissoziative Identitäts-Störung“ (früher: multiple Persönlichkeit) nicht verhindert wird, sondern ein einheitliches, gesundes Identitätserleben erhalten bleibt.
      48. Was für eine Vergeudung von Kompetenzen und NLP-Entwicklungsmöglichkeiten der DVNLP sich hier geleistet hat!
      49. Sie wurde in eine Kultur, eine Familie und eine sektenzugehörige soziale Umwelt hineingeboren, in der es nahezu so selbstverständlich wie das Atmen und das Stehen auf zwei Beinen dazugehörte, dass schon Kleinkinder und sogar Säuglinge, vaginal und anal dahingehend trainiert wurden, spätestens als vier- oder fünfjährige Mädchen und Jungen den sexuellen Wünschen von erwachsenen Männern und Frauen ohne körperlich gegebene Einschränkungen zur Verfügung zu stehen.
      50. Im Gegensatz zum DVNLP, muss man wohl sagen – zumindest so, wie dieser Verband in beschämender Weise heute von seinen heutigen „HonoratiorInnen“ unter den Ehrenmitgliedern und -preisträgern und von seinen beiden neuen Vorständen Leo Buchholz und Ralf Dannemeyer vertreten wird. Diese sich – vermittelt über ihre Unrechtstaten – über die Beschwerdeführerin (und mich) erhebenden „Causa DVNLP“-TäterInnen haben mit ihrem faschistisch-totalitären Handeln alle Grundwerte verraten, alle, die einem humanistisch geprägten NLP und gleichzeitig auch den Menschenrechten zugrunde liegen.
      51. Virginia Satir, wichtige Urahnin des NLP, wurde nicht müde, auf dieses menschliche Grundrecht auf das eigene Besonders-Sein hinzuweisen, nicht nur „sein zu dürfen“, sondern „jemand Besonderes sein zu dürfen“. Entsetzt wäre sie, müsste sie miterleben, wie wenig von dem, was ihr wichtig war, heute im DVNLP gelebt wird.
      52. Siehe DVNLP-Anwalt an BF (30.05.2014).
      53. Siehe Seite 2 in Jens an Thies u. DVNLP (30.05.2014).
      54. Die sicherlich nicht gelingt – wozu dieser Text wohl beiträgt.
      55. Das zynische „Zieht doch in die Eifel“von Martina Schmidt-Tanger, also ein „Von der Bildfläche Verschwinden“ wäre eine Option gewesen – vor allem vor dem Hintergrund, dass unsere Lage durch den hinterhältigen Verrat im und durch den DVNLP natürlich noch bedrohlicher geworden ist, als sie es ohnehin schon war. So hatten die Täter durch die Unterstützung durch den DVNLP gute Startbedingungen für ihren Versuch, die Beschwerdeführerin zu psychiatrisieren (siehe „Psychiatrisches Gutachten – ein Geschenk für das pädokriminelle Tätersystem und den DVNLP“).
      56. Die von mir eben aufgezählten Kompetenzen – und viele mehr – waren genau diejenigen, auf deren Basis ihr in ihrem alten, vor allem beruflichen Umfeld Anerkennung und Respekt entgegengebracht wurde und die ihr dort zur Ehre gereichten.
      57. Sie sagte vor Kurzem, dass sie diese erschwerten Bedingungen ja durchaus auch als ein Geschenk des DVNLP ansehen könne. Würde durch sie doch klargestellt sein, dass die Transformation ihrer Identität nicht einfach unter den Luxus-Bedingungen an der Seite des geachteten DVNLP-Gründungsvorstands- und Ehrenmitgliedes Thies Stahl geschieht, sondern ganz ohne einen solchen, die gewünschte Veränderung protegierenden sozialen Beistand. Ich meinte dann: Keiner könne nun mehr sagen, sie hätte sich „hochgeschlafen“, um mühelos in ein neues Leben zu wechseln. Ihre und meine neue Rolle als Stigmatisierte und Folie á deux-Psychiatrisierte machen ihr die Aufarbeitung ihrer persönlichen Traumata und insgesamt ihre psychische Integrationsarbeit nicht unbedingt leichter, ermöglichen ihr aber möglicherweise, unter erschwerten Bedingungen eben, ein gründlicheres Lernen. Wir kamen dann augenzwinkernd überein: Die Rücktransformation von der „Heiligen zur Hure“, also die Transformation von der „Hure zur Heiligen“ brauche nun vielleicht insgesamt mehr Zeit, ist dann aber wohl auch tiefgehender und nachhaltiger.
      58. Siehe „Psychiatrisierung. Nicht witzig.“ und „Heilige Kuh“ – Psychiaterin vor Gericht unter Artenschutz.
      59. So scheint es zu sein, geht man einmal davon aus, dass die Bemerkung des DVNLP-Hallig-Oland-Geschäftsführers Berend Hendriks, „Armer alter Mann“ (siehe Hallig-Oland im XING-NLP “Armer alter Mann” (20.01.2015) ), repräsentativ ist für das, was der DVNLP seinen Mitgliedern und der NLP-Öffentlichkeit – unter anderem vermittelt über die Lügen seines Geschäftsführers Hendriks – glaubhaft machen will. Berend Hendriks von Halligoland hatte, ganz seinem Ruf als „Mann fürs Grobe im DVNLP“ den Witz des von mir (als Satire!) spaßeshalber bei XING eröffneten „Zweiten offiziellen DVNLP-Fake-Mitgliederforums“ offensichtlich nicht ganz verstanden – oder eben nicht verstehen wollen. Siehe dazu auch Das Zweite DVNLP-Fake-Mitglieder-Forum (23.01.2015)Blog-Beitrag Franchise-Geber DVNLP (22.01.2015) und “Sind Sie „halligoland“, Herr DVNLP-Geschäftsführer Berend Henriks?.
      60. Diese Artikel waren nicht nur nicht leicht zu schreiben, sie sind auch nicht leicht zu lesen. Um unter dem Radar der Anwälte des DVNLP und der pädokriminellen Täter bleiben zu können, musste ich durchgängig syntaktisierend (danke, Matthias Varga von Kibéd für diesen Begriff) formulieren, also Sachverhalte immer wieder neu und anders mit Hilfe von Begriffen jeweils höherer Ebenen der logischen Begriffspyramide beschreiben. Das hat mir als Autor nicht unbedingt Komplimente eingebracht, war aber notwendig, um den gegen uns vom DVNLP in Zusammenarbeit mit dem pädokriminellen Tätersystem geführten Psychiatrisierungsangriff abzuwehren – was mittlerweile gelungen ist (vergl. „Psychiatrisches Gutachten – ein Geschenk für das pädokriminelle Tätersystem und den DVNLP“„Heilige Kuh“ – Psychiaterin vor Gericht unter Artenschutz und „Psychiatrisierung. Nicht witzig.“).
      61. Siehe das Trainerzertifikat der Beschwerdeführerin.
      62. Diese Erklärung hat etwas von einer dumm-dreisten Pennäler-Ausrede: Stephan Landsiedel offensichtlich „vergessen“, dass die Beschwerdeführerin nach dem Abschluss ihres Trainertrainings bei ihm Anfang 2011 noch einen NLP-Practitioner von ihm als Assistentin begleitet hat.
      63. Siehe 20190917 KF an LG HH Landsiedel C.-Rechng. (09.06.2016).
      64. Link: Antrag von OA auf Ausschluss der Beschwerdeführerin aus dem DVNLP
      65. Siehe OA in Manche Schuhe tragen Metallsohlen DVNLP-XING (07.10.2014)/aktuell: Manche Schuhe tragen Metallsohlen DVNLP-XING (14.12.2019).
      66. Deren Senior-Mitglied, Martina Schmidt-Tanger, war ja, zu dem Zeitpunkt und vor den DVNLP-Mitgliedern verheimlicht, gerade damit beschäftigt, die Beschwerdeführerin mit dem ebenfalls sein Amt missbrauchenden Dr. jur. Jens Tomas, sowie Leo Buchholz, Stephan Landsiedel und Petra P. zusammen im Gerichtsverfahren XY./.Stahl zu pathologisieren und zu kriminalisieren.
      67. Siehe Stellungnahme Thies Ausschlussverfahren (22.10.2014).
      68. Siehe Anwalt KF an LG HH (06.11.2014).
      69. Diese hatte, als in einem solchen Fall über dem Vorstand stehend, letztlich über die Angemessenheit oder Richtigkeit des vom Vorstand gegen die Beschwerdeführerin und mich auf den Weg gebrachten Ausschlussverfahrens zu entscheiden (vergl. § 11 Abs. 4 der Satzung des DVNLP). 
      70. Siehe Jens an Thies u. DVNLP (30.05.2014)Anwalt KF an LG HH (06.11.2014) und DVNLP-Verbandsanwalt kollaboriert mit KF Dr. G. (23.09.2014).
      71. In seiner Mail an alle DVNLP-Mitglieder, in der er sie quasi auffordert, gegen die zwei Mitglieder, die Beschwerdeführerin und mich, juristisch! vorzugehen: DVNLP-Vorstand an alle Mitglieder (07.10.2014).
      72. Was geklappt hat, zumindest innerhalb des Verbandes, z.B. vor der Schlichtungskommission. Nicht geklappt hat es, was meine außerhalb des DVNLP in meinen Veröffentlichungen geäußerte Kritik angeht.
      73. Siehe Ausschlussantrag OA (08.10.2014).
      74. Zu den DDR-MfS Methoden im DVNLP siehe „‚My beautiful delinquent German Verband!‘ DVNLP vollendet Täter-Opfer-Umkehr“.
      75. „Meta“ ist für NLPlerein Kult-Begriff. NLP ist ein Meta-Modell, ein Modell über die Bildung von Modellen. Die DVNLPlermüssen sich nun damit abfinden, Mitglieder eines Verbandes mit einer Missbrauchskultur zu sein, in der etliche Missbraucher – verbandsoffiziell und bis heute – missbraucht werden.
      76. Der „International Association of NLP Institutes“ (IN) gegenüber, in dessen Namen sie die Beschwerdeführerin ebenfalls als NLP-Trainerin zertifizierten, haben Stephan Landsiedel und Carlos Salgado das der Beschwerdeführerin überreichtes IN-Trainer-Zertifikat nicht für ungültig erklärt.
      77. Siehe DVNLP an RP wg. Bescheinigung (20.03.2014).
      78. Jeder im DVNLP organisierte Weiterbildner kann Siegelträger des FWW sein. Die FWW-Beschwerde der Beschwerdeführerin ist noch anhängig.
      79. Am Tag, nachdem die Beschwerdeführerin diese Beschwerde an das FWW-Büro gefaxt hatte, bat ich den mir als früheren Seminarteilnehmer persönlich bekannten FWW-Präsidenten Ralf Besser per Mail und im Namen der Beschwerdeführerin, sein Büro den Klarnamen von XY in dieser Landsiedel-Beschwerde schwärzen zu lassen. Das hatte Ralf Besser offensichtlich vergessen – wodurch Stephan Landsiedel seinem Kumpel XY mit der Weitergabe besagter Beschwerde (im Original, also ohne die von mir dringend erbetene Schwärzung) helfen konnte, gegen die Beschwerdeführerin und mich bei Gericht Anträge auf Verhängung von Ordnungsgeldern zu stellen: Mit dieser versehentlichen Klarnamensnennung hätte die Beschwerdeführerin gegen das Urteil des von XY gegen sie (und auch gegen mich) geführten Unterlassungsverfahrens verstoßen. Die entsprechende Klage gegen mich wurde abgewiesen und die gegen die Beschwerdeführerin führte zu einer Ordnungsgeldzahlung von 200 €. Das Gericht anerkannte ganz richtig, dass der Verstoß durch eine Unachtsamkeit geschehen ist – auch mir war der Klarname im Beschwerdetext nicht aufgefallen.
      80. Was nach der Einstellung des Verfahrens Staatsanwaltschaft./.Beschwerdeführerin wegen angeblicher übler Nachrede und Verleumdung gegenüber XY (siehe Beschluss AG-Altona (17.11.2017)) und auch nach der Veröffentlichung dieses „Causa DVNLP“-Abschlussberichtes durchaus passieren kann.
      81. Als DVNLP-Gründungsvorstands- und Ehrenmitglied war ich, genau wie der Vorstand, in der Bewältigung der „Causa DVNLP“ ehrenamtlich tätig. Außerdem war ich Geschädigter und hatte einen Anspruch auf Schlichtungsverhandlungen bzw. eine fachgerechte Mediation: Meine Beschwerde gegen XY wurde im Verband nicht beachtet und in keiner Weise behandelt (siehe Mail Jens an Thies (29.05.2014)).
      82. Siehe die “Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014und “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      1. Bei Juristinnen und vor allem eben auch Mediatorinnen kommt es sonst wohl eher selten vor, dass sie den alten Grundsatz, „auch die andere Seite möge gehört werden“ vergessen – oder darüber hinaus eine vollständige Taubheit für die eigene innere Stimme entwickeln, welche die Einhaltung dieses Grundsatzes fordert.
      2. Das gilt wohl für jede Mediation: Die Anzahl der erreichbaren Ergebnisse, die auf der Grundlage einer aufgezwungenen und dann gegenseitig „akzeptierten“ Vorannahme ungleichverteilter Schuld ausgehen, wäre deutlich eingeschränkt. Siehe dazu auch meine Schreiben an den Vorstand, Anita von Hertel und den Mediator vom 14.07. und 11.09.2014 in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      3. Mündlich am 27.03.2015 und zuvor am 23.03.2015 schriftlich (siehe Nicht-Mitglieder an Schlichtungskommission (Dez. 2014-2017)). Dieses Versprechen hat die Schlichtungskommission – natürlich – nicht eingehalten. 
      4. Siehe diesen Zusatz im Befangenheitsantrag H.A. SK (26.03.2015).
      5. Thomas Pech hatte sich in der Phase, in der mit dem Dr. jur. Jens Tomas-Vorstand noch Kommunikation möglich war, dafür hergegeben, mir als DVNLP-Vorstand eine Unterlassungsklage anzudrohen, falls ich, Gründungsvorstands- und Ehrenmitglied des DVNLP, mich noch einmal per Mail an ihn und die anderen Mitglieder meines Vorstandes wenden würde (siehe DVNLP hatte mal wieder Pech (21.10.2014)).
      6. Siehe KF Schriftsatz LG HH P.P., L.B., AK, KA, GA et. al (05.03.2014).
      7. Das ist, vergegenwärtigt man sich die Not- und Nötigungssituation, in der sich die Beschwerdeführerin nach ihren Berichten XY und dem übrigen Tätersystem gegenüber befand, nicht weiter verwunderlich: Sie hätte Freiwilligkeit vorspielen müssen. Dass sie und auch ihre Kinder von XY und SF auch in meiner Mastergruppe zum Anschaffen gezwungen worden wären, hätte ja niemand merken dürfen (siehe „Hintergrund der Missbrauchs-Beschwerden“ und Antrag Beschwerdeführerin an die Schlichtungskommission. Einen weiteren Einblick in ihre damalige Lebenssituation und in ihre Geschichte gewährt die Beschwerdeführerin durch ihre Zustimmung zu der Veröffentlichung des tätergefälligen psychiatrisches Schuldfähigkeitsgutachtens und meiner Abhandlung über dieses mit dem Titel „Psychiatrisches Gutachten – ein Geschenk für das pädokriminelle Tätersystem und den DVNLP“.
      8. Unmittelbar nach diesem Telefonat habe ich eine Gesprächsnotiz angelegt.
      1. Ein im DVNLP einzusetzender Untersuchungsausschuss sollte die von XY durch seinen Anwalt KF dem Gericht benannten Leumundszeugen KA, Petra P., TH, GA, DK, AK, LJ und BE befragen, in welcher Beziehung sie zu XY und der Beschwerdeführerin standen und an welchen Aktivitäten im informellen Teil des damaligen Masterkurses sie teilgenommen haben und von welchen Aktivitäten sie Kenntnis hatten.
      2. Leo Buchholz, XY und die übrigen damaligen Master-TeilnehmerInnen kommen auf den weit über 3000 engbedruckten Seiten biografischer und Aufarbeitungstexte über die damalige Situation der Beschwerdeführerin und ihrer Kinder betreffend so oft vor, dass es für ein eigenes Buch reichen würde. Einem DVNLP-Untersuchungsausschuss würde sie vermutlich Einblick in diese Texte gewähren, eine juristisch sichere Schweigepflichtsvereinbarung vorausgesetzt. Letztere ist gerade auch wegen ihrer mittlerweile erwachsenen Kinder wichtig, die noch im Tätersystem leben und ihre Mutter seit über sieben Jahren nicht sehen dürfen.
      3. Diese Mail von DK wurde im „konspirativen“, d.h. die Beschwerdeführerin und mich ausschließenden, Mail-Verteiler der Mastergruppe versandt: DK an Kammer (11.04.2014)). Vergl. dazu auch meine Erklärung Stahl zum HP (24.09.2014).
      4. Siehe Petra P. an Staatsanwaltschaft Cybermobbing (27.10.2014).
      5. Siehe RA KF gibt P. P. manipul. LKA-Vermerk (24.08.2016).
      6. Siehe Petra P. gibt Verbandsinterna an Staatsanwaltschaft (17.11.2014).
      7. Als einzelnes Dokument: Causa-Stellungnahme DVNLP (26.09.2014). Kommentiert: Entgegnung Stahl DVNLP-Causa-Stelln. (06.10.2014).
      8. Siehe Das Fake-Protokoll der MV (06.11.2014) und die Korrekturen.
      9. Siehe dazu auch die Ausführungen des Landgerichtes Berlin im Kostenfestsetzungsbeschluss (01.07.2015).
      10. Vergl. das „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“ (Blatt 69 einer Akte).
      1. Siehe RA KF gibt P. P. manipul. LKA-Vermerk (24.08.2016).
      2. KF an LG MST u. P.P. (18.09.2014)
      3. Siehe Ausschlussantrag AK (08.10.2014) und Ausschlussantrag OA (08.10.2014).
      4. Siehe Mail Masterteilnehmer DK an DVNLP (25.04.2014)
      5. Siehe AK DK DD KA in Koenigsmacher gemeuchelt (27.02.2015), und DK Thread „Urteil und Vorurteil“ XING-NLP /aktueller Link „Urteil und Vorurteil“.
      6. Siehe auch RA KF Schriftsatz LG HH (05.03.2014).
      7. Siehe Anwalt KF an LG HH (05.03.2015).
      8. Siehe Anwalt KF an LG HH (06.11.2014).
      9. Siehe Stellungnahme Thies Ausschlussverfahren (22.10.2014).
      10. Siehe 20190918 UE Thies XY (30.09.2014).
      11. Die Beschwerdeführerin wollte, genau wie ich, den Konflikt nicht öffentlich und schon gar nicht vor Gericht, sondern innerhalb des Verbandes klären. Der DVNLP-Vorstand hatte aber, meiner Meinung nach grundfalsch, entschieden, die Machtasymmetrie zwischen XY und der Beschwerdeführerin komplett zu ignorieren und seine Darstellung einer „einvernehmlichen Beziehung“ mit ihr zu glauben. Dass der ihr hierarchisch vorgeordnete Kursbegleiter XY als auch Psychotherapeut und Coach mit der Beschwerdeführerin gearbeitet hat, konnte sie zu dem Zeitpunkt (die Coaching-Rechnung hat XY dem Landgericht Hamburg erst später vorgelegt) noch nicht beweisen.
      12. Das gegen mich im DVNLP betriebene Ausschlussverfahren war keineswegs abgeschlossen, sondern ich war bis zu meinem Austritt am 11.04.2015 DVNLP-Mitglied (siehe 2.2.8.2. Missbrauch der Schlichtungskommission).
      13. Der Anwalt von XY, KF, hat im Gerichtsverfahren XY./.Stahl das Gericht mehrfach explizit aufgefordert, die Beschwerdeführerin als psychisch Kranke anzusehen (siehe Anwalt KF an LG HH (20.07.2016)und Anwalt KF an LG HH (03.02.2017)).
      14. Allerdings macht eine umgekehrte Betrachtung auch Sinn: Der DVNLP-Vorstand, vor allem die aus den „NLP-professionals“ Martina Schmidt-Tanger und Dr. jur. Jens Tomas bestehende Verbandsführung, missbrauchte in der „Causa DVNLP“ die Beschwerdeführerin, um sich meiner Person zu entledigen (siehe dazu meine Ausführungen zur „Hellinger-Debatte“ in 2.2.5.2. Missbrauch an Dr. jur. Jens Tomas). 
      15. Siehe die Ausführungen des Landgerichtes Berlin im Kostenfestsetzungsbeschluss (01.07.2015) und das „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil (09.03.2017).
      16. Siehe den Hinweis von KF auf Seite 7 unten in Anwalt KF an LG HH (06.11.2014).
      17. Der Richter in diesem Verfahren hat dann den Aussagen der DVNLP-Verbandsoffiziellen, ohne den DVNLP-Kontext angemessen zu berücksichtigen, tatsächlich ein absurd großes Gewicht beigemessen (siehe 2.1.3.3. Ehrenplatz im Kreise der Gewalttäter).
      18. Siehe Austausch SA-Stahl in nlp4all (25.04.2019)und 2.2.7.5. DVNLP-Selbstjustiz als Scripted Reality Soap im Cyberspace.
      19. Siehe die Beiträge im DVNLP-Mitgliederforum damals/heute: SA AK DK DD KA in Koenigsmacher gemeuchelt (27.02.2015)/Der Königsmacher wird gemeuchelt 1-2 DVNLP-XING (14.12.2019)SA AK in DVNLP-XING-Forum Die wahren Opfer (27.02.2015)/Die wahren Opfer Thread 1-4 DVNLP-XING (14.12.2019)OA in Manche Schuhe tragen Metallsohlen DVNLP-XING (07.10.2014)/Manche Schuhe tragen Metallsohlen DVNLP-XING (14.12.2019)AK und DD in Stellvertreter-Konflikte (27.02.2015)/Stellvertreter-Konflikte DVNLP -XING (14.12.2019)und DD in Meine Sicht zu einer aktuellen DVNLP-XING (26.08.2018)/Meine Sicht zu einer aktuellen DVNLP-XING (14.12.2019).
      20. Siehe 2.2.7.5. DVNLP-Selbstjustiz als Scripted Reality Soap im Cyberspaceund 1.2.2.7.4. Die “Schmuddelecken“-Inhalte des Herrn Dannemeyer.
      21. Siehe dazu meine Mail vom 24.08.2013 in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014.
      22. Siehe „DVNLP verlässt sich auf lügenden Geschäftsführer“ und „DVNLP lügt. Chronisch“.
      23. Siehe das Urteil einstweilige Verfg. (09.03.2017) und das „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil (09.03.2017).
      24. Siehe die Einstellungsbescheide an DD und KA (16.12.2014)an XY via KF (16.12.2014)an P.P. (16.12.2014)an SF (16.12.2014)und AK (16.12.2014).
      25. Siehe den Beschluss AG-Altona (17.11.2017).
      26. “Der Rechtsanwalt darf nicht tätig werden, wenn er eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat [Hervorhebung von mir] oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise im Sinne der §§ 45, 46 Bundesrechtsanwaltsordnung beruflich befasst war.“ (§ 3 Abs. 1 BORA; siehe https://dejure.org/gesetze/BORA/3.html).
      27. Siehe DVNLP-Verbandsanwalt kollaboriert mit KF Dr. jur. G. (23.09.2014). Gemeint war hier der MV-Antrag der Beschwerdeführerin (23.09.2014).
      28. Siehe Strafantrag XY Mails MST+DJT via Kanzlei Dr. jur. G. an KF (25.09.2014)und Einstellungsbescheid an XY via KF (16.12.2014).
      29. Siehe KF an LG MST u. P.P. (18.09.2014).
      30. Siehe KF an LG “wir haben da was” (09.09.2014).
      31. Das wollten Martina Schmidt-Tanger und Dr. jur. Jens Tomas, zumindest was die Verfehlungen und Verbrechen im Hintergrund meines Masters anging, auch. Nur wollten sie dabei um jeden Preis vermeiden, dass auch die diversen Verfehlungen und Verbrechen etlicher DVNLP-LehrtrainerInnen ans Licht kommen – weder die der anderen, noch ihre eigenen. Und das war Ihnen nur durch das verbrecherische Mundtotmachen der Beschwerdeführerin und meiner Person möglich.
      32. Siehe Seite 11 in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014.
      33. Siehe Antrag Beschwerdeführerin an die Schlichtungskommission (23.08.2013) und Antrag Stahl an Schlichtungskommission (23.08.2013).
      34. Alle Mails in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014und “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014. Zu dem Zeitpunkt waren mir wesentliche Details der schuldhaften Verstrickung von Martina Schmidt-Tanger und Dr. jur. Jens Tomas noch nicht bekannt, über die mir zu berichten die Beschwerdeführerin erst später in der Lage war. Es brauchte einige Monate, bis die Beschwerdeführerin genug Vertrauen darin hatte, dass meine Loyalität zu meiner langjährigen Kollegin Martina Schmidt-Tanger mich nicht daran hindern würde, mich weiterhin für ihre Mitglieds- und Menschenrechte im DVNLP einzusetzen.
      35. Aufgrund ihrer von der Beschwerdeführerin über die Geschäftsstelle eingereichten Beschwerden wüssten nun mit den dortigen DVNLP-Mitarbeitern “der ganze Verband“über ihre Vorwürfe Bescheid, einschließlich der z.B. für die „Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle unzumutbar belastenden“ Details aus ihrer Kindheit und misslichen damals aktuellen Lebenssituation.
      36. Siehe das Urteil einstweilige Verfg. (09.03.2017) und das „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil (09.03.2017).
      37. Siehe DVNLP-Verbandsanwalt kollaboriert mit KF Dr. G. (23.09.2014).
      38. Siehe „‚My beautiful delinquent German Verband!‘ DVNLP vollendet Täter-Opfer-Umkehr“und https://de.wikipedia.org/wiki/Zersetzung(MinisteriumfürStaatssicherheit) .
      39. Siehe KF an LG “wir haben da was” (09.09.2014)KF an LG MST u. P.P. (18.09.2014)Strafantrag XY Mails MST+DJT via Kanzlei Dr. jur. G. an KF (25.09.2014)DVNLP-Verbandsanwalt kollaboriert mit KF Dr. jur. G. (23.09.2014)und Staatsanwaltschaft informiert DVNLP-Anwalt Dr. jur. G. (16.12.2014).
      40. Siehe die Versorgung von KF mit meinen verbandsintern-vertraulichen Mails an Martina Schmidt-Tanger und Dr. jur. Jens Tomas (vergl. dazu Strafantrag XY Mails MST+DJT via Kanzlei Dr. jur. G. an KF (25.09.2014)KF an LG “wir haben da was” (09.09.2014) und KF an LG MST u. P.P. (18.09.2014)).
      41. Siehe das Harms-Schreiben vom 30.05.2014 in „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“und die Mail Jens an Thies u. DVNLP (30.05.2014)
      42. Siehe unter dem 18.06.2014 in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      43. Siehe Jens an Thies u. DVNLP (30.05.2014)und DVNLP-Anwalt an BF (30.05.2014).
      44. Siehe unter dem 14.07.2014 in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014 und auch SMS-Austausch Stahl-Mediator (22.07.2014).
      45. Siehe DVNLP-Verbandsanwalt kollaboriert mit KF Dr. jur. G. (23.09.2014).
      46. Siehe https://www.juraforum.de/lexikon/interessenkollision.
      47. Die Fragwürdigkeit des Beitrages von RA Harms zur Ausgrenzung von der Beschwerdeführerin und mir als (vom DVNLP-Vorstand so genannten) „verbandsschädigende“ Mitglieder wird besonders deutlich, wenn man an die Nazi-Analogien denkt, die ich für eine angemessene Darstellung der Ungeheuerlichkeiten der „Causa DVNLP“ schon genutzt habe (vergl. “DVNLP von allen guten Geistern verlassen? Sollbruchstelle faschistoid-totalitäre Ausrutscher und Verlust der Selbstkontrolle“  und „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil (09.03.2017).) Dann ist es schwierig, nicht an die Beteiligung von NS-Juristen an der „Eliminierung“ von „Volkschädlingen“ zu denken.
      48. Siehe wieder DVNLP-Verbandsanwalt kollaboriert mit KF Dr. jur. G. (23.09.2014).
      49. Siehe Strafantrag XY Mails MST+DJT via Kanzlei Dr. jur. G. an KF (25.09.2014). Interessant ist, dass Rechtsanwalt KF diese konspirative anwaltlich-kollegiale Unterstützung seines Mandanten XY durch den DVNLP in keiner Weise kaschiert: In seinem Schriftsatz benennt er RA Harms namentlich und in seiner Funktion als Verbandsanwalt des DVNLP. Ebenso erwähnt er, mit etwas kindlich anmutendem Stolz Dr. jur. G., der ihm angeboten hat, seinem Mandanten XY zu helfen (siehe KF an LG “wir haben da was” (09.09.2014)). 
      50. Siehe Jens an Thies u. DVNLP (30.05.2014).
      51. Als anwaltlicher Vertreter einer der über die Einstellung ihrer Strafanzeigen gegen mich informierten Master-TeilnehmerInnen XY, Petra P., AK, KA und DD ist der „Übliche Bescheid an RA Dr. jur. G.“sicher nicht ergangen: Staatsanwaltschaft informiert DVNLP-Anwalt Dr. jur. G. (16.12.2014). Von welcher Art die von Dr. jur. G. gepflegte „Special Connection“ zur Staatsanwaltschaft Hamburg war oder ist, erfährt ein im DVNLP einzusetzender Untersuchungsausschuss über eine Befragung von Dr. jur. Jens Tomas.
      52. Siehe in Mails im Master-Verteiler 2013-2014.
      53. Siehe Thies an DVNLP (09.09.2013) und Thies an die DVNLP-Gremien (28.04.2014).
      54. Jemand aus diesem Verteiler (Berend Hendriks, Martina Schmidt-Tanger, Dr. Jens Tomas, Conny Lindner, Thomas Biniasz, Sebastian Mauritz, Thomas Pech, Frank Goermar, A. von Hubatius und Henrik Andresen), an den diese Mail (Thies an die DVNLP-Gremien (28.04.2014)) ging, hat sie – wohl über XY – an SF weitergegeben, damit auch er mich anzeigen kann. Schließlich scheint es den „Causa DVNLP“-Verantwortlichen ja deutlich um die Erhöhung des gegen die Beschwerdeführerin und mich aufzubauenden Anzeigendruckes gegangen zu sein.
      55. Siehe Einstellungsbescheid an P.P. (16.12.2014)Einstellungsbescheid an XY via KF (16.12.2014)Einstellungsbescheid an SF (16.12.2014)Einstellungsbescheid AK (16.12.2014) und Einstellungsbescheid an DD und KA (16.12.2014).
      56. Siehe wieder Staatsanwaltschaft informiert DVNLP-Anwalt Dr. jur. G. (16.12.2014).
      57. Ein DVNLP-Untersuchungsausschuss würde sich sicher dafür interessieren, ob Dr. jur. Jens Tomas diese für seine Ausgrenzungsstrategie wichtige Information an seine VorstandskollegInnen weitergegeben oder ob er diese mich und die Beschwerdeführerin entlastende Information für sich behalten hat, speziell den die Grundlage seiner Ausgrenzungsstrategie gefährdenden Einstellungsbescheid an XY via KF (16.12.2014).
      58. Siehe DVNLP-Verbandsanwalt kollaboriert mit KF Dr. jur. G. (23.09.2014).
      59. Siehe KF an LG “wir haben da was” (09.09.2014) und KF an LG MST u. P.P. (18.09.2014).
      60. Wie sonst dieser ominöse „Special Connection“-Vermerk der Staatsanwaltschaft Hamburg erklärbar ist, sollte Dr. jur. Jens Tomas einem Untersuchungsausschuss oder Dr. jur. G. der Anwaltskammer erklären: Staatsanwaltschaft informiert DVNLP-Anwalt Dr. jur. G. (16.12.2014).
      61. Siehe den Vermerk von 24.01.2014 und den Eintrag vom 27.09.2016 und unter dem 05.09.2016 die Aussage des Leiters des Sozialpsychiatrischen Dienstes Altona, alle im „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“.
      62. Siehe RA KF gibt P. P. manipul. LKA-Vermerk (24.08.2016). Zuvor hatte KF diesen die Psychiatrisierung im LKA initiierenden Vermerk dem Richter im Gerichtsverfahren XY./.Stahl auch schon „gesteckt“, siehe Anwalt KF an LG HH (20.07.2016).
      63. Siehe den Eintrag vom 25.06.2014 im „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“ und Jens an Thies u. DVNLP (30.05.2014).
      64. Siehe „Psychiatrisches Gutachten – ein Geschenk für das pädokriminelle Tätersystem und den DVNLP“„Heilige Kuh“ – Psychiaterin vor Gericht unter Artenschutz und „Psychiatrisierung. Nicht witzig.“.
      65. Siehe Einstellungsbescheid an XY via KF (16.12.2014).
      66. Auch für diesen von KF unter dem Zuruf von Verbandsanwalt Harms (siehe DVNLP-Verbandsanwalt kollaboriert mit KF Dr. jur. G. (23.09.2014)) gestellten Strafantrag gegen mich (siehe Strafantrag XY Mails MST+DJT via Kanzlei Dr. jur. G. an KF (25.09.2014)) verwendete KF meine an Martina Schmidt-Tanger und Dr. jur. Jens Tomas adressierten verbandsintern-vertraulichen Mails, die KF über die Kanzlei des Dr. jur. G. bezogen hat.
      67. Siehe Einstellungsbescheid an P.P. (16.12.2014)Einstellungsbescheid an SF (16.12.2014)Einstellungsbescheid an DD und KA (16.12.2014) und Einstellungsbescheid AK (16.12.2014).
      68. Siehe nochmals DVNLP-Verbandsanwalt kollaboriert mit KF Dr. jur. G. (23.09.2014).
      69. Siehe den Antrag MST via Dr. jur. G. auf EV (05.06.2014).
      70. Siehe Jens an Thies u. DVNLP (30.05.2014).
      71. Siehe nochmals DVNLP-Verbandsanwalt kollaboriert mit KF Dr. jur. G. (23.09.2014).
      72. Siehe Staatsanwaltschaft informiert DVNLP-Anwalt Dr. jur. G. (16.12.2014).
      73. Den neuen DVNLP-LehrtrainerInnen und -AnwärterInnen erzählt Martina Schmidt-Tanger in ihrer entsprechenden DVNLP-Veranstaltung – zu Recht – NLP sei ein psychologischer Ansatz, in dem es mehr um „States“ gehe, um situations- und beziehungsabhängige Zustände, als um „Traits“, um feststehende Wesens- oder Charakterzüge (siehe https://portal.hogrefe.com/dorsch/state/und https://portal.hogrefe.com/dorsch/trait/). 
      74. Siehe schon in ihren Mails vom 30.05.2014 in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014. Meine langjährige Kollegin und Schülerin Martina Schmidt-Tanger scheint vergessen zu haben, dass das Psychopathologisieren eine noch größere „systemische Sünde“ ist, als das gelegentliche Zurückfallen in ein Denken in Charaktereigenschaften statt in Systemen von Beziehungsbesonderheiten. 
      75. Siehe dazu die Winkeladvokaten-Psychopathologisierung des DVNLP-„Verbandsanwaltes“ Harms und des DVNLP-Chef-Juristen Dr. jur. Jens Tomas: Jens an Thies u. DVNLP (30.05.2014) und DVNLP-Anwalt an BF (30.05.2014).
      76. Siehe in Antrag MST via Dr. jur. G. auf EV (05.06.2014).
      77. Siehe Seite 5 im Antrag MST via Dr. jur. G. auf EV (05.06.2014).
      78. Siehe DVNLP-Verbandsanwalt kollaboriert mit KF Dr. jur. G. (23.09.2014).
      79. Siehe Verbandsanwalt Unterl.-forder. Missbrauch Hure (09.07.2015). Siehe dazu meinen eher satirischen Blog-Beitrag Das „Du warst keine Hure“-Mobbing.
      80. Siehe den Eintrag „üblicher Bescheid an Dr. G“ Staatsanwaltschaft informiert DVNLP-Anwalt Dr. jur. G. (16.12.2014).
      81. Siehe Strafantrag XY Mails MST+DJT via Kanzlei Dr. jur. G. an KF (25.09.2014).
      82. “Der Rechtsanwalt darf nicht tätig werden, wenn er eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise im Sinne der §§ 45, 46 Bundesrechtsanwaltsordnung beruflich befasst war.“(§ 3 Abs. 1 BORA, siehe https://dejure.org/gesetze/BORA/3.html).
      83. Siehe DVNLP-Klage Markenrecht (26.08.2016)
      84. Siehe Antrag MST via Dr. jur. G. auf EV (05.06.2014) und Strafanzeige MST via Dr. jur. G. gegen BF (28.07.2014).
      85. Siehe unseren Mailaustausch am 09.07.2014 in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      86. Siehe Strafantrag XY Mails MST+DJT via Kanzlei Dr. jur. G. an KF (25.09.2014).
      87. Siehe DVNLP-Verbandsanwalt kollaboriert mit KF Dr. jur. G. (23.09.2014) und Staatsanwaltschaft informiert DVNLP-Anwalt Dr. jur. G. (16.12.2014)
      88. Siehe Verbandsanwalt Unterl.-forder. Missbrauch Hure (09.07.2015). Siehe dazu auch Das „Du warst keine Hure“-Mobbing.
      89. Die im Antrag MST via Dr. jur. G. auf EV (05.06.2014)unkenntlich gemachten Stellen sind für ein Verständnis des Konfliktes Schmidt-Tanger./.Beschwerdeführerin nicht wirklich wichtig. Sie betreffen nur die verbale Ebene der deutlich komplexeren Weise, in der sich Martina Schmidt-Tanger nach den im DVNLP unterdrückten Berichten der Beschwerdeführerin in deren Konflikte mit von ihr angezeigten Teilnehmern ihrer Coaching-Ausbildung verstrickt hat. Wichtig ist in diesem Dokument nur das, was ich nicht unkenntlich gemacht habe.
      90. Siehe die “Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014 und “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      91. Ich habe ja schon gezeigt, inwiefern die Strategie der Entsorgung der Beschwerdeführerin darauf aufbaute, dass sich das im Verband natürlich inoffiziell herumgesprochen hatte und sich auch – so geht eben Stigmatisierung – weiter herumsprechen wird (siehe unter 2.1.3. Missbrauch durch Martina Schmidt-Tanger1.2.1.4. Missbrauch durch Dr. jur. Jens Tomasund 1.2.2.1.2 Die perfide Vorstands-Doppelstrategie).
      92. Siehe aus Seite 6 in den DVNLP-Antworten auf Fragen des SPIEGEL (13.04.2016).
      93. Siehe Antrag MST via Dr. jur. G. auf EV (05.06.2014).
      94. AL ist mittlerweile aus dem DVNLP ausgetreten. Er muss keinen im DVNLP einzusetzenden Untersuchungsausschuss fürchten – höchstens eine Gerichtsverhandlung, wenn sich das LKA entscheiden sollte, die Anzeigen der Beschwerdeführerin zu bearbeiten.
      95. Siehe Jens an Thies u. DVNLP (30.05.2014)
      96. Siehe nochmals Antrag MST via Dr. jur. G. auf EV (05.06.2014)
      97. Siehe dazu meine Abhandlung über die von Martina Schmidt-Tanger initialisierte Psychiatrisierungsattacke gegen die Beschwerdeführerin in „Psychiatrisches Gutachten – ein Geschenk für das pädokriminelle Tätersystem und den DVNLP“. Siehe dazu das eindeutig durch die Mithilfe des DVNLP zustande gekommene psychiatrisches Schuldfähigkeitsgutachten und zu den Auswirkungen auf ihr und auch auf mein Leben: „Psychiatrisierung. Nicht witzig.“.
      98. Anwaltskollegen waren sie vermutlich in der Zeit, als der DVNLP-Vorstandsvorsitzende Dr. jur. Jens Tomas noch RA Jens Tomaschewski war.
      99. Ein DVNLP-Untersuchungsausschuss sollte überprüfen, ob der DVNLP schon Mitte 2014 und nicht erst ab Mitte 2015 Rechnungen von Dr. jur. G. beglichen hat. Außerdem sollten Dr. jur. G. und Dr. jur. Jens Tomas Rede und Antwort stehen zu der Frage, wer denn Dr. jur. G. bevollmächtigt hat, von der Staatsanwaltschaft Hamburg – vermutlich als Anwalt des DVNLP – offenbar durchgehend und bevorzugt mit Informationen versorgt zu werden (siehe Staatsanwaltschaft informiert DVNLP-Anwalt Dr. jur. G. (16.12.2014)). Eine entsprechende Vollmacht (Bl. 1 FA VI) haben mein Anwalt und ich in den Akten der Staatsanwaltschaft nicht gefunden.
      100. KF ist der Anwalt von XY, Petra P., AK, DK und KA und Dr. jur. G. der von Martina Schmidt-Tanger und SM.
      101. Siehe Strafanzeige MST via Dr. jur. G. gegen BF (28.07.2014).
      102. In meinen Artikel „‚My beautiful delinquent German Verband!‘ DVNLP vollendet Täter-Opfer-Umkehr“ (Seite 21-28) beschreibe ich 25 (!) vom DVNLP-Vorstand gegen die Beschwerdeführerin und mich eingesetzte Zersetzungsmaßnahmen.
      103. Hier nochmal der Antrag MST via Dr. jur. G. auf EV (05.06.2014).
      104. Die Sachbearbeiterin bei der Polizei, die alle diese Anzeigen gegen die Beschwerdeführerin zu bearbeiten hatte, hörte vorher schon von neun Menschen, dass die Beschwerdeführerin „wohl psychisch gestört“ sei. Und nun kam die DVNLP-Chef-Psychologin Martina Schmidt-Tanger und ließ ihren Anwalt die Beschwerdeführerin auch noch einmal „so richtig“, so professionell anmutend psychopathologisieren. (Am 09.09.2013 saßen Martina, die Beschwerdeführerin und ich im Café Uferlos in Münster und Martina Schmidt-Tanger sagte, sie würde die Beschwerdeführerin und mich „fertig machen“, würden wir die Missbrauchsbeschwerden im DVNLP vor die Schlichtungskommission bringen, also öffentlich machen. Beinahe hätte sie es geschafft!)
      105. Diese Gruppe der kriminell agierenden XY-Unterstützer, die neben dem im DVNLP unsichtbar gemachten XY vor allem aus Petra P., AK, DD, DK, GA und KA besteht, wird – je nach Lagerzugehörigkeit entweder als schuldig (XY- und KF-Mittäter), oder als unschuldig (arme Falschbezichtigte zu sein) angesehen. Zu letzterem Lager gehört der neue Vorstand für Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Ralf Dannemeyer, der die XY-Unterstützer in seinem NLP-Internet-Forum mit großer und giftiger Breitenwirkung als zu tröstendes Opfer der Beschwerdeführerin und meiner Person unterstützt (siehe 2.2.7.2 Lügen im Dannemeyer´schen „Schmuddelecken-Forum“).
      106. Siehe, als Kulminationspunkt der von einem manipulierten Vermerk ausgehenden Kette von Psychopathologisierungen im LKA und in der Staatsanwaltschaft, das letzte Dokument im „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“.
      107. Siehe Gutachten Dr. Q.-S. (11.06.2017)„Psychiatrisches Gutachten – ein Geschenk für das pädokriminelle Tätersystem und den DVNLP“„Psychiatrisierung. Nicht witzig.“ und „Heilige Kuh“ – Psychiaterin vor Gericht unter Artenschutz.
      108. Siehe Strafanzeige MST via Dr. jur. G. gegen BF (28.07.2014).
      109. Siehe in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      110. Siehe DVNLP-Verbandsanwalt kollaboriert mit KF Dr. jur. G. (23.09.2014)und Strafantrag XY Mails MST+DJT via Kanzlei Dr. jur. G. an KF (25.09.2014).
      111. Siehe DVNLP-Vorstand an alle Mitglieder (07.10.2014). Das tat er zuvor auch schon in der April-ohne-Datum-Stellungnahme (XX.04.2014).
      112. Am 16.12.2014 gingen Einstellungsbescheide an DD, Petra P., AK, KA, SF via dessen Anwalt, XY via KF. Und: Es erging der „übliche Bescheid an Dr. jur. G., der keine dieser Personen anwaltlich vertreten hat, sondern (in der Akte nicht legitimiert, aber offensichtlich als Verbandsanwalt des DVNLP) informiert wurde (siehe Staatsanwaltschaft informiert DVNLP-Anwalt Dr. jur. G. (16.12.2014)). Damit scheint Dr. jur. G. in Personalunion (Interessenkollision?) zwei DVNLP-Mitglieder(den „NLP-professional“-Kollegen des DVNLP-Vorstandsvorsitzenden und „NLP-professional“-Mitarbeiters Dr. jur. Jens Tomas, SM, und die DVNLP-Funktionsträgerin und „NLP-professional“-Inhaberin, Martina Schmidt-Tanger) und gleichzeitigden Verband DVNLP vertreten zu haben.
      113. Siehe Staatsanwaltschaft informiert DVNLP-Anwalt Dr. jur. G. (16.12.2014).
      114. Siehe sowohl Antrag MST via Dr. jur. G. auf EV (05.06.2014), als auch Strafanzeige MST via Dr. jur. G. gegen BF (28.07.2014).
      115. Siehe Verbandsanwalt Unterl.-forder. Missbrauch Hure (09.07.2015).
      116. Siehe DVNLP-Klage Markenrecht (26.08.2016) und  Markenrechtsklage Junfermann (29.08.2016).
      117. Siehe Antrag MST via Dr. G. auf EV (05.06.2014) und Verbandsanwalt Unterl.-forder. Missbrauch Hure (09.07.2015).
      118. So der Titel des ersten von Martina Schmidt-Tanger ohne mich durchgeführten Seminares der Coaching-Ausbildung, zu der ich dann als Co-Trainer dazu kam. Provokatives Coaching ist ein an die von Frank Farelly begründete „Provokativen Therapie“ angelehntes Vorgehen, zu dem es als große Herausforderung für den Therapeuten dazugehört, die provokativen Äußerungen innerhalb eines emotional kontrollierten Rahmens zu lassen und zu verhindern, dass diese sich mit Interaktionen vermischen, die eher von eigenen persönlichen emotionalen Bedürfnissen geprägt sind.
      119. Siehe unter dem 09.07.2014 in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      120. Siehe Attest Dr. … f. Gericht (02.07.2014).
      121. Wir wollten deshalb, dass die Mitgliederversammlung einen Untersuchungsausschuss einsetzt, in dem alle, auch die in der Anzeige und der Beschwerde noch gar nicht erwähnten, viel gravierenderen Verfehlungen von Martina Schmidt-Tanger behandelt werden. Außerdem waren die Beschwerdeführerin und ich in den Monaten vor der 2014er Mitgliederversammlung fest davon überzeugt, dass der DVNLP eine Mediation zustande bringen würde, in der die Beschwerdeführerin frei würde reden können. Ich habe nicht damit rechnen können, dass es dem „Dr. jur. Jens Tomas“-Vorstand durch eine Verwandlung der Mitgliederversammlung in ein verlogenes faschistisch-totalitaristisches Schautribunal gelingen würde, die für das NLP und den Umgang mit ethischen Fragen im DVNLP so relevanten Beschwerden gegen XY, Martina Schmidt-Tanger und SM unter den Teppich zu kehren. 
      122. Mir die Vorwürfe der Beschwerdeführerin eben nicht „zu eigen gemacht“, sondern nur ihre korrekte Behandlung im Verband angemahnt zu haben (siehe Einstellungsbescheid an XY via KF (16.12.2014)).
      123. Siehe Strafantrag XY Mails MST+DJT via Kanzlei Dr. jur. G. an KF (25.09.2014).
      124. Siehe GStA v. S. an KF (22.06.2015).
      125. Siehe Einstellungsbescheid an XY via KF (16.12.2014).
      126. Siehe Thies an die DVNLP-Gremien (28.04.2014)
      127. Siehe Thies an DVNLP (09.09.2013).
      128. Siehe GStA v. S. an KF (22.06.2015).
      129. Siehe Einstellungsbescheid an P.P. (16.12.2014)Einstellungsbescheid an XY via KF (16.12.2014)Einstellungsbescheid an SF (16.12.2014)Einstellungsbescheid AK (16.12.2014)und Einstellungsbescheid an DD und KA (16.12.2014).
      130. Siehe Staatsanwaltschaft informiert DVNLP-Anwalt Dr. jur. G. (16.12.2014).
      131. Siehe Einstellungsbescheid an P.P. (16.12.2014)Einstellungsbescheid an XY via KF (16.12.2014)Einstellungsbescheid an SF (16.12.2014)Einstellungsbescheid AK (16.12.2014) und Einstellungsbescheid an DD und KA (16.12.2014).
      132. Siehe dazu das Landgericht Hamburg im „Nazi-Analogien“-Urteil (09.03.2017), auf Seite 8/9. 
      133. Die unprofessionell vorgehende, mit sich selbst überforderte Schlichtungskommission wollte, vermutlich ganz im Sinne des „Dr. jur. Jens Tomas“-Vorstandes, nicht nur nicht mit der Beschwerdeführerin sprechen, sondern lehnte es auch ab, eine Schweigepflichtserklärung aufzusetzen und zu unterschreiben (siehe 2.2.8.2. Missbrauch der Schlichtungskommission).
      134. Mit einer Erweiterung des Strafantrages (siehe Strafantrag XY Mails MST+DJT via Kanzlei Dr. jur. G. an KF (25.09.2014)) gegen mich reagierten KF und Dr. jur. G. offensichtlich auf den Zuruf des DVNLP-Verbandsanwaltes Harms (siehe DVNLP-Verbandsanwalt kollaboriert mit KF Dr. jur. G. (23.09.2014)).
      135. Das liest sich, als würde der DVNLP-Verbandsanwalt Harms zu den mit ihm kollaborierenden Beschwerdeadressaten-Anwälten KF und Dr. jur. G. sagen, „Die Beschwerdeführerin und Thies Stahl haben immer noch nicht genug. Hier ist dann wohl eine weitere operative Maßnahme [„DDR-MfS“-Analogie: Zersetzung] Dazu musste die Beschwerdeführerin als Zeugin im Gerichtsverfahren XY./.Stahl ausgeschaltet werden, was dem Team XY, KF, DVNLP-Vorstand und -Verbandsanwalt in Kooperation mit den Tätern des Hintergrund-Tätersystems zusammen dann ja auch gelungen ist (vergl. dazu das Schreiben der Staatsanwältin Frau T. vom 01.06.2016 und das der Ersten Oberstaatsanwältin Frau O. vom 28.08.2018 im „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“. Siehe auch das psychiatrische Schuldfähigkeitsgutachten und „Psychiatrisches Gutachten – ein Geschenk für das pädokriminelle Tätersystem und den DVNLP“„Psychiatrisierung. Nicht witzig.“, sowie „Heilige Kuh“ – Psychiaterin vor Gericht unter Artenschutz).
      136. Siehe Strafantrag XY Mails MST+DJT via Kanzlei Dr. jur. G. an KF (25.09.2014). In ihm ging es um meinen Facebook-Hinweis auf die Die „S.O.S.-Notwehr“-Veröffentlichung der Beschwerdeführerin. 
      137. Siehe Einstellungsbescheid an XY via KF (16.12.2014).
      138. Siehe unter dem jeweiligen Datum in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014.
      139. Siehe Einstellungsbescheid an XY via KF (16.12.2014).
      140. Der von der Beschwerdeführerin als Masterkurs-Mittäter angezeigte GA, selber Jurist und Finanzbeamter, wusste genau, wie er vor Gericht aufzutreten und was er zu sagen hatte. Der Richter fand seinen Bericht darüber geradezu lobenswert glaubhaft: Im Sommer 2014 hätte ich in einem Gespräch mit ihm und der Beschwerdeführerin die Vorwürfe der Beschwerdeführerin gegen XY angeblich „ohne jede Distanzierung“ wiederholt, also im Sinne der Anklage zu eigen gemacht. Dabei hatte die Beschwerdeführerin mich in seiner Gegenwart gebeten, einzuspringen, falls sie über ihre Gewalterfahrungen aufgrund von Flashbacks manchmal nicht spontan würde sprechen können.
      141. Uns waren vorher aus einer Akteneinsicht in 2016 nur die Anzeigen von Petra P. und DD (siehe unter dem 11.04.2014 in „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“) bekannt, nicht die von AK und GA von Anfang April.
      142. Diese Strafanzeige war, wie auch die von GA und die Einstellungsbescheide der Strafanzeigen gegen mich, nicht Bestandteil der Akte, die wir in 2016 im Zusammenhang mit dem Verfahren Staatsanwaltschaft./.Beschwerdeführerin (wegen Verleumdung und übler Nachrede gegen XY) einsehen konnten.
      143. Siehe Strafanzeige MST via Dr. jur. G. gegen BF (28.07.2014).
      144. Siehe DVNLP-Klage Markenrecht (26.08.2016).
      145. Vergl. die Markenrechtsklage des „Dr. jur. Jens Tomas“-Vorstandes gegen mich: DVNLP-Klage Markenrecht (26.08.2016)und Erklg. Markenrechtsklage Junfermann (29.08.2016). Siehe auch 1.2.1.4.11. Kaputt-Kläger.
      146. Siehe dazu meinen Artikel „‚My beautiful delinquent German Verband!‘ DVNLP vollendet Täter-Opfer-Umkehr“.
      147. Siehe Urteil einstweilige Verfg. (09.03.2017).
      148. Siehe EidesstVersicherVorstand (11.12.2015).
      149. Ich habe mir erlaubt, diese historischen Schriftstücke der eidesstattlichen Versicherungen der Vorständler zusätzlich in leicht satirischer Form zu veröffentlichen (siehe EidesstVersicherVorstand (11.12.2015) Satire).
      150. DVNSNLP steht hier, wie das die LeserInnen sicher schon vermutet haben, für „Deutscher Verband für Nicht-Systemisches Neuro-Linguistisches Pathologisieren“
      151. Siehe https://www.ndr.de/info/Woher-kommt-der-Begriff-Die-Banalitaet-des-Boesen,audio142761.html.
      152. Siehe das Zitat auf Seite 3 in Grandiose Lüge – die „Abschlusserklärung“ des DVNLPund vorher-nachher DVNLP-Abschlusserkl. (22.09.2015-16.09.2017).
      153. Siehe Urteil einstweilige Verfg. (09.03.2017).
      154. Siehe “DVNLP von allen guten Geistern verlassen? Sollbruchstelle faschistoid-totalitäre Ausrutscher und Verlust der Selbstkontrolle“.
      155. Siehe dazu meine Ausführung unter 2.3. Enttabuisierung der faschistisch-totalitaristischen Entgleisung.
      156. Siehe Urteil einstweilige Verfg. (09.03.2017).
      157. Siehe Urteil Geisterartikel (09.03.2017) .
      158. Außer Dr. jur. Jens Tomas einmal am Telefon hat keiner der Vorständler mit der Beschwerdeführerin oder mit mir gesprochen. Auch Conny Lindner nicht, obwohl die Beschwerdeführerin dringend darum gebeten hatte, mit dem Vorstand – am liebsten mit dem einzigen weiblichen Vorstandsmitglied – sprechen zu können.
      159. Siehe z.B. in „Gewalt, Missbrauch, Doppelmoral und die Wiederkehr des Verdrängten im DVNLP“.
      160. Siehe 2.1.4.3. Dienstherr der Denunzianten und das „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“.
      161. Dabei können einem im DVNLP einzusetzenden Untersuchungsausschuss die umfangreichen und sehr detaillierten biografischen Notizen der Beschwerdeführerin über ihre DVNLP- und sonstigen Erfahrungen aus ihrer „aktiven Zeit“ als Allround-Escort und Sex-Coach für Gruppen und Einzelne sicher helfen. Ihre Dienstleistungen wurden, entsprechend ihrer im DVNLP unterdrückten Beschwerden, von zahlreichen exponierten männlichen und weiblichenDVNLP-Mitgliedern und Verbandsoffiziellen in Anspruch genommen – in allen Fällen missbräuchlich, da unethisch-rollenvermischt und unter Ausnutzung ihres DVNLP-Amtes und begleitet von unsauberen Verrechnungsmodi in Bezug auf die gegenseitig bereitgestellten Training-, Coaching-, Psychotherapie- und sexuellen Dienstleistungen.
      162. Es gibt bis heute keine schriftliche Bestätigung des Eingangs ihrer Beschwerde (siehe Antrag Beschwerdeführerin an die Schlichtungskommission (23.08.2013)). Weder die Beschwerdeführerin noch ich haben anfänglich eine angefordert, konnten wir doch nicht ahnen, zu welch verbrecherischen Mitteln meine langjährigen DVNLP-Kollegen und der gesamte Dr. jur. Jens Tomas-Vorstand Zuflucht nehmen würden.
      163. Die DVNLP-Mitglieder XY, SM und Martina Schmidt-Tanger hatten gegen die Beschwerdeführerin, auch ein DVNLP-Mitglied, auf Unterlassung bestimmter Äußerungen geklagt – auf Anraten von Dr. jur. Jens Tomas, der ihnen dafür seinen mutmaßlichen Studienkollegen RA Dr. G. empfahl. Die aus diesem satzungswidrigen Vorgehen resultierenden drei Versäumnisurteile benutzten Dr. jur. Jens Tomas und seine KollegInnen, um die Beschwerdeführerin verbandsintern, auch den zuständigen Gremien gegenüber, mundtot zu machen und vorzuverurteilen.
      164. Heute müsste XY einem DVNLP-Untersuchungsausschuss erklären, wie es gekommen ist, dass er an der Missbrauchsbeziehung zu seiner Klientin, der Beschwerdeführerin, dekompensiert ist und wie er sicherstellen will, dass ihm das mit zukünftigen Klientinnen nicht mehr passieren wird. Und Cora Besser-Siegmund und der heutige DVNLP-Vorstand müssten erklären, wieso sie diese Gefahr offensichtlich für nicht mehr gegeben einschätzen.
      165. Natürlich kann ein Kursbegleiter in einem DVNLP-zertifizierten Masterkurs den Kursteilnehmern eigene Produkte oder Dienstleistungen, oder auch Dienstleistungen Dritter anbieten – wenn er das mit dem Kursleiter abspricht. Denn dieser muss ja den ihn auch tangierenden Einfluss eines solchen Parallelangebotes auf die Gruppendynamik und auf seine eigene Position in der Gruppe im Blick behalten können. Geschäfte mit den KursteilnehmerInnen, gleich welcher Art, sollten also nur im Konsens mit dem Kursleiter stattfinden dürfen. Das schließt auch flexibel und moralische Grenzen auslotende, gegen Provision vermittelte sexuelle Dienstleistungen nicht aus, auch wenn sie moralisch vielleicht nicht von allen TeilnehmerInnen der betreffenden DVNLP-Ausbildungsgruppen, von allen Mitgliedern des eigenen Verbandes oder von allen eine solche Entwicklung in DVNLP-Ausbildungsgruppen beobachtenden NLP-Interessierten gutgeheißen werden. Interessant in diesem Zusammenhang sind die absurden Vorwürfe meines langjährigen Kollegen SA im NLP-Internet-Forum, ich hätte das Sexleben meiner Teilnehmer „ausspioniert“ (siehe unter dem 16.10.2014, 10:18, in SA AK in DVNLP-XING-Forum Die wahren Opfer (27.02.2015)/Online-Link. Heute noch zensur-gekürzt dort sichtbar: SA AK in DVNLP-XING-Forum Die wahren Opfer (27.02.2015)/Die wahren Opfer Thread 1-4 DVNLP-XING (14.12.2019)).
      166. Dieses gelang allerdings nur temporär: Mittlerweile ist der sexuelle Missbrauch gerichtsaktenkundig: XY hat als HP-Psychotherapeut in der Zeit, als er an der intim-missbräuchlichen Beziehung zu ihr dekompensiert war, Sitzungen mit der Beschwerdeführerin gemacht. Von denen behauptet er allerdings, es seien Coachings gewesen und keine Psychotherapie. Nach den im DVNLP unterdrückten Berichten der Beschwerdeführerin wurden sie ihr jedoch als Psychotherapie(HP) verkauft. Genau genommen waren sie wohl weder das eine noch das andere: In ihren „Coaching-“ oder „Psychotherapie“-Sessions mit XY hat es sich durchgehend um einen in NLP-, Wing-Wave und Hypnose-Arbeiten eingekleideten sexuellen Missbrauch gehandelt – um Unterwerfungsrituale mit dem auf aberwitzige Weise vorgetäuschten Anspruch, ein wirksames therapeutisches Vorgehen zu sein. In ihren umfangreichen Aufarbeitungstexten finden sich wahre Stilblüten skurriler Interventionen, die amüsant zu lesen sind – wenn man die sie begleitende Gewalt ausblendet.
      167. Siehe Verbandsanwalt Unterl.-forder. Missbrauch Hure (09.07.2015).
      168. Siehe Verbandsanwalt Unterl.-forder. Missbrauch Hure (09.07.2015). Zu diesem Cosmic Joke siehe auch Das „Du warst keine Hure“-Mobbing.
      169. Siehe das „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“.
      170. Der XY-Unterstützer Leo Buchholz vertrat schon in 2014 die Meinung, nicht XY sondern ich sei der Missbraucher (siehe oben unter „Missbrauch durch Leo Buchholz“).
      171. Siehe unter „4. März 2014“ in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014.
      172. Siehe Jens Thies Jens (13.03.2014) und Jens an Thies u. DVNLP (30.05.2014).
      173. Siehe Jens an Thies u. DVNLP (30.05.2014).
      174. Link: Mail Masterteilnehmer DK an DVNLP
      175. DK in XING-NLP (Archiv-Link), hier der Online-Link und DD in XING-NLP (Archiv-Link), hier der Online-Link).
      176. Siehe die Beiträge im DVNLP-Mitgliederforum damals/heute: SA AK DK DD KA in Koenigsmacher gemeuchelt (27.02.2015)/Der Königsmacher wird gemeuchelt 1-2 DVNLP-XING (14.12.2019)SA AK in DVNLP-XING-Forum Die wahren Opfer (27.02.2015)/Die wahren Opfer Thread 1-4 DVNLP-XING (14.12.2019)OA in Manche Schuhe tragen Metallsohlen DVNLP-XING (07.10.2014)/Manche Schuhe tragen Metallsohlen DVNLP-XING (14.12.2019)AK und DD in Stellvertreter-Konflikte (27.02.2015)/Stellvertreter-Konflikte DVNLP -XING (14.12.2019)und DD in Meine Sicht zu einer aktuellen DVNLP-XING (26.08.2018)/Meine Sicht zu einer aktuellen DVNLP-XING (14.12.2019).
      177. Siehe aktuell in XING-DVNLP. Im NLP-Forum: DK in XING-NLP (Archiv-Link; hier Online) und DD in XING-NLP (Archiv-Link; hier Online).
      178. Vergl. noch einmal: Jens an Thies u. DVNLP (30.05.2014).
      179. Siehe unter dem 18.06.2014 in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      180. Link: Ausschlussantrag Masterteilnehmer AK (08.10.2014)
      181. Link: Ausschlussantrag OA (08.10.2014)
      182. Siehe Urteil einstweilige Verfg. (09.03.2017)und „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil.
      183. Siehe „DVNLP + GNLC verstecken mutmaßlichen Sexualstraftäter“.
      184. Siehe unter GNLC-Lehrinstitute.
      185. Das ist ein Begriff, der im MfS der DDR verwendet wurde. Die in diesem Satz verwendeten drastischen Analogien aus dunkeldeutscher und mittelalterlicher Zeit finden sich in meinen Artikeln „Gewalt, Missbrauch, Doppelmoral und die Wiederkehr des Verdrängten im DVNLP““DVNLP von allen guten Geistern verlassen? Sollbruchstelle faschistoid-totalitäre Ausrutscher und Verlust der Selbstkontrolle“„‚My beautiful delinquent German Verband!‘ DVNLP vollendet Täter-Opfer-Umkehr“ und “Täterverband DVNLP – Schweigen, Leugnen und Verdrängen“. Siehe dazu das „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil.
      1. Das Endresultat der vom DVNLP mitzuverantwortenden Psychiatrisierungsattacke gegen die Beschwerdeführerin ist ein auf den manipulierten Behördenakten (vergl. das „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“) beruhendes, deutlich tätergefälliges psychiatrisches Schuldfähigkeitsgutachten, das nach der Einstellung des Verfahrens Staatsanwaltschaft./.Beschwerdeführerin im November 2017 (siehe Beschluss AG-Altona vom 17.11.2017) im Keller des Amtsgerichtes Altona liegt. In meiner kommunikationstheoretischen und hypnosesprachlichen Analyse „Psychiatrisches Gutachten – ein Geschenk für das pädokriminelle Tätersystem und den DVNLP“ weise ich nach, dass dieses Gutachten entweder nur dümmlich oder aber recht intelligent auf „dümmlich gemacht“ ist.
      2. Siehe DVNLP-Vorstand an alle Mitglieder (07.10.2014)
      3. Siehe die Causa-Stellungnahme DVNLP (26.09.2014)und dazu die Entgegnung Stahl DVNLP-Causa-Stelln. (06.10.2014)
      1. Siehe dazu auch „Massenmails aus der Lindenstrasse“ in „Frühere Beiträge aus meinem Blog“.
      2. Mit der Nazi-Analogie „Ermächtigung“ (siehe das „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil) ist hier die „Deklaration der belogenen DVNLP-Mitglieder“ (MV-Web-Info im Mitgliederbereich (06.11.2014); veröffentlicht im DVNLP-Fake-Mitgliederforum: Deklaration der DVNLP Mitgliederversammlung 2014 – DVNLP-XING (14.12.2019)) gemeint. Dieses „historische Zeugnis“ seiner bis in die Gegenwart hinein reichenden faschistisch-totalitaristischen Vergangenheit stellt der DVNLP-Vorstand bis heute in seinem DVNLP-Fake-Mitgliederforum aus (siehe 2.2.7.1. Lügen im „getürkten“ DVNLP-Mitgliederforum).
      3. Die Manipulation und Täuschung der Mitgliederversammlung und damit seine „Ermächtigung“ wäre dem „Dr. jur. Jens Tomas“-Vorstand wohl nicht so einfach gelungen, hätte er das DVNLP-Verbandsvolk nicht zuvor schon mit dieser Mail passend gegen uns – als kriminell und aggressiv dargestellte „Verbandsschädlinge“ – eingestimmt. Es ist ihm, bzw. dem DVNLP-Geschäftsführer Berend Hendriks von Hallig Oland sogar gelungen, mich als eine Art Lumpensammler darzustellen, der sich auf eine irgendwie semikriminelle Weise Mailadressen „zusammensucht“ (vergl. DVNLP-Vorstand an alle Mitglieder (07.10.2014)).
      4. Siehe dazu „Das NLP und die Verrückten. Der DVNLP korrumpiert seine Methode“.
      5. Siehe z.B. meine Beschwerde vom 19.06.2014 in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014und Meine Mails an die DVNLP-Mitglieder.
      6. Reden hätte ich, wie auch die Beschwerdeführerin, nur im Falle einer Befassung durch die Schlichtungskommission, in der ein per Schweigepflicht juristisch sicherer Rahmen hätte zur Verfügung gestellt werden können und müssen. Doch statt an der Herstellung eines solchen rechtssicheren Rahmes mitzuwirken, waren die beiden Verbandsjuristen Dr. jur. Jens Tomas und RA Harms schon mit dem speziellen juristischen Design des Ausschlussverfahrens gegen die Beschwerdeführerin und mich beschäftigt.
      7. Neben der Aussage des Mitangezeigten Master-Teilnehmers GA, der, selbst Jurist, genau wusste, wie man sich als „glaubwürdiger“ Zeuge zu verhalten hat. Genau das hat der Richter in seinem Urteil über GA lobend erwähnt. 
      8. Ich hatte mich gegen eine Revision entschieden. Mein Budget war ausgeschöpft und ich hatte auch keine Lust mehr auf ein weiteres Gerichtsverfahren. Außerdem ging ich irrtümlicherweise davon aus, dass der “Anja Mýrdal”-Vorstand Aufklärung betreiben würde. Damit, dass er sich stattdessen zwei „Causa DVNLP“-Haupt- und -Mittäter an Bord holt, hatte ich nicht gerechnet.
      9. Wobei in diesem Fall, das Mitglied, zu dessen Ungunsten dieser Verrat geschieht, gleichzeitig einer der drei Amts- und Funktionsträger ist, dessen Korrespondenz amtsmissbrauchend veruntreut wird. Zweierlei Maß im moralisch abgestürzten DVNLP: Dr. jur. Jens Tomas hatte sich geweigert, mir mitzuteilen, wer sich über mich beschwert hat, geschweige denn, mit welchem Inhalt. Er hat den Betreffenden Verschwiegenheit zugesichert und diese fragwürdige Zusage auch eingehalten. Den Beschwerdeadressaten XY, Martina Schmidt-Tanger und SM aber wurde der Inhalt der gegen sie eingereichten Beschwerden vom Vorstand detailliert mitgeteilt, bevor er ihnen mit satzungswidrigen Mitteln half, diese Beschwerden „vom Tisch zu bekommen“.
      10. Siehe Einstellungsbescheid an XY via KF (16.12.2014).
      11. Siehe GStA v. S. an KF (22.06.2015).
      12. Siehe Anwalt KF an LG HH (20.07.2016)
      13. Siehe die Einträge unter dem 24.01.2014 im „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“.
      14. Am 16.06.2015 spricht KF in einer Ergänzung zu seiner Beschwerde vom 29.05.2015 gegen die Einstellung der Ermittlungen gegen mich davon, dass „es konkrete Anzeichen gibt, dass Frau … [Beschwerdeführerin]nicht bloß psychisch krank ist, sondern auch unter Wahnvorstellungen leidet.“(Siehe RA KF an Staatsanwaltschaft (16.06.2015).)
      15. Siehe den Eintrag unter dem 05.09.2016 im „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“.
      16. Siehe die Einträge unter dem 05.09. und 27.09.2016 im „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“. Der Eindruck, den sein „Lieblingszeuge“ GA und die DVNLP-„Leumundszeugen“ Martina Schmidt-Tanger, Cora Besser-Siegmund, Petra P. und Stephan Landsiedel auf den Richter gemacht haben, war offensichtlich entscheidender als die Meinung seiner Juristen-Kollegen Oberstaatsanwalt R. und Generalstaatswalt v. S.. Wichtig war vermutlich auch die Aussicht, die Verfahrensdauer nicht auf weitere Jahre auszudehnen und sich nicht tiefer mit der Manipulation des LKA und der komplexen Situation der Beschwerdeführerin als Zeugin befassen zu müssen. Das „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“hatte ich ihm zur Gerichtsakte gegeben.
      17. Die Vorwürfe der Beschwerdeführerin hatte ich ohnehin nur zitiert. Sie als eigene Vorwürfe gegen ihn zu erheben, war nie meine Absicht. Aber XY wollte vermutlich gerne ein „ordentliches“ Urteil, das ihm eindeutig seine völlige Unschuld attestieren würde. Und für seine mafiös agierenden UnterstützerInnen und GönnerInnen Martina Schmidt-Tanger, Cora Besser-Siegmund, Dr. jur. Jens Tomas, Petra P., Leo Buchholz und Stephan Landsiedel war ein klarer Maulkorb-Schuldspruch für mich natürlich von großer Wichtigkeit – wie sonst hätten sie es schaffen können, die Beschwerdeführerin im DVNLP zu kriminalisieren und zu psychiatrisieren.
      18. Martina Schmidt-Tanger kannte die Schilderung der Beschwerdeführerin, der zufolge XY ihr die ihr dann später mit Hilfe physischer Gewalt (vergl. 3. „Manifeste Gewalt“ von DVNLPlern wahrnehmen) abgenötigte Falschunterschrift unter eine Bescheinigung für Stunden in der Erwachsenenbildung mit dem Appell erpressen wollte, sie wäre ein „Kollegenschwein“, wenn sie ihm diese nicht geben würde.
      19. Siehe dazu meine Mail vom 24.08.2013 in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014, die Causa-Stellungnahme DVNLP (26.09.2014) und DVNLP-Antworten auf Fragen des SPIEGEL (13.04.2016).
      20. Siehe den Mailaustausch mit AK im Mails im Master-Verteiler 2013-2014.
      21. Dabei ist die Grenze zwischen dem einfachen Mitglied Dr. jur. Jens Tomas und dem DVNLP-Vorstandsvorsitzenden im jeweiligen Einzelfall wohl nicht so leicht zu ziehen – und wohl auch eher die Aufgabe eines im DVNLP einzusetzenden Untersuchungsausschusses.
      22. Das eben schon angesprochene strukturelle Problem des DVNLP, die aberwitzige Tatsache, dass NLP-Trainer über die Zertifizierungsberechtigung, also über die Marktchancen ihrer Mitbewerber im NLP-Trainingsmarkt entscheiden, hätte in diesem Verband eigentlich zu satzungsmäßig elaborierten und streng überwachten Geschäftsordnungsstrukturen und -Prozeduren geführt haben müssen, die eine intakte Gewaltenteilung im Verband garantieren. In der „Causa DVNLP“ ist deutlich geworden, dass die diesbezüglich existierenden, extrem schwachen Regularien totalitaristische Entgleisungen und den Zusammenbruch der Gewaltenteilung im Verband nicht verhindern konnten. Als Folge der Satzungsänderung im DVNLP (siehe Satzung des DVNLP) ist wohl abzusehen, dass sich der DVNLP in einen Verband verwandelt, in dem solche Entgleisungen, wie wir sie in der „Causa DVNLP“ als Hinweise auf das Gegebensein einer Willkürherrschaft erlebt haben, gar nicht mehr sichtbar werden.
      23. Meine Mails an die DVNLP-Mitglieder.
      24. die von mir zuvor schon zur Beschreibung der „Causa DVNLP“ verwendeten Nazi-Analogien, z.B. die der „Ermächtigung“ (siehe „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil (09.03.2017)).
      25. Die DVNLP-Mitglieder wurden nicht nur durch Meine Mails an die DVNLP-Mitglieder über die Entgleisungen in ihrem Verband informiert, sondern auch über meine in Bezug auf die Verfehlungen und Machenschaften im DVNLP zunehmend deutlicher werdenden Veröffentlichungen.
      26. Es war die Praxis der Nazis, die verführten, in der Regel jüngeren Männer zu verschonen und nur die älteren, in der Regel promisk lebenden Homosexuellen umzubringen, welche die von ihnen durchgängig eher als unschuldig angesehenen jüngeren verführt hatten.
      27. Auf der Seite 11 im „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil (09.03.2017) heißt es: “Denn der Vorstand hat die von ihm getroffene Entscheidung über den Ausschluss des Beklagten [= Thies Stahl, betrifft aber genauso die Beschwerdeführerin] unter Umgehung der eigenen Satzung von der Mitgliederversammlung bestätigen lassen. Hierbei wurde der Beklagte nicht nur rechtswidrig, sondern auch gewaltsam an der Teilnahme an der Mitgliederversammlung gehindert.“
      28. Siehe die Deklaration der DVNLP Mitgliederversammlung 2014, für die ich in “DVNLP von allen guten Geistern verlassen? Sollbruchstelle faschistoid-totalitäre Ausrutscher und Verlust der Selbstkontrolle“ die Nazi-Analogie „Ermächtigungsgesetz“ benutzt habe.
      29. Siehe unter 2.1.3.3. Ehrenplatz im Kreise der Gewalttäterdas Kap. 1.2.1.3.3.5. Rufmorden und mit nazioder Täter-Energie eliminieren.
      30. Martina wusste genau, wer hier gemeint war. Wir hatten namentlich über sie gesprochen, aber da auch SM, einer ihrer „NLP-professional“-/DVNLP-Lehrtrainer in unserer Coaching-Ausbildung dabei war und DN, einer der Teilnehmer, wollte sie, dass im Verband über die Vorwürfe der Beschwerdeführerin unter allen Umständen geschwiegen werden sollte.
      31. Bevor sie mit diesem mit verbrecherischen Mitteln durchgeführten Versuch hätten erfolgreich sein können, bin ich – von mir aus – aus dem DVNLP ausgetreten (siehe 2.2.8.2. Missbrauch der Schlichtungskommission).
      32. Die Beschwerdeführerin, um diesem schon des Öfteren aufgetauchten Missverständnis vorzubeugen, habe ich nicht als Liebesdienerin oder Sexarbeiterin, sondern als Teilnehmerin meines Masterkurses kennen- und nach dem Seminar als Liebespartnerin und Frau an meiner Seite lieben gelernt. Weder habe ich vom ihrem Jahrzehnte langen Hintergrund Kenntnis gehabt, als Kind, Teenager und auch als Erwachsene durch ihr familiäres und erweitertes Tätersystem zwangsprostituiert worden zu sein, noch war ich darüber informiert, dass sie, als ich eine Beziehung mir ihr begann, aktuell auch noch, und sogar in meinem Seminar, anschaffen musste.
      33. Meine Kollegin Martina hat zu diesem Zeitpunkt mehrmals von Jesus gesprochen, der ihrer Meinung nach auch keine Probleme damit hatte, mit einer Prostituierten zusammen an seinem Tisch zu sitzen. Abgesehen davon, dass ich nicht Jesus bin, konnte Martina der Beschwerdeführerin diese Ehre natürlich nicht zuteil werden lassen – vermutlich eben aufgrund bestimmter Details ihres Rollenvermischungskonfliktes mit der Beschwerdeführerin, die ich zum Zeitpunkt dieser Gespräche noch nicht kannte. In Bezug auf diese Details sollte ein DVNLP-Untersuchungsausschuss Martina Schmidt-Tanger befragen. 
      34. Siehe ihre Mails vom 30.05.2014 in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      35. Siehe die mich verbandsoffiziell pathologisierende Stellungnahme des DVNLP dem SPIEGEL gegenüber, in der es neben ich würde „unter Störungen“leiden auch heißt: „Herr Stahl gehört in Bezug auf NLP zu den herausragenden Figuren in Deutschland… umso erschütterter ist der Vorstand daher, in welche Tiefe sich Herr Stahl in seiner ‚Mission‘ zur Rettung der Ehre seiner Lebensgefährtin begeben hat“ — natürlich ohne Benennung der kriminellen Machenschaften im DVNLP zum Schaden der Beschwerdeführerin, welche eine solche “Rettung“ ihrer Person durchaus erforderlich machten.
      36. Siehe DVNLP-Vorstand an alle Mitglieder (07.10.2014)
      37. Siehe Hallig-Oland im XING-NLP “Armer alter Mann” (20.01.2015).
      38. Angegriffen, aber wohl aus mehr persönlichen, im Dunklen bleibenden Motiven, wurden von Dr. jur. Jens Tomas meine theoretische Ableitungen enthaltenden „Stellungnahmen“, die „objektiv analysiert in weiten Teilen ‚absurde‘ Gedankengänge und pseudo-psychologische Konstrukte enthalten.“ (siehe Jens an Thies u. DVNLP (30.05.2014)). 
      39. Zum Thema Missbrauch und Prostitution: Ich habe den Missbrauch als kleines Kind durch meine Tante und als Erwachsener durch meine Ausbilderin Virginia Satir (siehe Tabu Virginias Zunge) genauso überstanden, bearbeitet und als Lernerfahrung integriert, wie die psychischen Folgekosten einer längeren außerehelich-heimlichen Liebesbeziehung und einiger Begegnungen mit bezahlten Liebesdienerinnen – z.B. als ich mich mit meiner damaligen ersten Ehefrau in einer psychisch schwierigen Trennungs- und Scheidungssituation befand. So habe ich u.a. mittlerweile den Schock ganz gut verarbeitet, der für mich 1993 darin bestand, dass als meine damalige Noch-Frau, urplötzlich und aus dem Hinterhalt, in der Sorgerechtsauseinandersetzung im Familiengericht der Richterin die Bemerkung „Und außerdem macht er die minderjährigen, drogenabhängigen Mädchen vom Strich in St. Georg von seinem Geld abhängig“ auf den Tisch warf. Mit dieser eleganten, hypnotisch aufgrund der verwendeten Präsuppositionen hochwirksamen Kriminalisierung und Pathologisierung meiner Person – die sie nicht nur vor Gericht, sondern auch in meinem beruflichen Umfeld verbreitete – hat meine damalige Ehefrau sehr deutlich gemacht, dass sie meine Offenheit bezüglich meines Teiles unserer außerehelichen Aktivitäten sehr zu schätzen, vor allem aber zu nutzen gewusst hat – leider nur auf krasseste Weise grob falsch und verzerrt. Da ich damals entschieden hatte, sie mit Hilfe meines Anwaltes nicht zu pathologisieren, hat sie die Sorgerechtsauseinandersetzung „locker“ gewonnen: Auch danach das Oberlandesgericht und, mit Textbausteinen, auch das Verfassungsgericht hat das damals im Streitfall quasi automatisch der Mutter gewährte Recht auf Verweigerung der gemeinsamen Sorge bestätigt. (Gezielte üble Nachrede vor Gericht kann schon mal entscheidend für die Frage sein, ob man eine Eigentumswohnung sein eigen nennt oder nicht – was ja, hatte ich doch gut verdient, ok wäre, würden nicht auch in solchen Fällen die Kinder, in der Währung von PAS-Symptomen bis ins Erwachsenenalter, auch zur Kasse gebeten werden.) Über alle Instanzen zusammengerechnet war ich um 150.000,00 DM ärmer, aber mein psychisches Immunsystem hat diese Erfahrung durchaus gestärkt, z.B. was einen angstfreieren und wahrhaftigeren Umgang mit eigenen Erfahrungen bezüglich der Tabu-Themen Missbrauch und Prostitution angeht: Wie verarbeitet man selbst erlebten Missbrauch, sowohl in der Position dessen, der ihn erlitten, als auch in der Position dessen, der ihn begangen hat? Als missbrauchender Freier, liebe DVNLP-Kollegen, oder als missbrauchende Feierin, liebe DVNLP-Kolleginnen, vor allem in Personalunion als missbrauchende(r) AusbilderIn, PsychotherapeutIn, MediatorIn oder Coach innerhalb einer macht-asymmetrischen Beziehung mit einer Teilnehmerin und/oder Klientin.
      40. Siehe https://www.amazon.de/gp/product/359615927X/ref=as_li_tl?ie=UTF8&camp=1638&creative=6742&creativeASIN=359615927X&linkCode=as2&tag=thiesstahlsemina&linkId=9bd81fc499dd04413c593b2d9002cc7f
      41. Gelegentlich ist es für den bürgerlichen Mann und auch für die NLP-emanzipierte bürgerliche DVNLP-Frau vielleicht ganz ok, als Kavaliersdelikt sozusagen, auf die Dienste einer Liebesdienerin zurückzugreifen. Aber, da werden mir meine Schülerinnen Martina Schmidt-Tanger, Cora Besser-Siegmund und Anita von Hertel sicherlich beipflichten, „unter seinesgleichen will man so jemand“ natürlich nicht haben.
      42. Siehe „Gewalt, Missbrauch, Doppelmoral und die Wiederkehr des Verdrängten im DVNLP“.
      1. Siehe dazu meinen in Bert Hellinger: Mein Leben. Mein Werk.: Der Begründer der Familienaufstellung vollständig abgedruckten Offenen Brief Thies Stahl an Arist von Schlippe, den ich als Reaktion auf dessen „Offenen Brief an Bert Hellinger“ und der „Potsdamer Erklärung“ verfasst hatte und die beide auch in diesen Buch vollständig abgedruckt sind. Siehe dazu auch die interessante, mir von Arist von Schlippe freundlicherweise zur Verfügung gestellte, vollständige Elch-Dokumentation der Reaktionen, die er auf seinen Offenen Brief an Hellinger erhalten hat.
      2. Siehe die Position der Systemischen Gesellschaft. Hier dieses Dokument mit den Unterzeichnenden
      3. Matthias Varga von Kibéd zählt Hellinger als einen seiner Ausbilder nicht mehr mit auf: Die vier Hauptwurzeln der SySt seien die Erickson´sche Hypnotherapie, die lösungsfokussierte Arbeit, die Satir´sche Arbeit, andere Gruppensimulationsverfahren und verschiedene Systemische Ansätze wie eben die von Försters, der Heidelberger und der Mailänder Schulen (siehe Minute 3:03 in https://www.youtube.com/watch?v=ZRE-uzhj91c).
      4. Siehe auch den offenen Antwort-Brief von Bertold Ulsamer, ebenfalls in voller Länger abgedruckt in Bert Hellinger: Mein Leben. Mein Werk.: Der Begründer der Familienaufstellung, zu finden auf Seite 33 ff. auch in der Elch-Dokumentation.
      5. Siehe „Psychiatrisierung. Nicht witzig.“Offener Brief – Das NISL psychiatrisiert Teilnehmer seiner Ausbildung und Korrespondenz Weber-Stahl.
      6. Siehe S. 247 in seinem Buch „Gottesgedanken“ (Kösel-Verlag, 2004). Dazu eine, wie ich finde, ganz erhellende Passage aus Wilfried Nelles, „Bert Hellinger, Adolf Hitler und der Nationalsozialismus“: „(Bert schrieb:) ’Wenn ich dich achte, achte ich auch mich. Wenn ich dich verabscheue, verabscheue ich auch mich. Darf ich dich dann lieben? Muss ich dich vielleicht lieben, weil ich sonst auch mich nicht lieben darf?’ Es gibt, so Hellinger, hinter allem eine gemeinsame Quelle oder Ursache (die Religionen nennen sie ‚Gott‘), und wenn ich Hitler verdamme, verdamme ich auch die Quelle, und da wir alle der gleichen Ursache entstammen, verdamme ich auch mich. Aber genauso, wie er ihn nicht verdammt, preist er ihn auch nicht – Hellinger enthält sich einfach jedes Urteils und überlässt Adolf Hitler der Geschichte bzw. der Ursache, die ihn wie alles, was ist, hervorgebracht hat: ‚Daher bin ich von dir frei, und du bist frei von mir. … Daher vergesse ich dich und entlasse dich aus meinen Gedanken und meinem Gefühl, auch aus meiner Liebe oder Achtung, und aus meinem Urteil.‘“ 
      7. Aus meinem Offenen Brief – Das NISL psychiatrisiert Teilnehmer seiner Ausbildung
      8. Leider ist Bert Hellinger am 19.09.2019 im Alter von 93 Jahren gestorben. Schade, Bert, gerne hätte ich noch Deine Meinung zur „Causa DVNLP“ und den größeren, sich in ihr zeigenden Bewegungen gehört. – Ich hatte Bert am 10.12.2018 nach dem Erscheinen seiner Autobiografie gefragt, ob er in den Jahren 2007 bis 2011, als ich oft in seinen Seminaren saß, meinen offenen Brief an Arist schon kannte. Sophie Hellinger hat am 15.12.2018 in Berts Namen geantwortet: „Bert hatte von Anfang an Deinen Brief zur Kenntnis genommen und war sehr berührt, dass Du ihn so verteidigt hast. Er hatte sich damals allerdings entschlossen, nicht auf die gegen ihn geführten Angriffe zu reagieren. Denn er sagte immer: ‚Was wirkt, wird sich durchsetzen.‘ Erst jetzt in seiner Autobiographie hatte er sich entschlossen, Stellung zu nehmen. Und da gehörte natürlich auch Dein Brief zu. Er ist Dir deshalb bis heute sehr verbunden. Bert dankt Dir ganz herzlich für Deine Glückwünsche zu seinem Geburtstag. Er hat mir aufgetragen, Dir zu sagen: ‚Lieber Thies, ich habe Dich nie vergessen, und ich habe auch nie vergessen, was Du für mich getan hast. Du hast einen Platz in meinem Herzen.‘“
      9. Siehe unter dem 25.06.2014 im „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“.
      10. Sie war schon 1979 Teilnehmerin in einer meiner studentischen Gestaltgruppen und dann Anfang der 80er Jahre in einer meiner NLP-Practitionergruppen in Hamburg.
      11. Siehe Die „S.O.S.-Notwehr“-Veröffentlichung.
      12. Siehe KF an LG HH (30.07.2014).
      13. Siehe Andresen Schiedsspruch BF und Stahl (31.10.2014).
      14. Siehe dazu den Mail-Austausch vor dem Treffen SK (27.03.2015)nach dem Treffen SK (28.03.2015), sowie Stahl Schlichtungskommission Positionen Paradoxie.
      15. Das versicherte Dr. jur. Jens Tomas den belogenen Mitgliedern in dieser Mitgliederversammlung nach Zeugenberichten per Ehrenwort eindringlich mehrere Male. Die angebliche Satzungskonformität unserer gewaltsamen Entfernung aus der von ihm (was er nicht mit erwähnte) belogenen Mitgliederversammlung, hätte er sich von der Mitgliederversammlung, so berichtet er dem Berliner Gericht in seiner Erklärung, „ratifizieren“ Das hätten die Mitglieder ebenso getan, wie sie „mit 84 JA- Stimmen den Ausschluss und die Maßnahmen gegen Thies Stahl und … [die Beschwerdeführerin] gebilligt“ hätten (siehe Eidesstattl. Erkl. Dr. jur. Jens Tomas (09.12.2014)).
      16. In seiner  Erkl. (09.12.2014) kriminalisiert Dr. jur. Jens Tomas mich, genau wie Henrik Andresen, recht deutlich: „Damit war auch das Hausverbot kein Hausverbot des Vorstandes oder der Sitzungsleitung mehr, sondern auch der Mitgliederversammlung, die es kurze Zeit nach der Ausschreitung des Herrn Stahl [Hervorhebung von mir] ratifiziert hat.“ .
      1. Siehe Befangenheitsantrag H.A. SK (26.03.2015).
      2. Siehe April-ohne-Datum-Stellungnahme (XX.04.2014), auch in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014.
      3. Siehe Seite 1 in der  Erkl. Dr. jur. Jens Tomas (09.12.2014).
      4. Das Landgericht Berlin hat die formell rechtmäßige Übermittlung unserer Anträge an die Schlichtungskommission bestätigt (siehe die Ausführungen des Landgerichtes Berlin im Kostenfestsetzungsbeschluss (01.07.2015)und die Alternativen Fakten des DVNLP für das LG Berlin).
      5. Siehe Ausschlussantrag AK (08.10.2014) und Ausschlussantrag OA (08.10.2014).
      6. Siehe Mail Masterteilnehmer DK an DVNLP (25.04.2014).
      7. Siehe die Beiträge im DVNLP-Mitgliederforum damals/heute: SA AK DK DD KA in Koenigsmacher gemeuchelt (27.02.2015)/Der Königsmacher wird gemeuchelt 1-2 DVNLP-XING (14.12.2019)SA AK in DVNLP-XING-Forum Die wahren Opfer (27.02.2015)/Die wahren Opfer Thread 1-4 DVNLP-XING (14.12.2019)OA in Manche Schuhe tragen Metallsohlen DVNLP-XING (07.10.2014)/Manche Schuhe tragen Metallsohlen DVNLP-XING (14.12.2019)AK und DD in Stellvertreter-Konflikte (27.02.2015)/Stellvertreter-Konflikte DVNLP -XING (14.12.2019) und DD in Meine Sicht zu einer aktuellen DVNLP-XING (26.08.2018)/Meine Sicht zu einer aktuellen DVNLP-XING (14.12.2019).
      8. Siehe Jens Thies Jens (13.03.2014) und Jens an Thies u. DVNLP (30.05.2014).
      9. Siehe unter dem 06.03.2014 in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014 und DVNLP an RP wg. Bescheinigung (20.03.2014).
      10. Mit Gewalttaten unkorrigiert „durchgekommen“ zu sein ist nicht unbedingt die Grundlage dafür, weniger gewaltvoll zu kommunizieren, z.B. weniger intensiv oder häufig mit Gewalt zu drohen (vergl. dazu die letzten Sätze im Artikel über Richard Bandler im Mother Jones Magazin in der Internet-Recherche Bandler-Christensen in meinem Artikel „Gewalt, Missbrauch, Doppelmoral und die Wiederkehr des Verdrängten im DVNLP“). 
      11. Von beiden, RP und XY, ist anzunehmen, dass sie in problematischer Weise dem Modell Richard Bandler nacheifern. Siehe dazu meine Überlegungen in „Gewalt, Missbrauch, Doppelmoral und die Wiederkehr des Verdrängten im DVNLP“ und die Schlussbemerkung am Ende des Artikels in „Mother Jones: “The Bandler Method“.
      12. Siehe Austausch SA-Stahl in nlp4all (25.04.2019),
      13. Siehe Dannemeyer Stahl (08.07.2015).
      14. Siehe DVNLP-GF in Lindenstrassen-Soap (Facebook 16.-19.09.2014)DVNLP-GF Hendriks in XING-NLP Kein Missbrauch (18.09.2014). Siehe dazu auch “Sind Sie „Halligoland“, Herr DVNLP-Geschäftsführer Berend Henriks?
      1. Siehe DVNLP-GF in Lindenstrassen-Soap (Facebook 16.-19.09.2014), z.B. auf Seite 8.
      2. Aus der Liste der Wikipedia-Benutzerbeiträge von „Halligoland“geht hervor, dass „Halligoland“ sowohl Wikipedia-Einträge zur Nordsee-Hallig „Hallig Oland“ als auch die DVNLP-Seite bei Wikipedia pflegte – seit dem Zeitpunkt der Einstellung von DVNLP-Geschäftsführer Berend Hendriks von Hallig-Oland (Facebook-Seite Hallig-Oland-Hendriks (22.05.2016)) durch den DVNLP.
      3. Siehe die “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014 und auch schon die “Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014.
      4. Siehe Sind Sie „Halligoland“, Herr DVNLP-Geschäftsführer Berend Henriks?
      5. Er ersetzt „…und brachte das NLP nach Deutschland“durch „…und brachte mit anderen das NLP nach Deutschland“. (https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Thies_Stahl&diff=prev&oldid=131195916). Meine NLP-Seminare Anfang des Jahres 1980 waren die ersten in Deutschland. Mit Gundl Kutschera zusammen machte ich 1982 das erste Seminar im Rahmen der DGNLP (siehe https://www.thiesstahl.eu/nlp-assoziationen/ und Erste Trainer Gundl Kutschera u. Thies Stahl/aktuell: https://www.hrm.at/fachartikel/europas-500:-dr-gundl-kutschera-14046).
      6. Er streicht ersatzlos „…und als Mitglied des Gründungsvorstandes Ehrenmitglied des DVNLP“ (https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=ThiesStahl&diff=prev&oldid=131743812).
      7. Vorgeschlagen hatte dem DVNLP ein solches ganz einfaches und klares Statement schon am 25.09.2014 ein kluger Mitleser im NLP-Forum in seinem Eröffnungsbeitrag von XING-NLP Offene Frageaktueller Link zum Thread „Offene Frage“. Aber der Vorstand hat sich für eine Lügenstrategie entschieden, die sogar vor einem infantilisierenden Blaming eines SPIEGEL-Redakteurs nicht zurückschreckt (siehe Seite 6 in DVNLP-Antworten auf Fragen des SPIEGEL (13.04.2016).
      8. Siehe MV-Web-Info im Mitgliederbereich (06.11.2014)
      9. Siehe Deklaration der DVNLP MV 2014 DVNLP-XING (14.12.2019).
      10. Nach einer Intervention meines Anwaltes wurde sie gekürzt (siehe vorher-nachher DVNLP-Abschlusserkl. (22.09.2015-16.09.2017)).
      11. Siehe DVNLP-Regionalgruppe BW auf FB (19.01.2018). Ansonsten lässt er seinen Geschäftsführer auf die alten Lügen-Stellungnahmen verweisen (siehe „DVNLP verlässt sich auf lügenden Geschäftsführer“und „DVNLP lügt. Chronisch“). 
      12. Siehe ModInfo TS ausgeschlossen (04.11.2014). Diese Ansammlung von Lügen und Verleumdungen blieb, für die Beschwerdeführerin und mich nicht kommentierbar, noch bis zum 08.07.2015 im Netz (siehe Dannemeyer Stahl (08.07.2015)).
      13. Siehe dazu die Lügen in  Erkl. Dr. jur. Jens Tomas (09.12.2014),
      14. Siehe Verweis des Wikipedia-„Halligoland” auf Dannemeyer ModInfo im XING-NLP-Forum (05.11.2014).
      15. Womit der Kleinkriminelle „Halligoland“ einem auf seinen Vandalismus aufmerksam gewordenen Wikipedia-Mitarbeiter gegenüber den Forums-Moderator Dannemeyer quasi zum Presssprecher des DVNLP upgegradet hat. 
      16. Siehe Halligoland auf der DVNLP-Wikipedia-Seite am 04.11.2014.
      17. Siehe DVNLP-Antworten auf Fragen des SPIEGEL (13.04.2016), Seite 6.
      18. Siehe wieder Halligoland auf der DVNLP-Wikipedia-Seite am 04.11.2014und auch die Liste der Wikipedia-Benutzerbeiträge von „Halligoland“
      19. Siehe in Wikipedia auf der „Thies Stahl“-Seite (1.)und auf der „Thies Stahl“-Seite (2.).
      20. Siehe Hendriks an Mitglied (24.01.2018)DVNLP-Regionalgruppe BW auf FB (19.01.2018) und „DVNLP verlässt sich auf lügenden Geschäftsführer“.
      21. Siehe seine Anmerkung (Hallig-Oland im XING-NLP “Armer alter Mann” (20.01.2015)) zu meinem eigenen, auch privaten DVNLP-Mitglieder-Forum“ (Das Zweite DVNLP-Fake-Mitglieder-Forum (23.01.2015)), das ich mir spaßeshalber temporär gegönnt hatte.
      22. Siehe DVNLP-Regionalgruppe BW auf FB (19.01.2018)„DVNLP verlässt sich auf lügenden Geschäftsführer“ und „DVNLP lügt. Chronisch“.
      23. Siehe DVNLP-Antworten auf Fragen des SPIEGEL (13.04.2016).
      24. Siehe das Urteil einstweilige Verfg. (09.03.2017), Seite 8/9.
      1. Diesen Begriff verdanke ich dem Moderator Ralf Dannemeyer (siehe sein Beitrag vom 10.10.2014, 7:26, im Thread Offene Frage in XING-NLPaktueller Link zum Thread „Offene Frage“). Er bezieht sich mit ihm indirekt auf den Bereich in seinem Internetforum, in dem die schmutzigen Diffamierungen der Beschwerdeadressaten diskutiert wurden und, nach unserer Verbannung aus den Foren, noch immer in ihrer schmutzigen und perfiden Einseitigkeit zu lesen sind.
      2. Ralf Dannemeyer „moderiert“ hoch parteiisch (siehe „Schließung einer Diskussion“ Dannemeyer lobt KA, DD u. AK (13.10.2014)aktueller Link zu „Schließung einer Diskussion“).
      3. Im DVNLP-Mitgliederforum: Der Königsmacher wird gemeuchelt 1-2 DVNLP-XING (14.12.2019)Die wahren Opfer Thread 1-4 DVNLP-XING (14.12.2019)(Zensur: rausgeschnitten ist Teil 1v2 aus Die wahren Opfer… DVNLP-XING (10.10.2014)), Manche Schuhe tragen Metallsohlen DVNLP-XING (14.12.2019)Stellvertreter-Konflikte DVNLP -XING (14.12.2019) und Meine Sicht zu einer aktuellen DVNLP-XING (14.12.2019). Die verbandsoffiziellen Lügen und Falschdarstellungen: vorläufiger Vergleich DVNLP vs. TS DVNLP-XING (14.12.2019)Hinweis auf Stellungnahme des DVNLP-Vorstandes zur Causa DVNLP-XING (14.12.2019) und Deklaration der DVNLP MV 2014 DVNLP-XING (14.12.2019).
      4. Im Dannemeyer-Guerilla-Forum: DK AK in Urteil und Vorurteil XING-NLP (04.10.2014)aktueller Link: Urteil und VorurteilDD in „Meine Sicht….“ in XING-NLPaktueller Link zu „Meine Sicht….“DD KA SA AK in Offene Frage in XING-NLPaktueller Link zum Thread „Offene Frage“„Schließung einer Diskussion“ Dannemeyer lobt KA, DD u. AK (13.10.2014)aktueller Link zu „Schließung einer Diskussion“und Dannemeyer Guerilla-Marketing in XING-NLPaktueller Link Dannemeyer Guerilla-Marketing. Die verbandsoffiziellen Lügen und Falschdarstellungen: XING-NLP Gericht korrigiert DVNLP-Vorstand (17.11.2014)aktueller Link zu Gericht korrigiert DVNLP-Vorstandund ModInfo Vergleich im Rechtsstreit XING-NLP (14.01.2015)aktueller Link ModInfo Vergleich im Rechtsstreit.
      5. Da diese NLP-Interessierten auch potenzielle Seminarkunden und Coaching-Klienten von mir sind, muss man angesichts der schweren Rufschädigung meiner Person durch den (wie ich auch, nur 16 Jahre länger als er) die Methode NLP vertretenden DVNLP wohl von einem fragwürdig bis justiziablen wettbewerbs- und markenrechtlichen Handeln dieses Verbandes zu meinen Ungunsten sprechen.
      6. Es ist eigentlich ein DVNLP-„Fake“-Mitgliederforum, wie unten gezeigt wird.
      7. Den Begriff „Guerilla-Marketing“ hatte Ralf Dannemeyer mir „zum Geschenk gemacht“ (siehe Dannemeyer Guerilla-Marketing in XING-NLPaktueller Link Dannemeyer Guerilla-Marketing). Schaut man sich die Struktur dieses Forums und die Eigenwerbung des „Moderators“ Dannemeyer an, wird schnell klar, dass dieser Vorwurf an mich wohl eher so etwas wie eine Projektion des Herrn Dannemeyer ist, der selbst ein größerer Guerilla-Marketing-Fachmann zu sein scheint, als es ihm selbst lieb oder auch nur bewusst war.
      8. Ich hätte dann meinen Anwalt nicht nur, wie ich es habe, dafür bezahlen müssen, gegen die Falschbehauptungen des „Dr. jur. Jens Tomas“-Vorstandes in dessen Stellungnahmen und gegen dessen Versuch, mich „kaputtzuklagen“, vorzugehen, sowie auch dafür, meine Meinungs- und Artikulationsfreiheit kostspielig zu verteidigen, sondern ich hätte damit eine weitere kostspielige juristische Front eröffnet: eine schwierige presse- und äußerungsrechtliche Auseinandersetzung mit einem Verband, der seine fragwürdigen Helfer schmierig-verdeckt im Internet und als Forums-Moderatoren operieren lässt.
      9. Siehe Verweis des Wikipedia-„Halligoland” auf Dannemeyer ModInfo im XING-NLP-Forum (05.11.2014). Inwieweit dem Vorstand an dieser Front auch die Verbandsanwälte Harms und Dr. G. im Hintergrund mit hilfreichen Tipps oder anderen Maßnahmen zur Seite gestanden haben, ist nicht bekannt (vergl. DVNLP-Verbandsanwalt kollaboriert mit KF Dr. G. (23.09.2014)).
      10. Siehe Verbandsanwalt Harms an LG Berlin (23.06.2015).
      11. Siehe Hendriks an Mitglied (24.01.2018)Fake-Hinweis Hendriks zur Stellungnahme des DVNLP „DVNLP verlässt sich auf lügenden Geschäftsführer“und „DVNLP lügt. Chronisch“.
      12. Das Guerilla-Marketing selbst so gut zu beherrschen ist bei Herrn Dannemeyer möglicherweise eine eher unbewusste als eine bewusste Kompetenz. Er meinte, sie in meinem Handeln erkannt zu haben, scheint aber blind zu sein für seine eigene langjährige und hoch erfolgreiche Praxis des Guerilla-Marketings als Forum-Moderator (siehe Eigenwerbung des „Moderators“ Dannemeyer, die „Dannemeyer-Events“und die Werbung als „Moderator-Info“ am 20.11.2018 im XING-NLP-Forum).
      13. Siehe Verweis des Wikipedia-“Halligoland” auf Dannemeyer ModInfo im XING-NLP-Forum (05.11.2014).
      14. Siehe den Beitrag von 18.09.2014 in „Frühere Beiträge aus meinem Blog“und vom gleichen Tag den Beitrag in DVNLP-GF Hendriks in XING-NLP Kein Missbrauch (18.09.2014)
      15. „Halligoland“ verweist, seriös klingend, auf die Falschmeldung („Moderator-Info“) von Dannemeyer: „Laut XING ist Thies Stahl aus dem Verband ausgeschlossen worden“(siehe Verweis des Wikipedia-„Halligoland” auf Dannemeyer ModInfo im XING-NLP-Forum (05.11.2014)). 
      16. Wofür einiges spricht: Sind Sie „Halligoland“, Herr DVNLP-Geschäftsführer Berend Henriks?, die Facebook-Seite Hallig-Oland-Hendriks (22.05.2016)und die Liste der Wikipedia-Benutzerbeiträge des Users „Halligoland“.
      17. Wie er das dem SPIEGEL gegenüber nicht nur dummdreist, sondern auch überheblich und anmaßend tat (siehe Punkt 6, Seite 6 in DVNLP-Antworten auf Fragen des SPIEGEL (13.04.2016)).
      18. Siehe noch einmal Verbandsanwalt Harms an LG Berlin (23.06.2015) und Alternative Fakten DVNLP LG Berlin.
      19. Siehe “Halligoland” verweist auf Dannemeyers ModInfo.
      20. Herr Dannemeyer warf mir am 10.10.2014, 7:26, im Thread Offene Fragevor, nicht vom Forumsteilnehmer SA, dem ich das vorgeworfen hatte, in eine Schmuddelecke gestellt worden zu sein, sondern mich selbst dort hineingestellt zu haben. Mit den Schmuddelkindern, um in der Analogie des Liedes “Spiel nicht mit den Schmuddelkindern, sing nicht ihre Lieder“ von Franz-Josef Degenhardt zu sprechen, kann ich nicht mehr „spielen“ oder mich auseinandersetzen: In der Dannemeyer-„Schmuddelecke“ der ungelöschten Threads und schmutzigen Beiträge, die er als Moderator den Intensiv-Konfliktpartnern der Beschwerdeführerin in seinem Forum seit Jahren zur Verfügung stellt, hab ich seit 2014 keinen Zutritt mehr und kann deshalb die im NLP-Forum seit Jahren dort einseitig publizierten Lügen der „Dannemeyer-Schmuddelkinder“ nicht mehr kommentieren.
      21. Absurder und mafiöser geht es kaum: Nicht der DVNLP-Vorstand nimmt Stellung, z.B. Wikipedia gegenüber in Bezug auf die gefälschte DVNLP-Wikipedia-Seite, sondern der DVNLP-Geschäftsführer Berend Hendriks von Hallig-Oland tut das, indem er sich Wikipedia gegenüber für eine Stellungnahme auf den nicht als solchen autorisierten, aber wie ein solcher daherkommenden „DVNLP-Pressesprecher“ Ralf Dannemeyer beruft. Allerdings tut das der DVNLP-Geschäftsführer Berend Hendriks von Hallig-Oland nicht offiziell als Geschäftsführer und Sprecher des DVNLP, sondern illegal und anonym als „Halligoland“.
      22. Dannemeyer Stahl (08.07.2015).
      23. Siehe: ModInfo TS ausgeschlossen (04.11.2014)
      24. Siehe meinen Beitrag vom 19.11.2014, 8:59, im Thread “Unterbinden von Diskursen” XING-NLP-Forum (19.11.2014).
      25. Die Quelle wird deutlich, wenn man in der  Erkl. Dr. jur. Jens Tomas (09.12.2014)die Passage über die „tränenreiche Mitgliederversammlung“ liest und sie mit der über die „Tränen der Betroffenheit und des Mitgefühls“ in der ModInfo TS ausgeschlossen (04.11.2014) vergleicht.
      26. Siehe Facebook Lüge Padberg (01.11.2014)
      27. In der entsprechenden gerichtlichen Auseinandersetzung mit den Bochumer Sicherheitsdienstfirma war von keiner Verletzung die Rede (siehe AG Bochum Sicherheitsdienst (15.07.2015) u. Einstllg.StA).
      28. Siehe seine diffamierende Darstellung unserer Personen in  Erkl. Dr. jur. Jens Tomas (09.12.2014).
      29. Was das Landgericht Hamburg anders sieht: Es stellte ausdrücklich fest, „von dem Beklagten [mir]und Frau… [die Beschwerdeführerin] ging kein aggressives Verhalten aus.“(siehe Seite 2 im Urteil vom 17.04.2017).
      30. Siehe auch Facebook Lüge Padberg (01.11.2014).
      31. dazu AG Bochum Sicherheitsdienst (15.07.2015) u. Einstllg.Staatsanwaltschaft.
      32. Siehe die Facebook-Seite Hallig-Oland-Hendriks (22.05.2016).
      33. DVNLP verlässt sich auf lügenden Geschäftsführer und „DVNLP lügt. Chronisch“.
      34. Link: DVNLP-GF Hendriks im XING-NLP Kein Missbrauch (18.09.2014).
      35. Siehe Seite 5 in DVNLP-GF in Lindenstrassen-Soap (Facebook 16.-19.09.2014).
      36. Wenn er im Beitrag vom 19.09.2014, 9:26 in DVNLP-GF Hendriks in XING-NLP Kein Missbrauch (18.09.2014)die Wortwahl “Gewalt und Machtmissbrauch im NLP“ als unangemessen („reißerisch“) kritisiert, suggeriert er, dass die gewaltvolle und machtmissbräuchliche Unterdrückung der Missbrauchsbeschwerde angemessen war. Dadurch präsupponiert er, dass es sich bei dieser Beschwerde um eine Falschbezichtigung gehandelt hat. Letzteres tat er natürlich auch schon durch das „verbandsoffizielle“ Statement: „Nach unseren Informationen gab es keinen Missbrauch innerhalb des Verbandes.“
      1. Siehe Facebook TS-Seite Ausschnitt (08.01.2015).
      2. Hier der aktuelle, nur für DVNLP-XING-Mitglieder gültige Link zum Forum.
      3. Siehe Offizieller Look DVNLP-Fake-Forum (26.09.2014).
      4. Siehe  Unterdrückter Antrag (Stahl) für die DVNLP-Mitgliederversammlung 20142. MV-Antrag Stahl und MV-Anträge Stahl #3 bis #5.
      5. Link: Mail Masterteilnehmer DK an DVNLP
      6. SA AK DK DD KA in Koenigsmacher gemeuchelt (27.02.2015)/Der Königsmacher wird gemeuchelt 1-2 DVNLP-XING (14.12.2019)SA AK DK in DVNLP-XING-Forum Die wahren Opfer (27.02.2015)/Die wahren Opfer Thread 1-4 DVNLP-XING (14.12.2019) und AK DK in Stellvertreter-Konflikte (27.02.2015)/Stellvertreter-Konflikte DVNLP -XING (14.12.2019).
      7. Siehe: DVNLP-Anwalt an LG-Berlin (09.12.2014).
      8. Diese Argumentation ist nach dem gleichen Muster gestrickt, wie das dumm-dreiste Leugnen des Vorstandes in der Affäre um den Wikipedia-User „Halligoland“ (siehe Seite 6 in DVNLP-Antworten auf Fragen des SPIEGEL (13.04.2016)). Von dessen Machenschaften sich eindeutig zu distanzieren, bringt auch der heute amtierende DVNLP-Vorstand genau so wenig den Mut auf wie dafür, für die Nichtübernahme der Verantwortung für sein „Mitglieder-Forum“ die Verantwortung zu übernehmen. Zu dessen Fake-Charakter gibt es bis heute keine Stellungnahme des Verbandes.
      9. Siehe Das Zweite DVNLP-Fake-Mitglieder-Forum (23.01.2015).
      10. Siehe dazu Nutzungsrechte am DVNLP-Namen und -Logo undurchsichtig vergebenund Blog-Beitrag Franchise-Geber DVNLP (22.01.2015).
      11. Siehe Hallig-Oland im XING-NLP “Armer alter Mann” (20.01.2015).
      12. Unter dieser Tarn-Konstruktion, die sich seit 2014 sicher nicht verändert hat, kann der Vorstand dieses „DVNLP-Mitgliederforum“ jederzeit wieder als Waffe gegen missliebige Mitglieder einsetzen – auch wenn es heute nur noch vom DVNLP-Geschäftsführer Berend Hendriks von Hallig-Oland und dem Büro-Mitarbeiter Holger Dieckmann, aber von keinem Vorstandsmitglied mehr moderiert wird – was vermutlich eine Vorsichtsmaßnahme ist, nachdem ich diesen für kritische Mitglieder gefährlichen Fake-Charakter des „DVNLP-Mitgliederforums“ öffentlich angeprangert habe. Aber, lieber DVNLP-Vorstand, besonders Herr Dannemeyer, ihr habt immer noch die Verantwortung für diese für „Zersetzungsmaßnahmen“ (vergl. „‚My beautiful delinquent German Verband!‘ DVNLP vollendet Täter-Opfer-Umkehr“) einsetzbare Einrichtung und: für die durch den „Dr. jur. Jens Tomas“-Vorstand zu Schaden der Beschwerdeführerin und meiner Person verleugnete Verantwortung.
      13. Siehe SA AK DK in DVNLP-XING-Forum Die wahren Opfer (27.02.2015)
      14. Siehe Die wahren Opfer Thread 1-4 DVNLP-XING (14.12.2019).
      15. Siehe Teil 1v2 aus Die wahren Opfer… DVNLP-XING (10.10.2014).
      16. Hier der Original-Mailaustausch: Mailaustausch mit den damaligen Master-TeilnehmerInnen
      17. Hier der Original-Mailaustausch: Mailaustausch mit den damaligen Master-TeilnehmerInnen
      18. Siehe AK, DK, DD u. KA in Königsmacher gemeuchelt 27.02.2015(archiviert) und Der Königsmacher wird gemeuchelt 1-2 DVNLP-XING (14.12.2019) (aktuell, mit Klarnamen).
      19. Siehe AK und DD in Stellvertreter-Konflikte (27.02.2015)(archiviert) und Stellvertreter-Konflikte DVNLP -XING (14.12.2019)(aktuell, mit Klarnamen).
      20. Siehe OA in Manche Schuhe tragen Metallsohlen DVNLP-XING (07.10.2014)(archiviert) und Manche Schuhe tragen Metallsohlen DVNLP-XING (14.12.2019)(aktuell, mit Klarnamen).
      21. Siehe Ausschlussantrag OA (08.10.2014).
      22. Vergleiche die „Chronologie“ des KA in Die wahren Opfer Thread 1-4 DVNLP-XING (14.12.2019) mit der Causa DVNLP – die Chronologie
      23. AK in DVNLP-XING-Forum Die wahren Opfer Stand 27.02.2015/Die wahren Opfer Thread 1-4 DVNLP-XING (14.12.2019)
      24. Link: Mails im Master-Verteiler 2013-2014.
      25. Siehe SA AK in DVNLP-XING-Forum Die wahren Opfer (27.02.2015), aktueller Link mit Klarnamen: Die wahren Opfer Thread 1-4 DVNLP-XING (14.12.2019). Zensur: Rausgeschnitten wurde der Teil 1v2 Zensur Wahre-Opfer-Thread DVNLP-XING (18.10.2019).
      26. Es ist eine Wiederholung dessen, wie AK das schon, zusammen mit Petra P., in der Täuschungs-Mitgliederversammlung praktiziert hatte: XY wurde weggezaubert, perfide versteckt hinter den detailliert und in epischer Breite präsentierten, verleumderischen und rufmordenden Vorwürfen gegen die Beschwerdeführerin und mich. – Die von AK gewählte Formulierung „die wahrenOpfer“ ist vor dem Hintergrund der Tatsache reichlich zynisch, dass die Beschwerdeführerin das Opfer des sie erwiesenermaßen missbraucht und mutmaßlich mehrfach vergewaltigt habenden und von AK unterstützten Kursbegleiters XY ist, sowie auch das Opfer eines Täter-Opfer-Umkehr-Prozesses im DVNLP und in den Behörden.
      27. Außer in der über drei Tage in ihrem Blog zugänglichen Korrespondenz mit dem sie ausgrenzenden DVNLP-Vorstand. In dieser Die „S.O.S.-Notwehr“-Veröffentlichung hatte sie – ich habe auch nicht daran gedacht – es versäumt, die Namen von DK, DD, KA, Petra P. und OA sowie von fünf DVNLP-Lehrtrainern zu schwärzen.
      28. Siehe unter dem 03.04.2014, 21:52:54, 26.04.2014, 15:18:56, und 27.04.2014, 14:01:09, in Mails im Master-Verteiler 2013-2014.
      29. Siehe Die „S.O.S.-Notwehr“-Veröffentlichung
      30. Siehe Dannemeyer lobt KA, DD u. AK (13.10.2014)aktueller Link zum Thread „Schließung einer Diskussion“.
      31. Es scheint so, als wäre der Aufwand, den vor allem AK, aber auch DK, DD und KA mit ihren Diffamierungen in den Foren betrieben haben, ein direktes Maß für ihre nicht eingestandene Schuld an den Vorgängen im damaligen Master.
      32. Siehe AKs Mail vom 03.04.2014 in Mails im Master-Verteiler 2013-2014.
      33. Die Mail der Beschwerdeführerin vom 27.04.2014, ebenfalls in Mails im Master-Verteiler 2013-2014.
      34. Siehe dazu auch meine Mail an AK und die Master vom 26.04.2014 in Mails im Master-Verteiler 2013-2014.
      35. Siehe Die „S.O.S.-Notwehr“-Veröffentlichung
      36. Siehe in 20190913 Stellvertreter-Konflikte – DVNLP-XINGund hier in der vom DVNLP zensierten gekürzten Fassung AK und DD in Stellvertreter-Konflikte (27.02.2015).
      37. Siehe die Beiträge im DVNLP-Mitgliederforum damals/heute: SA AK DK DD KA in Koenigsmacher gemeuchelt (27.02.2015)/Der Königsmacher wird gemeuchelt 1-2 DVNLP-XING (14.12.2019)SA AK in DVNLP-XING-Forum Die wahren Opfer (27.02.2015)/Die wahren Opfer Thread 1-4 DVNLP-XING (14.12.2019)OA in Manche Schuhe tragen Metallsohlen DVNLP-XING (07.10.2014)/Manche Schuhe tragen Metallsohlen DVNLP-XING (14.12.2019)AK und DD in Stellvertreter-Konflikte (27.02.2015)/Stellvertreter-Konflikte DVNLP -XING (14.12.2019)und DD in Meine Sicht zu einer aktuellen DVNLP-XING (26.08.2018)/Meine Sicht zu einer aktuellen DVNLP-XING (14.12.2019).
      38. Siehe DD in Meine Sicht zu einer aktuellen DVNLP-XING (26.08.2018), aktuell: Meine Sicht zu einer aktuellen DVNLP-XING (14.12.2019)
      39. Siehe „Meine Sicht….“ DD in XING-NLP, aktueller Link: hier.
      40. Siehe Hinweis auf Stellungnahme des DVNLP-Vorstandes zur Causa DVNLP-XING (14.12.2019)
      41. Siehe Causa-Stellungnahme DVNLP (26.09.2014)Entgegnung Stahl DVNLP-Causa-Stelln. (06.10.2014)und hier die nur ein kleines juristisches Detail betreffende Änderung nach einer Intervention meines Anwaltes: vorher-nachher DVNLP-Abschlusserkl. (22.09.2015-16.09.2017).
      42. Siehe vorläufiger Vergleich DVNLP vs. TS DVNLP-XING (14.12.2019).
      43. Siehe Ausführungen des Landgerichtes Berlin im Kostenfestsetzungsbeschluss (01.07.2015).
      44. Siehe „DVNLP verlässt sich auf lügenden Geschäftsführer“ und „DVNLP lügt. Chronisch“.
      45. Siehe die Meldung des DVNLP-Vorstandesvom 24.04.18.
      46. Siehe dazu den Auszug aus dem KF Schriftsatz LG HH P.P., L.B., AK, KA, GA et. al (05.03.2014).
      47. Siehe Deklaration der DVNLP MV 2014 DVNLP-XING (14.12.2019). Ursprünglich hat der DVNLP sie hier veröffentlicht: MV-Web-Info im Mitgliederbereich (06.11.2014)
      48. Zu diesem Sprachgebrauch siehe das sich auf meinen Artikel “DVNLP von allen guten Geistern verlassen? Sollbruchstelle faschistoid-totalitäre Ausrutscher und Verlust der Selbstkontrolle“ beziehende „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil.
      49. Das ist eine erstaunliche Verleugnungs- und Verdrängungsleistung der DVNLP-Mitglieder, vergegenwärtigt man sich meine Mails an die DVNLP-Mitglieder, meinen ihnen vorgelegten Artikel “DVNLP von allen guten Geistern verlassen? Sollbruchstelle faschistoid-totalitäre Ausrutscher und Verlust der Selbstkontrolle“ und das „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil.
      50. Link: NLP- Die Welt des Neuro-Linguistischen Programmierens
      51. Siehe am 11.10.2014, 7:25 in Thread Offene Frage in XING-NLPaktueller Link zum Thread „Offene Frage“.
      52. Siehe Dannemeyer lobt KA, DD u. AK (13.10.2014)aktueller Link zum Thread „Schließung einer Diskussion“.
      53. Siehe DVNLP-GF in Lindenstrassen-Soap (Facebook 16.-19.09.2014)„Frühere Beiträge aus meinem Blog“Blogbeitrag “Dumpfe Gewalt im DVNLP” (31.10.2014)Blogbeitrag “Princes onto Walls” (15.11.2014)und Blogbeitrag “Vorstand missachtet Satzung” (30.10.2014).
      54. Siehe nochmals Dannemeyer lobt KA, DD u. AK (13.10.2014)aktueller Link zum Thread „Schließung einer Diskussion“.
      55. Diese öffentlich-namentliche Auszeichnung und Belobigung der „Causa DVNLP“-TäterInnendurch den amtierenden DVNLP-Vorstand für Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Ralf Dannemeyer, ist an Peinlichkeit kaum zu überbieten. 
      56. Siehe die Beiträge im mittlerweile gelöschten Thread “Unterbinden von Diskursen” XING-NLP-Forum (19.11.2014).pdf.
      57. Siehe den witzigen ersten Beitrag in Das Zweite DVNLP-Fake-Mitglieder-Forum (23.01.2015).
      58. Nach dem „Guerilla-Marketing“-Vorwurf des Herrn Dannemeyer an mich (Dannemeyer Guerilla-Marketing (10.01.2015)aktueller Link) habe ich bei Wikipedianachgeschaut: „Mit einem sehr kleinen Etat wird das Medium oder der Absatzkanal gewählt, der jeweils günstig zu erhalten ist. Beispiele sind etwa …. das Verfassen von Leserbriefen oder das Abhalten von Podiumsdiskussionen[oder eben ein selbstlos und für die Allgemeinheit betriebenes Dannemeyer-NLP-Internetforum] …mit dem Ziel, das eigene Angebot herauszustellen.“ / „Guerilla-Marketing kommt außerdem im Schutz der Anonymität der Internetforen zum Einsatz, in denen Werbebotschaften gezielt in entsprechende themenbezogene Community eingestreut werden.“ Ein Autor wird zitiert: „Der Kunde möchte in Ihrer Kommunikation, also auch in Ihrer Guerilla-Marketing-Kampagne, den auf ihn passenden, ‚echten‘ Nutzen vorgestellt sehen.“ 
      59. Siehe dazu die Eigenwerbung des „Moderators“ Dannemeyerund die „Dannemeyer-Events“im XING-NLP-Forum, sowie seine Werbung als „Moderator-Info“ am 20.11.2018
      60. Siehe den Beitrag vom 20.11.2015 im Thread “Unterbinden von Diskursen” XING-NLP-Forum (19.11.2014).pdf.
      61. Siehe das Anfangsstatement des Teilnehmers SA im Thread “Unterbinden von Diskursen” XING-NLP-Forum (19.11.2014) und die Beiträge von SU in XING-NLP Beiträge einfach so loeschen.
      62. Ich kam von den „Gefühls-Therapien“ wie Gesprächs- und Gestalttherapie ins NLP und Gundl von der kognitiven Verhaltenstherapie. Ich war froh, dass das NLP mir und meinen Schülern klare Techniken und Strukturen erlaubte und Gundl war wohl froh, pointiert formuliert, dass sie mit ihren Schülern im Wald gefühlvoll Bäume umarmen konnte. Also haben sich die Kutschera- und die Stahl-Schüler gegenseitig tendenziell als zu „technisch-verkopft“ und zu „diffus-fühlig“ wahrgenommen und eine Zeitlang wohl auch entsprechende Feindbilder gepflegt. Umso froher war ich, dass es mir 1996 gelungen war, Gundl zu Bert Feustl und mir ins Boot zu holen, um zusammen den DVNLP zu gründen.
      63. In Dannemeyer, Ralf, Dannemeyer, Dr. Petra, NLP-Practitioner-Lehrbuch: Potenziale entfalten mit Neurolinguistischem Programmieren (S.43). Kindle-Version.
      64. Die DGNLP ist, zusammen mit Gundl Kutscheras Resonanz-Gruppe der älteste Vorläufer des DVNLP. Siehe https://www.thiesstahl.eu/nlp-assoziationen/.
      65. Vielleicht hat ja Herr Dannemeyer den DVNLP-Geschäftsführer Berend Hendriks von Hallig-Oland, falls der zufällig identisch ist mit dem Wikipedia-User „Halligoland“, durch seine die in diesem Punkt doch etwas ungenaue NLP-geschichtliche Einordnung zu dessen Wikipedia-„Korrekturen“ inspiriert. Siehe Verweis des Wikipedia-„Halligoland” auf Dannemeyer ModInfo im XING-NLP-Forum (05.11.2014)und “Sind Sie „Halligoland“, Herr DVNLP-Geschäftsführer Berend Henriks?. Auf Gundls Wikipedia-Seitehat anscheinend weder „Halligoland“, der vermutlich identisch ist mit dem gerne schlampig arbeitenden DVNLP-Geschäftsführer Berend Henriks, noch der in der „Causa DVNLP“ systematisch unsauber recherchierende Gefälligkeitsjournalist Dannemeyer geschaut.
      66. Siehe Dannemeyer Stahl – Hinweis Satir Parts Party (04.11.2011)/Aktueller Link. Siehe meinen Beitrag vom 24.11.2014, 17:46, in Dannemeyer Stahl – Hinweis Satir Interview (24.11.2014)aktueller Link.
      1. Siehe https://www.xing.com/communities/posts/gundl-kutschera-hat-ein-neues-buch-geschrieben-interview-mit-der-autorin-und-verlosung-1017420841und https://dvnlp.de/blog/2019/10/14/unser-ehrenmitglied-gundl-kutschera-hat-ein-neues-buch-geschrieben-interview-mit-der-grande-dame-des-nlp/.
      2. Siehe Erste Trainer Gundl Kutschera u. Thies Stahl/ aktueller Link: https://www.hrm.at/fachartikel/europas-500:-dr-gundl-kutschera-14046.
      3. Siehe https://www.thiesstahl.eu/nlp-assoziationen/.
      4. Siehe Gundl Kutschers Seite auf Wikipedia.
      5. Siehe Erste Trainer Gundl Kutschera u. Thies Stahl/aktueller Link: https://www.hrm.at/fachartikel/europas-500:-dr-gundl-kutschera-14046. Dieser Beitrag wurde vermutlich von einem meiner Teilnehmer in Österreich oder der Schweiz verfasst, zwei Länder im „deutschsprachigen Raum“, in denen ich ab 1982 über zwei Jahrzehnte viele Seminare gehalten habe.
      6. Obwohl es in Zeiten von Trump vielleicht schon nicht mehr auffällt, wenn der DVNLP-Vorstand für Presse und Öffentlichkeitsarbeit neben dem offiziellen „DVNLP-Fake-Mitgliederforum für Fake-News“ gleichzeitig auch ein vorstandgesponsertes, privatwirtschaftlich betriebenes „NLP-Guerilla-Marketing-Forum für DVNLP-freundliche „alternative Fakten“ unterhält.
      7. Siehe Ausführungen des Landgerichtes Berlin im Kostenfestsetzungsbeschluss (01.07.2015)Vergleich LG Berlin (06.01.2015) und Alternative Fakten DVNLP LG Berlin.
      8. Diese ModInfo TS ausgeschlossen (04.11.2014)wurde vom Wikipedia-User „Halligoland“ benutzt, um mit seinen kriminellen Machenschaften anonym bleiben zu können (siehe dazu DVNLP-“Halligoland” verweist auf XING-NLP-Forum (05.11.2014)).
      9. Siehe die „Deklaration der belogenen DVNLP-Mitglieder“ MV-Web-Info im Mitgliederbereich (06.11.2014), auch veröffentlicht, bis heute, im Fake-Mitgliederforum: Deklaration der DVNLP MV 2014 DVNLP-XING (14.12.2019); für DVNLP-Mitglieder hier der Online-Link.
      10. Causa-Stellungnahme DVNLP (26.09.2014)
      11. Siehe Dannemeyer Stahl (08.07.2015).
      12. Das Landgericht Hamburg stellte fest: „Von dem Beklagten [mir] und Frau… [die Beschwerdeführerin] ging kein aggressives Verhalten aus.“ (siehe Seite 2 im Urteil).
      13. Siehe Verbandsanwalt Harms an LG Berlin (23.06.2015).
      14. Siehe die bis heute sichtbare ModInfo Vergleich im Rechtsstreit XING-NLP (14.01.2015)aktueller Link ModInfo Vergleich im Rechtsstreit in seinem Forum und den ebenfalls noch sichtbaren Beitrag vorläufiger Vergleich DVNLP vs. TS DVNLP-XING (14.12.2019) im ebenfalls von ihm zu verantwortenden DVNLP-Fake-Mitgliederforum.
      15. Siehe “DVNLP von allen guten Geistern verlassen? Sollbruchstelle faschistoid-totalitäre Ausrutscher und Verlust der Selbstkontrolle“.
      16. Bis Mitte 2017 im Netz: Abschlusserklärung im Mitgliederbereich von dvnlp.de.
      17. Nach einer Intervention meines Anwaltes: vorher-nachher DVNLP-Abschlusserkl. (22.09.2015-16.09.2017) Siehe dazu auch: Grandiose Lüge – die „Abschlusserklärung“ des DVNLP und Auseinandersetzung um DVNLP-Abschlusserkl. im Mitgl.bereich (2016-2017).
      18. Siehe Seite 12/13 im „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil (09.03.2017).
      19. Siehe “Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014und “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      20. Siehe dazu auch Stahl Schlichtungskommission Positionen Paradoxie Stahl DVNLP (11.04.2015)und Letzte Mail (13.04.2015) an Schlichtungskommission
      21. Die Schlichtungskommission steht nach der Satzung des DVNLP im Falle eines vom Vorstand betriebenen Verbandsausschlussverfahren mit seiner Entscheidung über der des Vorstandes, des Kuratoriums und sogar der Mitgliederversammlung (vergl. die §§ 11, 29 und 30 der Satzung des DVNLP). Darauf hatte ich gebaut, als ich den Vergleich vor dem Berliner Landgericht akzeptierte (hier das Original Vergleich LG Berlin (06.01.2015)und hier die verzerrte und verfälschte DVNLP-Berichterstattung: vorläufiger Vergleich DVNLP vs. TS DVNLP-XING (14.12.2019) und Vergleich im Rechtsstreit XING (14.01.2015)aktueller Link).
      22. Siehe die Ausführungen des Landgerichtes Berlin im Kostenfestsetzungsbeschluss (01.07.2015).
      23. Original & Fälschung: Vergleich LG Berlin (06.01.2015)und Vergleich im Rechtsstreit XING (14.01.2015)aktueller Link.
      24. Ob Herrn Dannemeyer zwischenzeitlich klar geworden ist, dass hier wohl einige Tatbestandsmerkmale einer wettbewerbs- oder markenrechtlichen Verfehlung verwirklicht wurden, ist mir nicht bekannt.
      25. Siehe nochmals: Vergleich im Rechtsstreit XING (14.01.2015)aktueller Link.
      26. Siehe die bis heute sichtbare Falschdarstellung: vorläufiger Vergleich DVNLP vs. TS DVNLP-XING (14.12.2019)
      27. Siehe Verweis des Wikipedia-„Halligoland” auf Dannemeyer ModInfo im XING-NLP-Forum (05.11.2014).
      28. Siehe dazu auch „Frühere Beiträge aus meinem Blog“, Seite 11.
      29. Siehe die Ausführungen des Landgerichtes Berlin im Kostenfestsetzungsbeschluss (01.07.2015).
      30. Siehe Urteil – Geisterartikel des LG Hamburg, Seite 2: „Vom Beklagten [Thies Stahl]und … [der Beschwerdeführerin] ging kein aggressives Verhalten aus.“
      31. Ich sagte ihnen nur, sie würden für einen im Moment ziemlich verbrecherisch agierenden Verband arbeiten.
      32. Hier der aktuelle Link.
      33. Siehe Vergleich LG Berlin (06.01.2015).
      34. Siehe Verweis des Wikipedia-„Halligoland” auf Dannemeyer ModInfo im XING-NLP-Forum (05.11.2014).
      35. Siehe vorläufiger Vergleich DVNLP vs. TS DVNLP-XING (14.12.2019).
      36. Sie schreiben über die „Kosenamen“ Bandit & Swindler, Herr Dannemeyer, in ihrem “NLP-Practitioner-Lehrbuch“, haben aber sicher nicht damit gerechnet, wie schnell sie selbst der NLP-Gemeinde allen Grund dafür liefern würden, diese Bezeichnung auch mit ihrer Person zu verbinden.
      37. Es fehlen Ausführungen des Landgerichtes Berlin im Kostenfestsetzungsbeschluss (01.07.2015)Urteil – Einstweilige Verfügung MV„Nazi-Analogien“-GerichtsurteilBeschluss AG-Altona (17.11.2017)und AG Bochum Sicherheitsdienst (15.07.2015) u. Einstllg.Staatsanwaltschaft. Siehe auch: Juristische Fakten der „Causa DVNLP“
      38. Siehe dazu die  Erkl. Dr. jur. Jens Tomas (09.12.2014).
      1. Siehe Harms an LG Berlin (07.05.2015) .
      2. Siehe nochmals Vergleich im Rechtsstreit XING (14.01.2015)aktueller Link.
      3. Siehe ModInfo TS ausgeschlossen (04.11.2014).
      4. Siehe „DVNLP verlässt sich auf lügenden Geschäftsführer“„DVNLP lügt. Chronisch“Hendriks an Mitglied (24.01.2018) und auch Grandiose Lüge – die „Abschlusserklärung“ des DVNLP.
      5. die Eidesstattl. Erkl. Dr. jur. Jens Tomas (09.12.2014) gegenüber dem LG Berlin.
      6. Vergleich im Rechtsstreit XING (14.01.2015)aktueller Link.
      7. Siehe Facebook Lüge Padberg (01.11.2014).
      8. Link: AG Bochum Sicherheitsdienst (15.07.2015) u. Einstllg.Staatsanwaltschaft
      9. Siehe Seite 2 im Urteil – Geisterartikel.
      10. Link: Eidesstattlliche Erklärung Dr. jur. Jens Tomas (09.12.2014)
      11. Siehe DVNLP-Halligoland verweist auf XING-NLP-Forum (05.11.2014) (aktueller Link).
      12. Siehe Seite 11 in „Frühere Beiträge aus meinem Blog“ der Beitrag „Neuer Pressesprecher des DVNLP?“
      13. Der DVNLP-Vorstand schweigt bis heute zur „Halligoland“-Affäre. Er traut sich wohl nicht, sich mit einer Erklärung lächerlich zu machen, nach der es sich bei dem Wikipedia-User „Halligoland“ nicht um den DVNLP-Geschäftsführer Berend Hendriks, Fan der Nordseehallig „Hallig Oland“, handeln würde.
      14. Siehe DVNLP-GF Hendriks im XING-NLP Kein Missbrauch (18.09.2014) und auf meiner Facebook-Seite (01.11.2014)).
      15. Siehe „DVNLP lügt. Chronisch“ und „DVNLP verlässt sich auf lügenden Geschäftsführer“.
      16. Siehe die vorher-nachher DVNLP-Abschlusserkl. (22.09.2015-16.09.2017)(minimale Veränderung nach einer Intervention meines Anwaltes) und meine Kommentare dazu vom 11.11.2015: Grandiose Lüge – die „Abschlusserklärung“ des DVNLP.
      17. Siehe DVNLP boykott. gemeinsame Erklärung (Mai 2015).
      18. Der DVNLP hat eine Verhandlung vor der ÖRA angestrebt, allerdings wohl nicht, um zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu kommen, wie ich naiverweise dachte, und für die ich auch einen Vorschlag (siehe DVNLP-Hinhalte-Taktik Gemeinsame Erklrg. (in 2016)) eingereicht hatte, sondern wohl eher aus pur formal-juristischen Gründen für günstigere Ausgangsbedingungen für geplante weitere Klagen gegen mich.
      1. Im DVNLP-Fake-Mitgliederforum Der Königsmacher wird gemeuchelt 1-2 DVNLP-XING (14.12.2019)Die wahren Opfer Thread 1-4 DVNLP-XING (14.12.2019)  (Zensur: rausgeschnitten ist Teil 1v2 aus Die wahren Opfer… DVNLP-XING (10.10.2014)), Manche Schuhe tragen Metallsohlen DVNLP-XING (14.12.2019)Stellvertreter-Konflikte DVNLP -XING (14.12.2019) und Meine Sicht zu einer aktuellen DVNLP-XING (14.12.2019). Im Dannemeyer-Forum: Thread Offene Frage in XING-NLP aktueller Link zum Thread „Offene Frage“DK AK in Urteil und Vorurteil XING-NLP (04.10.2014)aktueller Link: Urteil und Vorurteil, Gewalt und Opfer im NLPDD in „Meine Sicht….“ in XING-NLP/aktueller Link zu „Meine Sicht….“ und „Schließung einer Diskussion“ Dannemeyer lobt KA, DD u. AK (13.10.2014) und aktueller Link zu „Schließung einer Diskussion“. Gelöscht sind die Threads “Unterbinden von Diskursen” XING-NLP-Forum (19.11.2014) und DVNLP hatte mal wieder Pech (21.10.2014).
      2. Siehe ModInfo TS ausgeschlossen (04.11.2014).
      3. Siehe XING-NLP Gericht korrigiert DVNLP-Vorstand (17.11.2014)/Online-Link. Mit seiner Mitteilung Vergleich im Rechtsstreit XING (14.01.2015)/Online-Link, in der er aus einer DVNLP-Verlautbarung zitierten Aussage erweckt Ralf Dannemeyer, wie oben dargestellt, den falschen Eindruck, diese dürfe vom DVNLP noch getätigt werden. Das ist nach einer Intervention meines Anwaltes schon lange nicht mehr der Fall.
      4. Diese mittlerweile in Bezug auf die „Causa DVNLP“ ergangenen Gerichtsentscheidungen waren Herrn Dannemeyer keine „Moderator-Info“ wert: Das “bahnbrechende Urteil zu den Nazi-Analogien“, das „Urteil zur Manipulation und Täuschung der 2014er-Mitgliederversammlung“ und den XY und die Beschwerdeführerin betreffenden Beschluss des AG-Altona (17.11.2017). Diese Informationen enthält er seinen 12.000 NLP-interessierten ForumsleserInnen konsequent vor – mittlerweile, als DVNLP-Vorstand für Presse und Öffentlichkeitsarbeit, tut er das verbandsoffiziell.
      5. Siehe ModInfo TS ausgeschlossen (04.11.2014).
      6. Siehe Dannemeyer Stahl (08.07.2015).
      1. Siehe Auseinandersetzung um DVNLP-Abschlusserkl. im Mitgl.bereich (2016-2017).
      2. Siehe vorher-nachher DVNLP-Abschlusserkl. (22.09.2015-16.09.2017) und Grandiose Lüge – die „Abschlusserklärung“ des DVNLP.
      3. Siehe Einseitig Beiträge einfach so löschen ( 28.04.2015)/aktueller Link zu Einseitig Beiträge einfach so löschen „Schließung einer Diskussion“ Dannemeyer lobt KA, DD u. AK (13.10.2014)aktueller Link zu „Schließung einer Diskussion“. Gelöscht ist der Thread “Unterbinden von Diskursen” XING-NLP-Forum (19.11.2014).
      4. Siehe XING-NLP Urteil und Vorurteil (09.01.2019) (Archiv) oder Urteil und Vorurteil, Gewalt und Opfer im NLP (aktueller Link).
      5. Siehe DD KA SA AK in Offene Frage in XING-NLPaktueller Link zum Thread „Offene Frage“.
      6. Siehe unter 09.10.2014, 15:34 in Offene Frage Dannemeyer Schmuddelecke (Archiv-Link, hier der Online-Link).
      7. Hier hat mich Herr Gros auf dünner Datenbasis, d.h. aufgrund von Gerüchten, moralisiert. Siehe dazu 2.1.1. Missbrauch durch XY
      8. Siehe am 21.10.2014, 14:01, in DVNLP hatte mal wieder Pech (21.10.2014).
      9. Siehe unter 09.10.2014, 17:23 in Offene Frage Dannemeyer Schmuddelecke(Archiv-Link, hier der Online-Link )
      10. Siehe unter 10.10.2014, 7:26 in Offene Frage Dannemeyer Schmuddelecke(Archiv-Link, hier der Online-Link).
      11. Siehe unter 11.10.2014, 7:25 in DD KA SA AK in Offene Frage in XING-NLPaktueller Link zum Thread „Offene Frage“.
      12. Man kann ihn, wie die Dr. jur. Jens Tomas-Vorständler auch, „Schreibtischtäter“ nennen und dabei ebenfalls an den von Hannah Arendt geprägten Begriff der „Banalität des Bösen“ denken (siehe 2.2.2.3. Missbrauch durch Nicht-Beachtung von Urteilen).
      13. Dannemeyer lobt KA, DD u. AK (13.10.2014)(Archiv-Link, hier der Online-Link). 
      14. Siehe besonders die Beiträge von KA vom 11.10.2014, 14:03 und 12.10.2014, 14:33 in DD KA SA AK in Offene Frage in XING-NLPaktueller Link zum Thread „Offene Frage“.
      15. Siehe meinen Post vom 10.10.2014, 10:44 in DD KA SA AK in Offene Frage in XING-NLPaktueller Link zum Thread „Offene Frage“.
      16. Siehe 10.01.2015, 7:37: Dannemeyer Guerilla-Marketing (10.01.2014)(Archiv-Link; hier der Online-Link).
      17. Siehe die Beiträge im DVNLP-Mitgliederforum damals/heute: SA AK DK DD KA in Koenigsmacher gemeuchelt (27.02.2015)/Der Königsmacher wird gemeuchelt 1-2 DVNLP-XING (14.12.2019)SA AK in DVNLP-XING-Forum Die wahren Opfer (27.02.2015)/Die wahren Opfer Thread 1-4 DVNLP-XING (14.12.2019)OA in Manche Schuhe tragen Metallsohlen DVNLP-XING (07.10.2014)/Manche Schuhe tragen Metallsohlen DVNLP-XING (14.12.2019)AK und DD in Stellvertreter-Konflikte (27.02.2015)/Stellvertreter-Konflikte DVNLP -XING (14.12.2019)und DD in Meine Sicht zu einer aktuellen DVNLP-XING (26.08.2018)/Meine Sicht zu einer aktuellen DVNLP-XING (14.12.2019).
      18. Zu den Begriffen Scripted Reality, Pseudo-Doku-Soap etc. siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Scripted_Reality.
      19. Siehe Dannemeyer lobt KA, DD u. AK (13.10.2014)aktueller Link.
      20. Siehe SA AK DK DD KA in Koenigsmacher gemeuchelt (27.02.2015)/ aktuell: Der Königsmacher wird gemeuchelt 1-2 DVNLP-XING (14.12.2019).
      21. Siehe SA AK in DVNLP-XING-Forum Die wahren Opfer (27.02.2015)Die wahren Opfer Thread 1-4 DVNLP-XING (14.12.2019)– rausgeschnitten ist Teil 1v2 aus Die wahren Opfer… DVNLP-XING (10.10.2014).
      22. Siehe DVNLP-Anwalt an LG-Berlin (09.12.2014) und 2.2.7.1. Lügen im „getürkten“ DVNLP-Mitgliederforum.
      23. Siehe SA AK in DVNLP-XING-Forum Die wahren Opfer (27.02.2015); 10.10.2014, 12:53, hier der aktuelle Link zu diesem Beitrag: Die wahren Opfer Thread 1-4 DVNLP-XING (14.12.2019).
      24. Siehe SA am 10.10.2014, 13:28 in XING-NLP Offene Frageaktueller Link zum Thread „Offene Frage“.
      25. Siehe Die „S.O.S.-Notwehr“-Veröffentlichung.
      26. Ich habe im Wesentlichen eine einzige Frage gestellt: Siehe Mails im Master-Verteiler 2013-2014.
      27. Siehe unter 16.10.2014, 10:18, in SA AK in DVNLP-XING-Forum Die wahren Opfer (27.02.2015) / aktuell: Die wahren Opfer Thread 1-4 DVNLP-XING (14.12.2019).
      28. Siehe den Eintrag vom 16.10.2014, 10:56, in SA AK in DVNLP-XING-Forum Die wahren Opfer (27.02.2015), hier aktuell: Die wahren Opfer Thread 1-4 DVNLP-XING (14.12.2019).
      29. Siehe XING-NLP Offene Frage; siehe 12.10.2014, 14:05, hier der aktuelle Linkzu diesem Beitrag.
      30. Siehe Antrag Beschwerdeführerin an die Schlichtungskommission (23.08.2013).
      31. Siehe SA AK in DVNLP-XING-Forum Die wahren Opfer (27.02.2015); 16.10.2014, 11:42. Hier der aktuell dort noch sichtbare Beitrag: Die wahren Opfer Thread 1-4 DVNLP-XING (14.12.2019)
      32. Siehe SA AK in DVNLP-XING-Forum Die wahren Opfer (27.02.2015); 17.10.2014, 21:15, aktuell noch sichtbar: Die wahren Opfer Thread 1-4 DVNLP-XING (14.12.2019)
      33. Siehe SA AK in DVNLP-XING-Forum Die wahren Opfer (27.02.2015); 16.10.2014, 12:17, aktuell noch sichtbar: Die wahren Opfer Thread 1-4 DVNLP-XING (14.12.2019)
      34. Siehe SA AK in DVNLP-XING-Forum Die wahren Opfer (27.02.2015); 18.10.2014, 18:02, aktuell noch sichtbar: Die wahren Opfer Thread 1-4 DVNLP-XING (14.12.2019).
      35. Siehe SA AK in DVNLP-XING-Forum Die wahren Opfer (27.02.2015); 18.10.2014, 19:43 und 19:44, aktuell noch sichtbar: Die wahren Opfer Thread 1-4 DVNLP-XING (14.12.2019).
      36. Siehe z.B. auch im Thread SA AK DK DD KA in Koenigsmacher gemeuchelt (27.02.2015), aktuell: Der Königsmacher wird gemeuchelt 1-2 DVNLP-XING (14.12.2019).
      1. Die Vermutung liegt nahe, dass SA durch seine Beiträge im NLP-Forum, genau wie Ralf Dannemeyer durch seine parteiische „Moderation“ und seine eigenen Beiträge, darauf hingearbeitet hat, dass sich die DVNLP-Granden Martina Schmidt-Tanger, Thies Stahl und Dr. jur. Jens Tomas mit Hilfe ihres Konfliktes untereinander ein so schlechtes Image verschaffen, dass er, genau wie Ralf Dannemeyer und wohl auch, durch seine unlautere Einmischung, Stephan Landsiedel, in die erste Reihe der exponierten NLP-Anbieter aufsteigen konnte.
      2. Siehe SA am 18.10.2014, 22:24 im DVNLP-Fake-Mitgliederforum SA AK in DVNLP-XING-Forum Die wahren Opfer (27.02.2015)(Original)/ Die wahren Opfer Thread 1-4 DVNLP-XING (14.12.2019) (heute sichtbar; vom DVNLP-Vorstand rausgestrichen: Teil 1v2 aus Die wahren Opfer… DVNLP-XING (10.10.2014)).
      3. Siehe XING-NLP-Thread „Offene Frage“ aktueller Link zum Thread „Offene Frage“.
      4. Und zwar für mehr als die hier erwähnte: Dannemeyer Stahl (08.07.2015).
      5. Siehe unter siehe 10.10.2014, 13:28, in XING-NLP Offene Frageaktueller Link zum Thread „Offene Frage“.
      6. Siehe unter 10.10.2014, 13:28, in XING-NLP Offene Frageaktueller Link.
      7. Siehe unter dem 12.10.2014, 14:05, in XING-NLP Offene Frageaktueller Link zum Thread „Offene Frage“
      8. Siehe unter 12.10.2014, 14:05, in DD KA SA AK in Offene Frage in XING-NLP/ aktuell: https://www.xing.com/communities/posts/offene-frage-1008756635?comment=32540100.
      9. Siehe Siehe 12.10.2014, 14:05, in DD KA SA AK in Offene Frage in XING-NLP/ aktuell:https://www.xing.com/communities/posts/offene-frage-1008756635?comment=32540100.
      1. Siehe https://www.xing.com/communities/posts/offene-frage-1008756635?comment=32540213.
      2. Siehe 12.10.2014, 14:05, in DD KA SA AK in Offene Frage in XING-NLP/ aktuell https://www.xing.com/communities/posts/offene-frage-1008756635?comment=32540100.
      3. Siehe 12.10.2014, 15:08, in DD KA SA AK in Offene Frage in XING-NLP/ aktuell: https://www.xing.com/communities/posts/offene-frage-1008756635?comment=32540213.
      4. Siehe unter 12.10.2014, 14:45, in DD KA SA AK in Offene Frage in XING-NLP/ hier der aktuelle Linkzu diesem Beitrag. 
      5. Ebenfalls unter 12.10.2014, 14:45, in DD KA SA AK in Offene Frage in XING-NLP/ hier der aktuelle Linkzu diesem Beitrag.
      6. Siehe DD KA SA AK in Offene Frage in XING-NLP, hier der aktuelle Link .
      7. Der Cosmic Joke dabei: Petra P. beklagt sich über ein angeblich von mir in meinen DVNLP-Veröffentlichungen gegen ihre Person stattfindendes Cybermobbing (siehe Petra P. an Staatsanwaltschaft Cybermobbing (27.10.2014)), hält aber KA, ihren Ehemann, und ihre Freunde AK, DK, DD und GA nicht davon ab, das von ihr zusammen mit AK in der von ihnen belogenen Mitgliederversammlung gegen die Beschwerdeführerin und mich perfide begonnene Mobbing im zuerst vom DVNLP-Gefälligkeitsjournalisten Dannemeyer und dann vom DVNLP-Vorstandsmitglied Dannemeyer gesponserten NLP-Internetforum auf perfideste Weise fortzuführen.
      8. Siehe das „Liebes“-Motto des 2018er-Kongresses des DVNLP.
      9. Siehe die absurde „Phantasiereise“ des Masterteilnehmers KA unter dem 05.10.2014, 17:10, in DD KA SA AK in Offene Frage in XING-NLP/ aktuell: https://www.xing.com/communities/posts/offene-frage-1008756635?comment=32519706. Aufschlussreich ist auch der in gestelzter „Sie“-Sprache von KA aufbereitete Dialog unter 05.10.2014, 17:10, in DD KA SA AK in Offene Frage in XING-NLP/ aktuell: https://www.xing.com/communities/posts/offene-frage-1008756635?comment=32540156.
      10. Siehe Austausch SA-Stahl in nlp4all (25.04.2019). Anmelden kann man sich hier: http://www.nlp.de/nlp4all/
      11. Alle Zitate hier: Austausch SA-Stahl in nlp4all (25.04.2019)
      12. Vor allem „Hintergrund der Missbrauchs-Beschwerden“und „Psychiatrisches Gutachten – ein Geschenk für das pädokriminelle Tätersystem und den DVNLP“, aber auch die anderen Artikel und sonstigen Materialien auf https://www.thiesstahl.eu/texte-und-materialien-zum-dvnlp/.
      13. Siehe ebenfalls Austausch SA-Stahl in nlp4all (25.04.2019).
      14. Siehe DVNLP-Stellungnahme dem SPIEGEL gegenüber.
      15. Siehe die „Deklaration der belogenen DVNLP-Mitglieder“, zunächst als MV-Web-Info im Mitgliederbereich (06.11.2014). Die im Kontext dieser großen Lügen mitgeteilte, den übertölpelten Mitgliedern abgetrickste Deklaration der DVNLP MV 2014 DVNLP-XING (14.12.2019) steht als Denkmal für den Dr. jur. Jens Tomas-Verbrechervorstand bis heute im DVNLP-Fake-Mitgliederforum.
      16. ModInfo TS ausgeschlossen (04.11.2014) und Facebook Lüge Padberg (01.11.2014).
      17. Siehe DVNLP-Vorstand an alle Mitglieder (07.10.2014)
      18. Siehe die Causa-Stellungnahme DVNLP (26.09.2014)und meine Kommentare dazu in Entgegnung Stahl DVNLP-Causa-Stelln. (06.10.2014)
      19. Siehe April-ohne-Datum-Stellungnahme (XX.04.2014), bzw. die kommentierte Version in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014.
      20. Siehe Antrag Beschwerdeführerin an die Schlichtungskommission (23.08.2013)Antrag Stahl an Schlichtungskommission (23.08.2013).
      21. Siehe jeweils unter diesem Datum in Causa DVNLP – die Chronologie.
      22. Siehe “Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014und “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      23. Siehe Jens an Thies u. DVNLP (30.05.2014).
      24. Siehe auch “Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014und “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      25. Siehe die verschickten Unterlagen in Hendriks an Mitglied (24.01.2018)„DVNLP verlässt sich auf lügenden Geschäftsführer“und die Ausführungen zur „Lüge 8“ in „DVNLP lügt. Chronisch“.
      26. Siehe die April-ohne-Datum-Stellungnahme (XX.04.2014). Eine kommentierte Version findet sich in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014.
      27. Siehe  Erkl. Dr. jur. Jens Tomas (09.12.2014).
      28. Siehe Satzung des DVNLP.
      29. Siehe Andresen Schiedsspruch BF und Stahl (31.10.2014).
      30. Siehe Mail Andresen an Stahl (15.08.2015).
      31. Siehe Stahl Schlichtungskommission Positionen Paradoxie.
      32. Siehe Seite 11 im „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil (09.03.2017).
      33. Die Beschwerdeführerin und ich hatten, nicht zuletzt aus Kostengründen, vereinbart, dass nur einer von uns beiden gerichtlich gegen das Ausschlussverfahren des DVNLP vorgeht und dass ich derjenige sein würde: Wenn mein Ausschluss dann verhindert werden könnte, würde ich mich innerhalb des Verbandes für einen Untersuchungsausschuss einsetzen, der dann auch, so unsere Hoffnung, ihren Ausschluss rückgängig machen würde.
      34. Siehe die Mails vom 23.03.2015 in Mails vor Treffen SK (27.03.2015).
      35. Siehe Befangenheitsantrag H.A. SK (26.03.2015).
      36. Siehe “Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014und “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      37. Siehe Staatsanwaltschaft informiert DVNLP-Anwalt Dr. G. (16.12.2014) sowie Einstellungsbescheid an XY via KF (16.12.2014)Einstellungsbescheid an DD und KA (16.12.2014)Einstellungsbescheid an P.P. (16.12.2014)Einstellungsbescheid an SF (16.12.2014) und Einstellungsbescheid AK (16.12.2014).
      38. Siehe den Mailaustausch Stahl-Wewel Vor der MV (22.10.2014)
      39. Siehe Befangenheitsantrag H.A. SK (26.03.2015).
      40. Siehe Seite 12 in Mails vor Treffen SK (27.03.2015).
      41. Siehe Seite 11 in Mails vor Treffen SK (27.03.2015).
      42. Siehe Seite 12 in Mails vor Treffen SK (27.03.2015). Dass es sich bei der Entscheidung, wie wir mit der Befangenheit Henrik Andresens umgehen wollen, um einem intensiven Prozess zwischen der Beschwerdeführerin und mir handeln könnte, hat sich Ulrich Wewel-Erdmann wohl nicht vorstellen können – obwohl er doch wusste, dass es ein Spannungsfeld gegeben haben muss zwischen „Henrik Andresen hat uns geholfen“ und „Henrik Andresen ist als mein damaliger Kursbegleiter gleichzeitig ein Teil der schwierigen und gewaltvollen Vergangenheit der Beschwerdeführerin“. Aber: Auch wenn er sich das nicht vorstellen konnte, hätte er genauer und expliziter mit dem Befangenheitsantrag umgehen müssen.
      43. Siehe den Befangenheitsantrag H.A. SK (26.03.2015).
      44. Siehe Seite 13 in Mails vor Treffen SK (27.03.2015).
      45. In § 29 Abs. 2 heißt es „Die Mitglieder der Kommission müssen eine mögliche Befangenheit anzeigen.“und in Abs. 3 „Die Wahl von Ersatzmitgliedern für den Fall des Ausscheidens oder der Ablehnung eines Mitglieds der Schlichtungskommission ist zulässig. Wird ein Mitglied abgelehnt, entscheiden die übrigen zwei über den Einsatz eines/r Vertreters/in.“
      1. Siehe  Erkl. Dr. jur. Jens Tomas (09.12.2014).
      2. Es gab nur seinen Versuch, mir telefonisch zu versichern, dass es seinen von der Beschwerdeführerin behaupteten Kontakt zu ihr und den Tätern 2004 und danach nicht gab (siehe Mail Andresen an Stahl (15.08.2015)).
      3. Siehe Mails nach Treffen SK (28.03.2015)und Stahl Schlichtungskommission Positionen Paradoxie.
      4. In dieser vom Vorstand manipulierten und getäuschten Mitgliederversammlung hatten Ulrich Wewel-Erdmann und Barbara Knuth bei der Abstimmung zum „Ermächtigungsgesetz“ (siehe Seite 10 im „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil (09.03.2017)) mit Ja gestimmt – und dadurch die dort geschehene Mobjustiz mit abgesegnet.
      5. Im übertragenen, aber auch im wörtlichen Sinne (siehe unten).
      6. Siehe Mail Jens an Thies (29.05.2014).
      7. In der Mail Andresen an Stahl (15.08.2015)wird noch einmal deutlich, dass diese Unklarheit offensichtlich auch in der Schlichtungskommission und im DVNLP generell nicht aufgelöst wurde.
      8. Der „Dr. jur. Jens Tomas“-Vorstand und die wichtigsten Verbandsoffiziellen wussten sehr genau, dass die Beschwerdeführerin sich prostituieren musste (siehe Seite 5 im Antrag MST via Dr. G. auf EV (05.06.2014)), wollten aber nicht, dass dies an die Öffentlichkeit kommt und setzten ihre Verbandsanwälte entsprechend gegen die Beschwerdeführerin und mich ein (siehe Verbandsanwalt Unterl.-forder. Missbrauch Hure (09.07.2015)). In seiner dümmlich-bürgerlichen, NLP- und lebensfeindlichen Doppelmoral hat sich der DVNLP-Vorstand entschieden, lieber zwei Mitglieder zu eliminieren, als den „guten Ruf“ von DVNLP-Seminaren zu gefährden. Und: Etliche DVNLP-Verbandsoffizielle und -Mitglieder wollten sicher nicht, dass ihre eigenen rollenvermischt-missbräuchlichen sexuellen Aktivitäten öffentlich und mit ihren Lügen und ihrer heuchlerischen Doppelmoral-Ideologie abgeglichen werden.
      9. Es war eine Wiederholung der Konfliktsituation zwischen dem Vorstand und mir, denn auch der Vorstand wollte sich von mir nicht sagen oder sich nicht darin supervidieren lassen, wie er mit den Beschwerden der Beschwerdeführerin und mir umgehen sollte. Lieber ließ er diese ganz unter den Tisch fallen, schützte die Adressaten der Beschwerden und „eliminierte“ die Beschwerdeführerin und mich.
      10. Siehe Seite 5 und 9 in Mails nach Treffen SK (28.03.2015).
      11. Siehe Mail Andresen an Stahl (15.08.2015).
      12. Siehe Vor der MV Stahl-Wewel (22.10.2014).
      13. Siehe unter dem 30.05.2014 in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      14. Siehe Vor der MV Stahl-Wewel (22.10.2014).
      15. Ich hätte ein „scheinbar grundtiefes Misstrauen“ (Seite 14 in Mails vor Treffen SK (27.03.2015)).
      16. Siehe die Mails vor Treffen SK (27.03.2015) und die Mails nach Treffen SK (28.03.2015).
      17. Siehe Seite 3 und 14 in Mails vor Treffen SK (27.03.2015).
      18. Vermutlich hatte Ulrich Wewel-Erdmann einen inneren Konflikt, zwei Herzen, die in seiner Brust schlugen: das des in einer humanistischen Psychomethode ausgebildeten Juristen, dem sehr bewusst war, welche satzungswidrigen bis verbrecherischen Ereignisse zu der Entrechtung der Beschwerdeführerin im DVNLP geführt haben, und das des Doppelmoral-Bürgers, der im Falle eines „Kavaliersdeliktes“ womöglich eher dazu tendiert, sich mit dem Kavalier, als mit der geschädigten Liebesdienstleisterin zu identifizieren – auch dann, wenn deren Dienste in extrem missbräuchlichen macht-asymmetrischen Beziehungen zwischen PsychotherapeutIn, Coach, MediatorIn und AusbilderIn auf unprofessionelle, unethische und missbräuchliche Weise in Anspruch genommen werden.
      19. Siehe DVNLP-Verbandsanwalt kollaboriert KF Dr. G. (23.09.2014).
      20. Mein Anwalt schrieb am 19.03.2105 an Ulrich Wewel-Erdmann: “Da ich auf meine letzte Mail zu diesem Punkt noch keine Antwort von Ihnen habe, bitte ich um eine verbindliche Erklärung der Mitglieder der Schiedskommission, dass sie – solange nicht von den Betroffenen befreit – der Schweigepflicht über Schlichtungsinhalte sowie ihr vorgetragene Sachverhalte und Auffassungen unterliegen, insbesondere wenn diese geeignet sind, Persönlichkeitsrechte der Beteiligten oder Dritten zu tangieren. Diese Erklärung ist erforderlich, bevor Herr Stahl Ihnen seine Stellungnahme übermittelt.“
      21. Siehe Seite 2 in Mails vor Treffen SK (27.03.2015).
      22. Nach der Satzung steht im Falle eines Konfliktes Mitglied./.Vorstand die Entscheidung der Schlichtungskommission über der des Vorstandes.
      23. Wie stark Pathologisierungen, auch „kleine“, die Wahlmöglichkeiten aller Beteiligten einschränken, erkennt man meistens erst im Nachhinein. Vor allem, wenn sie in einer hierarchischen, extrem machtasymmetrischen Struktur auftreten: Wer die Macht hat, Herr Ulrich Wewel-Erdmann, sollte besonders achtsam gegenüber der Versuchung sein, kommunikative Gewalt durch Pathologisierungen anzuwenden. Sie hatten die Macht, über meinen wirtschaftlichen und, potenziell auch emotionalen, Ruin zu entscheiden. Das ist Ihnen vielleicht nicht wirklich klar gewesen.
      24. Nicht nur am 26. und 27.03.2015, sondern auch später (siehe Nicht-Mitglieder an Schlichtungskommission (Dez. 2014-2017)
      25. Siehe Seite 13/14 in Mails vor Treffen SK (27.03.2015).
      26. Siehe Befangenheitsantrag H.A. SK (26.03.2015).
      27. Siehe Seite 9 in Mails vor Treffen SK (27.03.2015).
      28. Siehe Seite 8 in Mails vor Treffen SK (27.03.2015).
      29. Siehe Leere Worte der Schlichtungskommission.
      30. Siehe Seite 12 in Mails vor Treffen SK (27.03.2015).
      31. Seite 3 in den Ausführungen des Landgerichtes Berlin im Kostenfestsetzungsbeschluss (01.07.2015).
      32. Siehe Seite 12 in Mails vor Treffen SK (27.03.2015).
      33. Siehe Leere Worte der Schlichtungskommission.
      34. Der „Dr. jur. Jens Tomas“-Vorstand hatte ja eingeräumt, dass die Anträge unbedingt hätten differenziert werden müssen (siehe Mail Jens an Thies (29.05.2014)).
      35. Zu diesen Begriffen siehe das „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil (09.03.2017)zu meinem Artikel “DVNLP von allen guten Geistern verlassen? Sollbruchstelle faschistoid-totalitäre Ausrutscher und Verlust der Selbstkontrolle“.
      36. Siehe  Erkl. Dr. jur. Jens Tomas (09.12.2014).
      37. Siehe Befangenheitsantrag H.A. SK (26.03.2015).
      38. Siehe Mail Andresen an Stahl (15.08.2015).
      39. In § 29 Abs. 2 heißt es „Die Mitglieder der Kommission müssen eine mögliche Befangenheit anzeigen.“ und in Abs. 3 „Die Wahl von Ersatzmitgliedern für den Fall des Ausscheidens oder der Ablehnung eines Mitglieds der Schlichtungskommission ist zulässig. Wird ein Mitglied abgelehnt, entscheiden die übrigen zwei über den Einsatz eines/r Vertreters/in.“
      40. Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Barbier-Paradoxon.
      41. So die Sprachreglung des Sprechers der Schlichtungskommission, Ulrich Wewel-Erdmann, der von einem „Ausfall“ von Henrik Andresen sprach (siehe Seite 5 in Mails nach Treffen SK (28.03.2015)).
      42. Siehe Mails vor Treffen SK (27.03.2015)
      43. Im Sinne der in heutigen westlichen Gesellschaften, vor allen wohl auch bei Juristen und in Gerichten, insgesamt vorherrschenden linkshemisphärisch-kontextbefreiten Weise der „Welterzeugung“ im Sinne von MacGilchrist(siehe „The Master and His Emissary: The Divided Brain and the Making of the Western World“). 
      44. Siehe http://www.rechtslexikon.net/d/normative-kraft-des-faktischen/normative-kraft-des-faktischen.htmund https://www.mundmische.de/bedeutung/8825-normative_Kraft_des_Faktischen.
      1. Siehe Mail Andresen an Stahl (15.08.2015).
      2. Von den Mitgliedern eines so wichtigen Gremiums wie die Schlichtungskommission müssen die Verbandsmitglieder erwarten können, dass sie die Satzung zumindest in den das eigene Gremium betreffenden Punkten kennen – z.B. in dem Punkt, in der es unmissverständlich heißt, „Die Mitglieder der Kommission müssen eine mögliche Befangenheit anzeigen.“Siehe § 29 Abs. 2 in https://www.dvnlp.de/medien/downloads/verbandsdokumente/satzung
      3. Siehe  Eidesstattlichen Erklärung Dr. jur. Jens Tomas
      4. Siehe Vergleich LG Berlin (06.01.2015).
      5. Siehe Andresen Schiedsspruch BF und Stahl (31.10.2014)und  Erkl. Dr. jur. Jens Tomas (09.12.2014).
      6. Siehe Befangenheitsantrag H.A. SK (26.03.2015).
      7. Siehe Mail Andresen an Stahl (15.08.2015).
      8. jur. Jens Tomas hätte anerkennen müssen, den Souverän des Verbandes, die Mitgliederversammlung, getäuscht und unzulässig manipuliert zu haben. Selbst wenn die Beschwerdeführerin und ich nicht auf eine Bestrafung oder auf Schadensersatz bestanden hätten: Wie hätte er sicher sein können, dass sonst niemand im Verband eine Wiederholung der durch den gewaltsamen Ausschluss zweier stimmberechtigter Mitglieder ungültigen Mitgliederversammlung fordern und den Vorstand dafür regresspflichtig machen wollen würde.
      9. dazu meine Ausführungen für die Schlichtungskommission in Stahl Schlichtungskommission Positionen Paradoxie
      10. Siehe Seite 11 in Mails vor Treffen SK (27.03.2015).
      11. Siehe Seite 5 in Mails nach Treffen SK (28.03.2015).
      12. Eine schöne implizite Metapher: Henrik Andresen hat dem DVNLP genau wie der Beschwerdeführerin und mir, etwas „gestohlen“ – die Ressourcen, welche er selbst hätte einbringen können oder die durch sein Dabeibleiben bei den anderen Beteiligten zugänglich geworden wären. Missbräuche und eine Missbrauchskultur kostet Wahlmöglichkeiten und dadurch: Ressourcen im System. 
      13. Siehe Mail Andresen an Stahl (15.08.2015).
      14. die Eidesstattl. Erkl. Dr. jur. Jens Tomas (09.12.2014).
      15. Durch meinen Austritt aus dem DVNLP habe ich es Ulrich Wewel-Erdmann, Barbara Knuth und Henrik Andresen letztlich auch erspart, an dieser Aufgabe so zu scheitern, dass sie persönlich und fachlich in Erklärungsnöte kommen (siehe dazu auch Mails nach Treffen SK (28.03.2015) und Stahl Schlichtungskommission Positionen Paradoxie). 
      16. Siehe Mails nach Treffen SK (28.03.2015).
      17. Zum Zusammenhang von „Missbrauch“ und „Kybernetischem Imperativ“ siehe „1.1.7. Kommunikationsarmut und ‚Kybernetischer Imperativ’“.
      18. Siehe Mail Andresen an Stahl (15.08.2015).
      19. Siehe Andresen Schiedsspruch BF und Stahl (31.10.2014)
      20. Eine dieser Personen ist RP, dessen offensichtlicher Zertifikatsbetrug mit einer der Beschwerdeführerin abgepressten Unterschrift unter seine Erwachsenenunterichtsstunden im DVNLP nicht aufgeklärt wurde. Ein anderer ist der spätere Masterteilnehmer BE, den XY als Zeuge gegen mich im Gerichtsverfahren XY./.Stahl aufgerufen hat. Henrik Andresen kennt nicht nur SF, RP und BE, sondern, so der Inhalt ihrer im Verband unterdrückten Beschwerde, auch den Beschwerdeadressaten XY (siehe Befangenheitsantrag H.A. SK (26.03.2015)).
      21. Hat er die Satzung studiert? Mit den Autoren der Satzung, Dr. jur. Jens Tomas und Verbandsanwalt Harms gesprochen? Hier noch einmal der § 29 Abs. 2 und 3: „Die Kommission ist unabhängig und neutral. Die Mitglieder der Kommission müssen eine mögliche Befangenheit anzeigen. Die Wahl von Ersatzmitgliedern für den Fall des Ausscheidens oder der Ablehnung eines Mitglieds der Schlichtungskommission ist zulässig. Wird ein Mitglied abgelehnt, entscheiden die übrigen zwei über den Einsatz eines/r Vertreters/in.“Siehe https://www.dvnlp.de/medien/downloads/verbandsdokumente/satzung.
      22. Siehe Vor der MV Stahl-Wewel (22.10.2014).
      23. Siehe Seite 11 in Mails vor Treffen SK (27.03.2015).
      24. Siehe Befangenheitsantrag H.A. SK (26.03.2015).
      25. Siehe Seite 14 in Mails vor Treffen SK (27.03.2015).
      26. Siehe Andresen Schiedsspruch BF und Stahl (31.10.2014).
      27. Bezogen auf den Konflikt Stahl./.DVNLP sagte ich dort: “Eine Mediation ist natürlich auch nur dann ein Kontext für die Nutzung guter Kommunikationsfähigkeiten, wenn sie von einer höheren Instanz angeordnet wird. Fehlt diese höhere Macht, und eine Mediation wird vom temporär mächtigeren Kommunikations-Partner abgelehnt oder boykottiert, wird dieser in der Regel seine Macht weiterhin dazu missbrauchen, seinen Kommunikations-Partner vollends zum Ex-Kommunikations-Partner zu machen.“ (siehe Kommunikationskontexte mit ungleich verteilter Macht XING-NLP (02.01.2015), auch hier Aktuell noch im Netz).
      28. Siehe auch Seite 14 in Mails vor Treffen SK (27.03.2015).
      29. Siehe Vergleich LG Berlin (06.01.2015).
      30. Irgendwann wird Henrik Andresen sicherlich erzählen, wie Dr. jur. Jens Tomas und wohl auch Anita von Hertel und andere, ihn davon „überzeugt“ haben, dass es „doch besser“ für ihn, sie selbst und die anderen „Causa DVNLP“-Täter sei, wenn er den Vorsitz in der Schlichtungskommission „freiwillig“ abgibt.
      31. Siehe ebenfalls auf Seite 14 in Mails vor Treffen SK (27.03.2015).
      32. Siehe meine Gedanken dazu in 1.6. Perverse Dreiecke enthalten Elemente von Verrat und 2.5. Verbandsinterne Gewaltenteilung restaurieren .
      33. Siehe auf Seite 6 in Anwalt KF an LG HH (06.11.2014).
      34. Vergleiche dazu 2.1.3. Missbrauch durch Martina Schmidt-Tangerund 1.2.1.4. Missbrauch durch Dr. jur. Jens Tomas.
      35. Eine solche unterirdische Kollaboration der Mafia-Anwälte des DVNLP wäre nicht die erste: Siehe DVNLP-Verbandsanwalt kollaboriert KF Dr. G. (23.09.2014).
      1. Der Vorstand hatte die Schlichtungskommission satzungswidrig seit anderthalb Jahren damit nicht beauftragt, was er aber angesichts des Verfahrens Stahl./.DVNLP unter den Augen des Landgerichtes Berlin jetzt nachholen musste – und würde. Dachten wir jedenfalls.
      2. Hier eine Empfehlung an den DVNLP: Dass im Falle der Anrufung durch ein Mitglied wegen eines Ausschlussverfahrens die Schlichtungskommission hierarchisch über dem Vorstand und dem Kuratorium steht, macht m.E. nur dann Sinn, wenn in einem aus dieser Konstruktion resultierenden Konflikt Vorstand./.Schlichtungskommission./.Mitglied das letzte Wort beim Souverän des Verbandes, der Mitgliederversammlung, liegt. Die Satzung müsste für einen solchen Konfliktfall ein Vorgehen und einen Modus vorgeben, in welcher Weise alle drei Parteien der Mitgliederversammlung ihre Position schriftlich und ggf. auch mündlich vortragen können. Auch müssten in der Satzung die Alternativen festgelegt werden, die in einem solchen Fall für eine Entscheidung der Mitgliederversammlung zur Verfügung stehen, wie z.B. eine Abstimmung oder die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses. Eine solche Änderung der Satzung wäre aber natürlich das genaue Gegenteil der in 2018 im DVNLP beschlossenen, die einem von hierarchisch ja alle der Mitgliederversammlung untergeordneten Verbandsgremien mit Ausschluss bedrohten Mitglied seine Mitgliedsrechte nimmt – vor allem eben das, seinen Fall der Mitgliederversammlung vorzutragen oder als stimmberechtigtes Mitglied einen Untersuchungsausschuss zu beantragen (siehe Nach der neuen Satzung allerdings doch (siehe Satzungsänderungen Vorstandsantrag (18.09.2018) und Satzung des DVNLP https://www.dvnlp.de/der-dvnlp/verbandsportrat/satzung/).
      3. Siehe https://www.dvnlp.de/medien/downloads/verbandsdokumente/satzung.
      4. Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde .
      5. Wie schon in der Mitgliederversammlung (siehe Seite 11 unten im „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil (09.03.2017)und dann auch durch unsere mafiös gestaltete, unterirdische Einmischung als falschspielende „Leumundszeugen“ in das Gerichtsverfahren XY./.Stahl.
      6. Vergleiche dazu das „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil (09.03.2017)und die Ausführungen des Landgerichtes Berlin im Kostenfestsetzungsbeschluss (01.07.2015).
      7. Siehe dazu den § 30, Aufgaben und Zuständigkeiten der Schlichtungskommission, Abs. 1, in der DVNLP-Satzung.
      8. Siehe Nicht-Mitglieder an Schlichtungskommission (Dez. 2014-2017).
      9. Siehe Seite 11 im „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil (09.03.2017).
      10. Siehe “DVNLP von allen guten Geistern verlassen? Sollbruchstelle faschistoid-totalitäre Ausrutscher und Verlust der Selbstkontrolle“, dazu das „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil und Blogbeitrag “Dumpfe Gewalt im DVNLP” (31.10.2014).
      11. die Eidesstattl. Erkl. Dr. jur. Jens Tomas (09.12.2014).
      12. Siehe EidestVers Holger Diekmann (09.12.2014)und EidestVers Berend Hendriks (09.12.2014).
      13. Siehe das Landgericht Berlin in seinem Kostenfestsetzungsbeschluss (01.07.2015).
      14. Der Masterkurs-Konfliktpartner der Beschwerdeführerin, AK, verschwieg schon in seinem Antrag auf unseren Ausschlussdas, was die wesentliche Lüge (durch gezielte Auslassung) gegenüber der getäuschten Mitgliederversammlung (siehe dazu Seite 8 im Urteil – Einstweilige Verfügung MV) darstellte: Der Hauptkonfliktpartner der Beschwerdeführerin, der Masterkursbegleiter und Missbraucher XY, wurde überhaupt nicht erwähnt, obwohl dessen unethisches und mutmaßlich kriminelles Verhalten gegenüber der Beschwerdeführerin als Kern der „Causa DVNLP“-Konflikte anzusehen ist.
      15. Siehe Mails im Master-Verteiler 2013-2014.
      16. Siehe die Beiträge im DVNLP-Mitgliederforum damals/heute: SA AK DK DD KA in Koenigsmacher gemeuchelt (27.02.2015)/Der Königsmacher wird gemeuchelt 1-2 DVNLP-XING (14.12.2019)SA AK in DVNLP-XING-Forum Die wahren Opfer (27.02.2015)/Die wahren Opfer Thread 1-4 DVNLP-XING (14.12.2019)OA in Manche Schuhe tragen Metallsohlen DVNLP-XING (07.10.2014)/Manche Schuhe tragen Metallsohlen DVNLP-XING (14.12.2019)AK und DD in Stellvertreter-Konflikte (27.02.2015)/Stellvertreter-Konflikte DVNLP -XING (14.12.2019)und DD in Meine Sicht zu einer aktuellen DVNLP-XING (26.08.2018)/Meine Sicht zu einer aktuellen DVNLP-XING (14.12.2019).
      17. Link: Mails im Master-Verteiler 2013-2014
      18. Siehe MV-Protokoll gelbPost (09.12.2014).
      19. Der Mitarbeiter des hauseigenen Sicherheitsdienstes sagte später vor dem Amtsgericht Bochum, er hätte sich sehr gewundert, dass dann „nur eine zierliche Frau und ein 64-Jähriger zu entfernen waren“.
      20. Siehe die Aussage eines Zeugen:  Erklärung JR zur MV (18.12.2014)
      21. Link: Eidesstattlichen Erklärung Dr. jur. Jens Tomas
      22. Siehe Seite 2 im Urteil des Landgerichts Hamburg vom 17.04.2017
      23. Siehe das von ihm auf Seite 2 von Jens an Thies u. DVNLP (30.05.2014) verwendete Zitat. 
      24. Link: DVNLP-GF Hendriks im XING-NLP Kein Missbrauch
      25. Siehe Seite 5: DVNLP-GF in Lindenstrassen-Soap (Facebook 16.-19.09.2014).
      26. Siehe auf Seite 12 im „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil (09.03.2017).
      27. Die Juristin und Mediatorin Anita von Hertel, hat in dieser ein Standgericht durchführenden Mitgliederversammlung, wohl weil sie damit beschäftigt war, dem Vorstand als „Stimmenzähl-Maus“ zu dienen, ganz vergessen, auf das nicht nur für Mediatoren, sondern seit Urzeiten auch für Juristen selbstverständliche „Audiator et altera pars“ („Man höre auch die andere Seite“) hinzuweisen. So tief verstrickt war sie in einen eigenen Konflikt mit der Beschwerdeführerin, dass sie bei deren Misshandlung durch den Sicherheitsdienst kommentarlos zusah – obwohl sie in dieser Versammlung eine Stimme hatte und diese mit etwas Zivilcourage auch hätte erheben und für ihre Geschlechtsgenossin einsetzen können.
      28. Siehe Seite 5 im Antrag MST via Dr. G. auf EV (05.06.2014).
      29. Zum Informationsstand der Verbandsführung um Martina Schmidt-Tanger und Dr. jur. Jens Tomas herum zum Zeitpunkt der 2014er-Mitgliederversammlung siehe hier meinen Gedankenaustausch mit beiden: Thies an Vorstand (01.06.2014)Gedanken zu Machtmissbrauch und Ethik im DVNLP (12.06.2014)“Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014 und “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      30. Siehe Seite 8 im Urteil – Einstweilige Verfügung MV.
      31. Siehe „DVNLP + GNLC verstecken mutmaßlichen Sexualstraftäter“,
      32. Siehe dazu meine Blogbeiträge “Dumpfe Gewalt im DVNLP” (31.10.2014)und “Princes onto Walls” (15.11.2014).
      33. Zu dieser und den anderen Begriffsverwendungen aus der Nazi-Zeit siehe das „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil.
      34. Siehe die DVNLP-Stellungnahme vom 09.07.2014 in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      35. Zum Verfahren XY./.Stahl und StA./.Beschwerdeführerin (wg. angeblicher Verleumdung von XY) siehe: Juristische Fakten der „Causa DVNLP“.
      36. Siehe  MV-Antrag Stahl2. MV-Antrag Stahlund 3.-5. MV-Antrag Stahl, sowie die MV-Anträge sechs weiterer Verbandsmitglieder.
      37. Siehe: DVNLP-Regionalgruppe BW auf FB (19.01.2018).
      38. DVNLP verlässt sich auf lügenden Geschäftsführer und „DVNLP lügt. Chronisch“.
      39. Siehe: Hendriks FB-Verweis auf DVNLP-Abschl.Erkl. (19.01.2018).
      40. Ob Petra P. die im „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“ (Datumseintrag vom 25.06.2014) belegte Falschdarstellungen der Polizei gegenüber inzwischen korrigiert hat, ist nicht bekannt. Vermutlich nicht, obwohl der DVNLP-Vorstand es eigentlich von ihr als DVNLP-Mitglied schon längst hätte verlangen müssen.
      41. Siehe unter 18.06.2014 in “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      42. Siehe den Eintrag vom 12.06.2014 im „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“und Harms an StA wg. Schadensersatz (28.01.2015).
      43. Siehe DVNLP-Verbandsanwalt kollaboriert KF Dr. G. (23.09.2014).
      44. In meinem Artikel „‚My beautiful delinquent German Verband!‘ DVNLP vollendet Täter-Opfer-Umkehr“ verwendete ich schon die Analogie einer Autoimmunerkrankung und regte an, ein DVNLP-Untersuchungsausschuss sollte Fragen stellen wie: Wie konnte es kommen, dass der DVNLP ganz gezielt Mitglieder als Teile von sich selbst attackiert, zersetzt und ausscheidet? Und jetzt zeigt sich, dass der DVNLP RA Harms und RA Dr. G. dafür bezahlt hat, den durch Martina Schmidt-Tanger und Dr. jur. Jens Tomas und seinen Vorstand begonnen Selbstzerstörungsprozess des DVNLP fortzuschreiben und zu intensivieren. Irreversibel – wenn der DVNLP weiterhin jede Aufklärung verweigert.
      45. Siehe Urteil einstweilige Verfg. (09.03.2017) und „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil (09.03.2017).
      46. Siehe DVNLP-Hinhalte-Taktik Gemeinsame Erklrg. (in 2016).
      47. Eine Entscheidung, von der der Geschäftsführer Berend Hendriks (nicht der sich wohl vor der Übernahme dieser Verantwortung drückende „Dr. jur. Jens Tomas“-Vorstand) vor dem LG Berlin eidesstattlich erklärt, dass sie auf die Sicherheitsdienstler selbst zurückgeht. Damit sollte wohl dem Gericht vermittelt werden, wie hochgefährlich die Beschwerdeführerin und ich angeblich gewesen seien, hätten doch sogar die in diesen Dingen erfahrenen Profi-Sicherheitsdienstler von sich aus geraten, lieber noch zwei Tage vor Ort zu bleiben – als vermutlich „angemessene“ Reaktion auf die „Aggressivität der beiden“ (vergl.  Erkl. Dr. jur. Jens Tomas (09.12.2014)).
      48. Siehe Siehe MV-Web-Info im Mitgliederbereich (06.11.2014).
      49. ModInfo TS ausgeschlossen (04.11.2014) und Facebook Lüge Padberg (01.11.2014).
      50. Siehe AG Bochum Sicherheitsdienst (15.07.2015) u. Einstllg.StA
      51. Siehe hier vor allem StA Dr. E. NLP abwegig (25.06.2013). In einem zweiten Vermerk (siehe Vermerk StA Dr. E. (18.02.2013)) schrieb Dr. E „Thies Stahl dürfte den Angaben seiner Lebensgefährtin geglaubt haben.“Beide Vermerke dürfte der „Dr. jur. Jens Tomas“-Vorstand gekannt haben und bei beiden dürfte er gute Gründe gehabt haben, deren Inhalt für sich zu behalten .
      52. Über deren Stattfinden und Ergebnisse hat der „Dr. jur. Jens Tomas“-Vorstand uns nicht informiert. Bekannt waren ihm diese Vermerke spätestens seit September oder Dezember 2014, seitdem der Anwalt Dr. G. „inoffiziell offiziell“ für den DVNLP tätig wurde (siehe StA informiert DVNLP-Anwalt Dr. G. (16.12.2014)und DVNLP-Verbandsanwalt kollaboriert KF Dr. G. (23.09.2014)). 
      53. Siehe StA Dr. E. NLP abwegig (25.06.2013).
      54. Siehe mein Schreiben vom 29.10.2017 an den DVNLP-Vorstand in Nicht-Mitglieder an Schlichtungskommission (Dez. 2014-2017).
      55. Siehe Antrag Beschwerdeführerin an die SchlichtungskommissionAntrag Stahl an SchlichtungskommissionMV-Antrag der Beschwerdeführerin (23.09.2014) MV-Antrag Stahl1. Unterdrückter Antrag (Stahl) für die DVNLP-Mitgliederversammlung 20142. MV-Antrag StahlMV-Anträge Stahl #3 bis #5MV-Anträge sechs weiterer Verbandsmitglieder,Stahl an Schlichtungskommission (12.01.2016) und Stahl Schlichtungskommission Positionen Paradoxie.
      56. Siehe Meine Mails an die DVNLP-Mitglieder. Siehe vor allem in der letzten Mail auch die Links zu Juristische Fakten der „Causa DVNLP“(war davor „Causa DVNLP“ — Juristischer Status quo“) und  “Wegen welcher Verbrechen steht der DVNLP am Pranger?“
      57. So das Urteil – Einstweilige Verfügung MVund das „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil.
      58. Siehe Halligoland am 05.11.2014 auf Wiki-Seite
      59. Siehe Antrag DVNLP Schiedskom.(31.01.2015) und Stahl an Schlichtungskommission (12.01.2016).
      60. Siehe oben unter 2.1.4.11. Kaputt-Kläger und dazu die Links DVNLP-Klage Markenrecht (26.08.2016) und Erklg. Markenrechtsklage Junfermann (29.08.2016).
      61. Siehe Stahl Schlichtungskommission Positionen Paradoxie. Ebenfalls lesen hätten sie sollen: Antrag Beschwerdeführerin an die SchlichtungskommissionAntrag Stahl an Schlichtungskommission und Stahl an Schlichtungskommission (12.01.2016).
      62. Es ist wohl anzunehmen, dass es drei Arten von Gebeten gab, die Anja Mýrdal und ihre Kollegen in den letzten zwei Jahren seit ihrer Amtsübernahme gesprochen haben. Zuerst werden sie gebetet haben, “Lass bitte Martina Schmidt-Tanger und Dr. jur. Jens Tomas uns nicht belogen haben“, dann, “Lass es bitte nicht herauskommen, dass wir die ganze Zeit wussten, dass Martina Schmidt-Tanger, Dr. jur. Jens Tomas und sein Vorstand die Verbandsmitglieder belogen haben“, und schließlich, „Lass es bitte nicht herauskommen, dass wir von den Lügen der alten Verbandsführung wussten und es zugelassen oder auch gewollt haben, dass Leo Buchholz und Ralf Dannemeyer heute Teil des Vorstandes sind, obwohl wir wussten, dass Leo Buchholz als persönlicher und Ralf Dannemeyer als journalistischer Mittäter der Causa DVNLP-Verfehlungen anzusehen sind.“
      63. Siehe Gedanken zu Machtmissbrauch und Ethik im DVNLP (12.06.2014), Vorschläge in  Unterdrückter Antrag (Stahl) für die DVNLP-Mitgliederversammlung 2014, und auch in der “Causa DVNLP”- Korrespondenz 05.06.2013 bis 05.05.2014 und “Causa DVNLP”- Korrespondenz 08.05.2014 bis 31.10.2014.
      64. Der in § 11 neu hinzugefügte Absatz 5, „Mit Beschluss des Vorstandes oder des Kuratoriums ruhen sämtliche Mitgliedschaftsrechte“, wird zukünftigen Verbandsführungen des DVNLP die Schmutzarbeit der Entsorgung der Missbrauchten und ihrer Fürsprecher erleichtern. Kriminelle Anstrengungen, sie als stimmberechtigte Mitglieder aus der Mitgliederversammlung fernzuhalten, wie sie im Falle der Beschwerdeführerin und mir noch notwendig waren, wird es wohl in Zukunft nicht mehr brauchen.
      65. Die Beschwerdeführerin hat in den letzten Jahren sehr viel (9,5 Mio. Buchstaben ohne Leerzeichen) über Gewalterfahrungen in ihrem Leben geschrieben. Von den weit über 5.000 Ereignissen und Episoden aus ihrem zweiten bis achtunddreißigsten Lebensjahr gibt es erschreckend viele, in denen neben missbrauchenden Lehrern, Pastoren und Professoren auch sexuell und machtmissbrauchende NLP- und Wingwave-Ausbilderinnenvorkommen – mit absurden Verquickungen von Psychotechniken und nackter Gewalt.